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Du machst den zweiten Schritt vor dem ersten. Zuerst mal muss ja genug Platz sein, damit das Fahrrad da überhaupt rein darf. Und wie schon gesagt: Sind die Plätze besetzt, reicht der Platz halt nicht und Radfahrer muss draußen bleiben.
Soll ich nochmal den Paragrafen zitieren?
Zitat8.3.2 In Zügen, die mit [Fahrradsymbol ]gekennzeichnet sind und in Zügen der Produktklasse C ohne besondere Kennzeichnung, dürfen Fahrräder und Pedelecs nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen sowie Fahrradabteilen untergebracht werden, sofern ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist.
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Zitat
Nachdem Sie Ihr Fahrrad an Ihrem Fahrradstellplatz sicher abgestellt haben, können Sie auf einem freien oder Ihrem reservierten Sitzplatz im Fahrradwagen Platz nehmen. So sitzen Sie unmittelbar in der Nähe Ihres Fahrrads.
Falls Sie eine Fahrkarte der 1. Klasse besitzen, befinden sich Ihre reservierten Sitzplätze nicht in der Nähe Ihres gebuchten Fahrradstellplatzes. Beachten Sie bitte, dass Sie möglicherweise mehr Zeit zum Ausladen Ihres Fahrrades einplanen müssen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zugpersonal.
https://www.bahn.de/service/in…hrrad/rad-nahverkehr#faqs
In modernen Zügen sind übrigens 6-7 Fahrradstellplätze fest vorgesehen.
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Zitat
Nachdem Sie Ihr Fahrrad an Ihrem Fahrradstellplatz sicher abgestellt haben, können Sie auf einem freien oder Ihrem reservierten Sitzplatz im Fahrradwagen Platz nehmen. So sitzen Sie unmittelbar in der Nähe Ihres Fahrrads.
Falls Sie eine Fahrkarte der 1. Klasse besitzen, befinden sich Ihre reservierten Sitzplätze nicht in der Nähe Ihres gebuchten Fahrradstellplatzes. Beachten Sie bitte, dass Sie möglicherweise mehr Zeit zum Ausladen Ihres Fahrrades einplanen müssen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zugpersonal.
... wenn ausreichend Platz für das Fahrrad ist, ja.
Aber ich sehe immer noch nicht, wo du herholst, dass Sitzplätze für Fahrräder geräumt werden müssen.
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Dann eben nicht, ich bin raus. Die Frage nach dem Portal hast du ja auch nicht beantwortet.
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Im Gegenteil, hier steht:
https://www.bahn.de/faq/habe-i…hmegarantie-im-nahverkehr
"Aus Sicherheitsgründen gibt es in den Nahverkehrszügen nur eine begrenzte Möglichkeit, die Fahrräder unserer Reisenden mitzunehmen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Ihnen die Mitnahme Ihres Fahrrads im Nahverkehr nicht garantieren können.
Insbesondere an den Wochenenden sowie allgemein in den Sommermonaten kann es auf stark befahrenen sowie touristischen Strecken zu voll besetzten Zügen kommen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ihrer Reise auch stets zu Alternativrouten zu informieren oder ggf. auf andere Tage auszuweichen.
Bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise zu möglichen Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme im jeweiligen Verkehrsverbund.
Mehr unter www.bahn-de/fahrrad-nahverkehr "
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"Nicht garantieren" heißt nichts anderes als daß es eine begrenzte Anzahl an Stellplätzen gibt. Siehe zum Beispiel:
https://www.n-tv.de/reise/Wenn…-ist-article19853137.html
Aber ich bin jetzt wirklich raus.
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Es handelt sich um einschränkende Formulierungen in den Transportbedingungen, die klipp und klar aufzeigen, dass es kein uneingeschränktes Recht auf Fahrradmitnahme gibt, sondern dass andere Transportansprüche Vorrang haben.
So wie auch hier aus § 11 Beförderungsbedingungen des VBB:
"Sofern ausreichend Platz vorhanden ist, darf jeder Fahrgast genau ein Fahrrad in den Zügen des
Eisenbahn-Regionalverkehrs, der S-Bahn und der U-Bahn sowie auf Fähren über den gesamten
Verkehrszeitraum hinweg mitnehmen."
"(7) Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt oder
geschädigt werden können. Soweit durch mitgeführte Sachen Schäden an Personen oder Gegenständen entstehen, gelten die allgemeinen Haftungsvorschriften."
Das schließt für mich völlig aus, dass ein Radfahrer drei oder vier Leute von den Sitzplätzen vertreiben darf, selbst wenn da irgendwo ein Radsymbol klebt.
"Sofern ausreichend Platz vorhanden ist", kann das Rad mit, sonst nicht.
Das lässt überhaupt gar keinen Raum für Missverständnisse.
Aber nur, weil die meisten sich auch in überfüllte Züge drängeln und den Leuten mit ihren dreckigen Reifen die Kleidung versauen/zum Ausweichen nötigen, heißt das noch lange nicht, dass das so vorgesehen ist. Nur ganz selten sieht man welche, die draußen bleiben und auf den nächsten Zug warten, wenn sie sehen, dass der Zug voll ist. Das wäre jedoch das korrekte Verhalten. Ebenso, dass man das Rad auf dem Bahnsteig (wie auf dem Gehweg) SCHIEBT statt die Leute über den Haufen zu fahren. Dass man bei Rot und am Zebrastreifen anhält, kapieren viele ja leider auch nicht.
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VBB ist nicht die Deutsche Bahn!
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Du machst den zweiten Schritt vor dem ersten. Zuerst mal muss ja genug Platz sein, damit das Fahrrad da überhaupt rein darf. Und wie schon gesagt: Sind die Plätze besetzt, reicht der Platz halt nicht und Radfahrer muss draußen bleiben.
Soll ich nochmal den Paragrafen zitieren?
Zitat8.3.2 In Zügen, die mit [Fahrradsymbol ]gekennzeichnet sind und in Zügen der Produktklasse C ohne besondere Kennzeichnung, dürfen Fahrräder und Pedelecs nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen sowie Fahrradabteilen untergebracht werden, sofern ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist.
die sichere Unterbringung ist gewährleistet wenn die Leute ihren zuckersüßen Hintern von den Klappsitzen hochschwingen und in die Abteile gehen oder einen der vorhandenen Stehplätze nutzen. Sollten keine Steh oder Sitzplätze mehr vorhanden sein dürfen weder weitere Räder noch weitere menschen rein. Keine Ahnung was du daran nicht verstehen kannst
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VBB ist nicht die Deutsche Bahn!
Ich habe doch die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn ebenfalls zitiert. Für dich sogar extra mehrfach.
(Worüber) willst du jetzt noch stundenlang weiterdiskutieren?
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