Hundekäfig / Box - Ja oder Nein?
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Ich finde diese neuen Regelungen gut und wichtig.
Sie lassen begründete Ausnahmen zu, aber sie unterbinden - in der Theorie - den mißbräuchlichen Umgang mit der Box.
Ich verstehe nicht, wieso hier z. T. so dagegen gewettert wird.
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Czarek rein aus Interesse...lässt du die Vibrissen an deinen Pudeln?
Ja, sonst hätte ich zb auch am Wochenende nicht auf Ausstellung gehen dürfen, da war Einlasskontrolle übers Vetamt. Und zusätzlich haben sie alle allgemeinen und spezifischen Untersuchungen, die gefordert sind, um öffentlich nicht als Qualzucht zu gelten. Auch wenn ich es persönlich völlig schwachsinnig finde. Ist eben jetzt so. Brauchst mir also auf diese Schiene nicht kommen.
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Czarek rein aus Interesse...lässt du die Vibrissen an deinen Pudeln?
Ja, sonst hätte ich zb auch am Wochenende nicht auf Ausstellung gehen dürfen, da war Einlasskontrolle übers Vetamt. Und zusätzlich haben sie alle allgemeinen und spezifischen Untersuchungen, die gefordert sind, um öffentlich nicht als Qualzucht zu gelten. Auch wenn ich es persönlich völlig schwachsinnig finde. Ist eben jetzt so. Brauchst mir also auf diese Schiene nicht kommen.
Deine Bewertung was Schwachsinn ist und was eben nicht reicht mir schon. Ist eben immer alles anders, solange es einen nicht selbst betrifft...
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Naja, also, wenn ich intakte oder potenziel unverträgliche Hunde anschaffe, dann muss ich mir ja schon Gedanken machen, ob ich diese auch entsprechend halten kann.
Ich nutze zum trennen und als Aufenthalt wenn wir unterwegs sind u.a. Zwinger. Ja, findet gewiss nicht jeder toll und schön. Aber es ist erstmal erlaubt. Im Gegensatz zu einer Box können meine Hunde sich darin beschäftigen, Liegeplätze wechseln und sich zurückziehen. Meine Hündin hat sogar ein eigenes Sofa im Zwinger, weil sie so gerne auf Polstermöbeln liegt.
Ich bin niemand, der es ablehnt einen Hund zu begrenzen. Aber ich finde die Begrenzung durch eine Hundebox schon sehr Extrem und Massiv, wenn ich es mit anderen Möglichkeiten vergleiche.
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dragonwog Ja ich finde die Vibrissendiskussion schwachsinnig, weil das Abschneiden von Haaren keine Amputation ist (und dieser Punkt im übrigen auch nicht konkret ausdiskutiert ist und auch von Experten gesagt wird, dass dieser Punkt noch erforscht werden muss und man keine abschließende Aussage darüber machen kann). Trotzdem halte ich mich dran, wenn es aktuell vom Vetamt vorgeschrieben ist, so einfach ist das für mich. Bricht mir keinen Zacken aus der Krone und es macht mich ebenso wenig arm, meine Hunde zu zusätzlichen Untersuchungen zu schleppen (zusätzlich zu allem Kram, den ich eh schon zusätzlich zur ZTP Pflicht mache) und schwarz auf weiß zu haben, dass meine Hunde nicht arme gequälte Tiere sind.
Davon ab finde ich es whataboutism, wie du auf diese Art versuchst zu ergründen, ob mir das tschg an anderen Punkten auch so wichtig ist. Frag doch einfach direkt anstatt hintenrum zu kommen. Ja, ist es prinzipiell. Ich leg mir das nicht so aus, wie es mir gerade in den Kram passt.
Ich bin auch nicht der Meinung, dass mein Hund einen Schaden davon trägt oder arm dran ist, wenn er 3m von mir entfernt im Flur liegt oder im EG auf unseren Sofa, statt neben meiner Bettseite in einem Käfig.
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Im deutschen Tierschutzgesetz (und der Tierschutz-Hundeverordnung) steht weder, dass die stundenweise Unterbringung eines Hunds in einer Box zur (Sauberkeitserziehung, Verhinderung von ungeplantem Nachwuchs, Verschaffung einer Ruhepause …) verboten ist, noch, dass das Kürzen der Vibrissen verboten ist Es gibt Passagen zur Mindestanforderung bei der Haltung und Unterbringung von Hunden und das Amputationsverbot bzw. die Auflage, dass Tieren ohne vernünftigen Grund kein Leid oder Schaden zuzufügen ist.
Bei der konkreten Prüfung einer Anzeige wird im Einzelfall geprüft. Beim Boxenthema, ob hier ein Verstoß gegen Haltungsauflagen zu sehen ist, beim „Vibrissenthema“, ob das als Verstoß gegen das Amputationsverbot bzw. als unverhältnismäßiger Eingriff zu Lasten des Tiers zu werten ist. Zu Letzterem gibts mWn in Deutschland noch kein Urteil, aber u. A. der Deutsche Tierschutzbund positioniert sich mit einem Gutachten in diese Richtung.
