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Allerdings ist der Mehrzweckbereich AUCH für Fahrräder gedacht. Und wenn der Zug nicht rappelvoll ist, also sowieso kein Fahrrad mehr reinpasst, ist dieser Bereich für Fahrräder gedacht
Wenn noch Platz ist, gibt es keinen Konflikt um den Platz und wenn kein Platz mehr ist, müssen Fahrräder eben draußen bleiben. Auf keinen Fall sind Radfahrer berechtigt, Leute zu belästigen und zum Ausweichen zu nötigen, damit sie dann doch noch irgendwie Platz finden.
Das ist teilweise richtig.
In den letzten Monaten durften in eingigen Regionalexpresse keine Fahrräder mehr mitgenommen werden. Das war schon ohne Fahrräder voll genug.
ABER! Wie auf meinem Bild zu sehen, ist auf dem Aufkleber am Klappsitz neben dem Rollstuhl und dem Kinderwagen auch ein Fahrrad abgebildet.
Dieser Bereich ist auch für Fahrräder!! Natürlich braucht niemand den Zug zu verlassen, damit ein Fahrrad mitkommt. Aber Platz machen und ggf. dann stehen muss gemacht werden.
2015 bin ich mit einer überfüllten Bimmelbahn gefahren. Mehrere "Omis" saßen auf den Klappsitzen. Der Zugbegleiter war echt in der Zwickmühle. Er wollte nicht, musste aber theoretisch die "Omis" von den Sitzen verweisen, damit mein Fahrrad da stehen kann. Habe aber gesagt, dass ich an der nächsten Haltestelle wieder raus muss. Da war er echt erleichtert.
Die Jugendgruppe die 2018 im Kreis im Fahrradwagon saßen, wurden aber aufgefordert, meinem Fahrrad Platz zu machen. Klappte problemlos. Ich selber "werfe" niemanden vom Sitz. Ich kann auch stehen. Wenn kein Klappsitz frei ist, setze ich mich zum Hund auf dem Boden.
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Dann zeig mir doch einfach die Passage in den Beförderungsbedingungen, wenn du kannst.
Fotos von deinem Fahrrad interessieren mich null.
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Allerdings ist der Mehrzweckbereich AUCH für Fahrräder gedacht. Und wenn der Zug nicht rappelvoll ist, also sowieso kein Fahrrad mehr reinpasst, ist dieser Bereich für Fahrräder gedacht
Wenn noch Platz ist, gibt es keinen Konflikt um den Platz und wenn kein Platz mehr ist, müssen Fahrräder eben draußen bleiben. Auf keinen Fall sind Radfahrer berechtigt, Leute zu belästigen und zum Ausweichen zu nötigen, damit sie dann doch noch irgendwie Platz finden.
Doch. Wenn der Platz als Fahrradstellplatz markiert ist, an dem sich Klappsitze befinden. Braucht ein Radfahrerer einen Stellplatz für sein Fahrrad, muß die dort sitzende Person weichen. So kenne ich es aus den Bahnen hier. Sitze ich auf einem als Radplatz markierten Sitz, stehe ich übrigens von mir aus auf, wenn ein Radfahrer die Bahn betritt.
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Wenn noch Platz ist, gibt es keinen Konflikt um den Platz und wenn kein Platz mehr ist, müssen Fahrräder eben draußen bleiben. Auf keinen Fall sind Radfahrer berechtigt, Leute zu belästigen und zum Ausweichen zu nötigen, damit sie dann doch noch irgendwie Platz finden.
Doch. Wenn der Platz als Fahrradstellplatz markiert ist, an dem sich Klappsitze befinden. Braucht ein Radfahrerer einen Stellplatz für sein Fahrrad, muß die dort sitzende Person weichen. So kenne ich es aus den Bahnen hier. Sitze ich auf einem als Radplatz markierten Sitz, stehe ich übrigens von mir aus auf, wenn ein Radfahrer die Bahn betritt.
Zum x.ten Mal: Nein, das ist ein (bei Radfahrern natürlich sehr beliebter) Irrtum. Ansonsten zeig mir die Passage in den Beförderungsbedingungen. Kannst du nicht? Dann lass mich zufrieden mit dem Blödsinn. Da müssen wir nicht drüber diskutieren.
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Doch. Wenn der Platz als Fahrradstellplatz markiert ist, an dem sich Klappsitze befinden. Braucht ein Radfahrerer einen Stellplatz für sein Fahrrad, muß die dort sitzende Person weichen. So kenne ich es aus den Bahnen hier. Sitze ich auf einem als Radplatz markierten Sitz, stehe ich übrigens von mir aus auf, wenn ein Radfahrer die Bahn betritt.
Zum x.ten Mal: Nein, das ist ein (bei Radfahrern natürlich sehr beliebter) Irrtum. Ansonsten zeig mir die Passage in den Beförderungsbedingungen. Kannst du nicht? Dann lass mich zufrieden mit dem Blödsinn. Da müssen wir nicht drüber diskutieren.
Zum Beispiel 8.1.1 aus den aktuellen Beförderungsbedingungen der deutschen Bahn.
ZitatVorhandenen Halterungen und durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen bereitgestellte weitere Sicherungseinheiten (z. B. Rollgurte) sind zu benutzen.