Aus rechtlicher Sicht geht man ohne tierärztliche Indikation für beide Themen immer das Risiko ein, dass die Handlung rechtlich anders beurteilt wird als man es selbst nach eigenen Moralvorstellungen oder dem, was man selbst als „gesunden Menschenverstand“ betrachtet, beurteilen würde. Deshalb verstehe ich den Streit hier nicht so ganz. Wenn ich wirklich guten Gewissens und Wissens (und so wenig verblendet wie möglich) der Auffassung bin, meine Hund zu dessem Wohl und Sicherheit zeitweise in einer Box unterbringen zu müssen - und kein konkretes Urteil mir sagt, dass genau mein oder ein sehr vergleichbares Vorhaben rechtlich anders beurteilt wurde - dann werde ich das tun und die Auffassung haben, dass ich dem Tierschutz entspreche. Gleiches mit Entfernung der Vibrissen. Das Risiko, dass ein Gericht das anders sieht, das gehe ich damit ein.
Analoge Risiken gehe ich ein, wenn ich meinen Hund ableine (inwieweit ist er in meinem Einflussbereich), Verletzungen mit Hausmittelchen oder Medikamenten für den menschlichen Gebrauch ohne tierärztliche Verordnung versorge, im Sommer die Jalousien schließe, ohne Licht anzumachen, und den Hund alleine zu lassen … Als Hundehalter bewege ich mich in vielen Grauzonen. Das macht die Beurteilung so schwierig und macht es fast unmöglich, immer 100% richtig zu liegen.
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Zum Thema Hundeboxen gab es ja bereits vor der Aktualisierung diverse Urteile, woran man sich grob orientieren kann.
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Phonhaus
Ein Urteil zum Themenkomplex "Vibrissen"
Hamburg - 11 E 1067/18 | VG Hamburg 11. Kammer | Beschluss | Zucht von Sphynx-Katzen ohne funktionsfähige Vibrissen (landesrecht-hamburg.de)
und zum Themenkomplex "Haltung in beengten Behältnissen" (Hatte ich hier im Thread auch schon eingestellt)Hessischer VGH, Beschluss vom 19.08.2008 - 8 UZ 2673/07 - openJur
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*Sascha* Hunde sind keine Katzen.. Ansonsten hat das Thema hier auch nichts zu tun mit der Boxenhaltung.
ZitatGrundsätzlich kann man sagen: Transportboxen dienen dem Transport, nicht der Haltung. Eine Haltung in diesen ist außer zu Zwecken des Transportes nicht zulässig. Entsprechende Gerichtsurteile sind da eindeutig. Punkt.
Die Zulässigkeit einer kurzfristigen Unterbringung von Hunden in Boxen oder Käfigen o. ä. in Wohnräumen muss daher zuletzt am Einzelfall und mit Blick auf die allgemeinen Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetzes wie auch der TierSchHuV geprüft werden. Zu bewerten ist dabei die Gesamtsituation. Zu beantworten sind Fragen wie etwa nach der Dauer des Aufenthalts, der Anwesenheit einer Betreuungsperson, andere Gesamtumstände (Hitze, Kälte, Futter, Wasser) und der physischen wie psychischen Zustandes des Hundes (Ruhen, Erregung, Stressanzeichen). Im Deutschen Tierärzteblatt (Ausgabe 3/2022) wurde gerade aktuell ein Artikel zu dem Thema „Verwendung von verschließbaren Hundeboxen im Alltag“ veröffentlicht, der sich sehr intensiv mit der Tierschutzrelevanz der Nutzung solcher Boxen auseinandersetzt. Die Autorinnen und der Autor stellen dabei fest, dass es unstrittig ist, dass eine Unterbringung in einer Box oder einem Zimmerkäfig nicht „verhaltensgerecht“ ist und weder den Mindestanforderungen der TierSchHuV noch den Haltungsanforderungen der nach § 2 TierSchG entspricht. Auf entsprechende Gerichtsurteile wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Die Autoren ziehen das Fazit, das stundenlanges Einsperren von Hunden in Zimmerkäfigen oder Boxen tierschutzrechtlich nicht zulässig ist. Als Orientierungswert für eine zulässige vorübergehende Einschränkung der Mindestanforderungen wird von ihnen unter Bezug auf Expertenmeinungen eine halbe Stunde als Grenze angesehen.
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Im deutschen Tierschutzgesetz (und der Tierschutz-Hundeverordnung) steht weder, dass die stundenweise Unterbringung eines Hunds in einer Box zur (Sauberkeitserziehung, Verhinderung von ungeplantem Nachwuchs, Verschaffung einer Ruhepause …) verboten ist, noch, dass das Kürzen der Vibrissen verboten ist
ZitatTierschutzgesetz verbietet das Kürzen oder Entfernen von Vibrissen als vorübergehende Amputation - keine Ausnahmen durch Privatpersonen oder Friseursalons möglich
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