Befindet sich ein Klappsitz im Bereich einer solchen Einheit, ist dieser von einer dort sitzenden Person selbstverständlich zu räumen, wenn ein Radfahrer den Platz braucht (auch Rad festhalten kann eine sinnvolle Sicherungsmaßnahme sein, wenn sich ein Sitz in der Nähe befindet, von dem aus das möglich ist). Gibt sicher noch mehr Regelungen, was das angeht, aber generell sind Radfahrer in einem als Fahrradberreich markierten Bereich zu bevorzugen gegenüber Reisenden, die ohne Rad unterwegs sind, ergibt sich doch schon aus der Bezeichnung. Übrigens bin ich kein Radfahrer, der mit der Bahn reist, tut mir leid, dich da enttäuschen zu müssen.
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Zum x.ten Mal: Nein, das ist ein (bei Radfahrern natürlich sehr beliebter) Irrtum. Ansonsten zeig mir die Passage in den Beförderungsbedingungen. Kannst du nicht? Dann lass mich zufrieden mit dem Blödsinn. Da müssen wir nicht drüber diskutieren.
Zum Beispiel 8.1.1 aus den aktuellen Beförderungsbedingungen der deutschen Bahn.
ZitatVorhandenen Halterungen und durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen bereitgestellte weitere Sicherungseinheiten (z. B. Rollgurte) sind zu benutzen.
Befindet sich ein Klappsitz im Bereich einer solchen Einheit, ist dieser von einer dort sitzenden Person selbstverständlich zu räumen,
Nein, selbstverständlich nicht. Das steht da auch nicht. Vielmehr heißt es:
Zitat8.3.2 In Zügen, die mit [Fahrradsymbol ]gekennzeichnet sind und in Zügen der Produktklasse C ohne besondere Kennzeichnung, dürfen Fahrräder und Pedelecs nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen sowie Fahrradabteilen untergebracht werden, sofern ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist.
Wenn da bereits Leute sitzen, ist eben nicht ausreichend Platz und der Radfahrer muss das Rad woanders platzieren. Kann er anders aber keine sichere Unterbringung gewährleisten, muss das Rad draußen bleiben.
Aus einem anderen Portal:
"Mit dem Erwerb der Bahnfahrkarte erwirbt aber der Farhradbesitzer nicht auch automatisch das Anrecht auf einen entsprechenden Sitzplatz, sprich das Fahrrad darf auch in stehender Position befördert werden. Primär ist immer auch ein die Sitzplätze blockierendes Fahrrad oder ein anderes Gepäckstück so zu positionieren, das der Sitzplatz auch als solcher benutzt werden kann."
So sehe ich das auch. Nicht die sitzenden Fahrgäste müssen dem Rad Platz machen, sondern wenn, dann umgekehrt: Es müsste der Radfahrer die Klappsitze freigeben, wenn sich jemand hinsetzen will. Sind die Klappsitze besetzt und das Fahrrad müsste an der Tür platziert werden, wo es beim Ein- und Aussteigen stört, darf es eben nicht mit. Weil Personenbeförderung Vorrang vor Sachenbeförderung hat.
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Zum Beispiel 8.1.1 aus den aktuellen Beförderungsbedingungen der deutschen Bahn.
Befindet sich ein Klappsitz im Bereich einer solchen Einheit, ist dieser von einer dort sitzenden Person selbstverständlich zu räumen,
Nein, selbstverständlich nicht. Das steht da auch nicht. Vielmehr heißt es:
Zitat8.3.2 In Zügen, die mit [Fahrradsymbol ]gekennzeichnet sind und in Zügen der Produktklasse C ohne besondere Kennzeichnung, dürfen Fahrräder und Pedelecs nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen sowie Fahrradabteilen untergebracht werden, sofern ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist.
Wenn da bereits Leute sitzen, ist eben nicht ausreichend Platz und der Radfahrer muss das Rad woanders platzieren. Kann er anders aber keine sichere Unterbringung gewährleisten, muss das Rad draußen bleiben.
Doch, wenn die Leute, die dort sitzen, auch einfach stehen und den Platz räumen können, ist genug Platz vorhanden, aber offenbar willst du das nicht verstehen. Willst du ernsthaft einem Radfahrer die Mitfahrt verweigern, weil du deinen Klappsitz im Fahrradabteil nicht räumen magst? In dem Fall bin ich aus der Diskussion raus. (Die Reihenfolge in mehrzweckmäßig genutzten Bereichen ist übrigens Rollstuhlfahrer, Kinderwagen, Radfahrer, dann alle anderen.)
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Nein, selbstverständlich nicht. Das steht da auch nicht. Vielmehr heißt es:
Wenn da bereits Leute sitzen, ist eben nicht ausreichend Platz und der Radfahrer muss das Rad woanders platzieren. Kann er anders aber keine sichere Unterbringung gewährleisten, muss das Rad draußen bleiben.
Doch, wenn die Leute, die dort sitzen, auch einfach stehen und den Platz räumen können, ist genug Platz vorhanden, aber offenbar willst du das nicht verstehen. Willst du ernsthaft einem Radfahrer die Mitfahrt verweigern, weil du deinen Klappsitz im Fahrradabteil nicht räumen magst? In dem Fall bin ich aus der Diskussion raus. (Die Reihenfolge in mehrzweckmäßig genutzten Bereichen ist übrigens Rollstuhlfahrer, Kinderwagen, Radfahrer, dann alle anderen.)
Nein. Doch. Nein. Doch. Nein. Doch.
Was bringt das denn? Nochmal: Nenne mir einen Paragrafen in den Beförderungsbedingungen, der deine Meinung wirklich stützt und hör auf, mir irgendeinen Blödsinn aufzutischen.
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"Sicherungseinheiten sind zu benutzen" ist ein solcher Punkt.
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Lach ruhig, ich liefere zumindest Quellen und nicht "aus einem anderen Portal". Aus welchem denn?
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