Hundekäfig / Box - Ja oder Nein?
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dragonwog Ja ich finde die Vibrissendiskussion schwachsinnig, weil das Abschneiden von Haaren keine Amputation ist
Ach komm, dir ist doch absolut bekannt, dass es sich eben nicht um Fellhaare handelt. Oder wie im vorhin verlinkten Text steht
ZitatVibrissen (Sinushaare, Tasthaare) gehören zu den haarähnlichen Tastorganen, deren Anatomie sich von herkömmlichen Fellhaaren deutlich unterscheidet
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Könntet ihr das Vibrissen ot lassen? Ihr könnt ja einen eigenen Thread dazu eröffnen.
Phonhaus
Ein Urteil zum Themenkomplex "Vibrissen"
Hamburg - 11 E 1067/18 | VG Hamburg 11. Kammer | Beschluss | Zucht von Sphynx-Katzen ohne funktionsfähige Vibrissen (landesrecht-hamburg.de)
und zum Themenkomplex "Haltung in beengten Behältnissen" (Hatte ich hier im Thread auch schon eingestellt)Hessischer VGH, Beschluss vom 19.08.2008 - 8 UZ 2673/07 - openJur
Danke *Sascha*! Hatte ich ganz übersehen den Link. Spannendes Urteil zum Boxenthema. Ich denke das beantwortet so einige Fragen zum vorübergehenden Einsperren.
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*Sascha* Hunde sind keine Katzen.. Ansonsten hat das Thema hier auch nichts zu tun mit der Boxenhaltung.
Liest man in der Urteilsbegründung nach, so sieht man, dass sich das Urteil u.a. auch auf Gutachten stützt, die ebenfalls Hunde miteinbeziehen. Es ist also kaum davon auszugehen, dass bzgl. der Sinushaare bei Hunden anders entschieden werden würde, es sei denn, sie wären gänzlich anders aufgebaut als bei Katzen.
Klar kann man im Zweifel immer seinen eigenen Fall dann vor Gericht bringen, manchmal hilft es aber evtl. auch, sich bereits gefallene Gerichtsurteile anzusehen und den eigenen Fall in einen Kontext zu setzen.
Ich will hier jetzt aber echt auch nicht über Vibrissen diskutieren. Mir ging es nur darum, dass man viele Antworten bereits in der Rechtsprechung finden kann. -
dragonwog ich könnte jetzt andere Quellen nehmen, zB von der LMU München, aber es gehört hier auch nicht her und glaube mir, ich bzw die ganze Szene (auch Cocker, Afghanen, Schnauzer, alle Hunde mit Haarkleid, Terrier usw sind betroffen, sogar mein Mischling, dem ich den Bart rund schneide) haben sich schon das ganze Jahr hinreichend damit beschäftigt und es wurde viel diskutiert. In dem von dir verlinkten Artikel stehen auch einfach falsche Aussagen drin. Aber wie gesagt, ist hier OT. Hier geht's um Boxenhaltung. Kannst ja ein neues Thema dazu aufmachen.
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dragonwog ich könnte jetzt andere Quellen nehmen, zB von der LMU München, aber es gehört hier auch nicht her und glaube mir, ich bzw die ganze Szene (auch Cocker, Afghanen, Schnauzer, alle Hunde mit Haarkleid, Terrier usw sind betroffen, sogar mein Mischling, dem ich den Bart rund schneide) haben sich schon das ganze Jahr hinreichend damit beschäftigt und es wurde viel diskutiert. In dem von dir verlinkten Artikel stehen auch einfach falsche Aussagen drin. Aber wie gesagt, ist hier OT. Hier geht's um Boxenhaltung. Kannst ja ein neues Thema dazu aufmachen.
Ja, interessanterweise hat die LMU München einen Flyer herausgebracht https://www.tierhyg.vetmed.uni…issengutachten/index.html
Dort stehtZitatAchtung: Das Abscheren der Tasthaare ist keine
Pflegemaßnahme, sondern eine Amputation, die dem
Tierschutzgesetz widersprichtIn dem im Thieme Journal veröffentlichten Artikel der LMU München steht
ZitatAnatomisch-physiologisch ist belegt, dass das Tasthaar Teil eines Sinnesorgans ist und sich eindeutig vom Körperfell des Haushundes unterscheidet. Ohne das Tasthaar ist das sensorische Organ nicht funktionsfähig. Das Abschneiden der Tasthaare stellt daher keine pflegerische Maßnahme (im Sinne von „Frisieren“), sondern eine vorübergehende Amputation dar. Dem Tier entsteht durch das Untauglichmachen eines Sinnesorgans ein zeitlich begrenzter, aber nicht unerheblicher Körperschaden. Somit ist das Abschneiden der Tasthaare des Haushundes aus ästhetischen Gründen nach deutschem, österreichischem und Schweizer Tierschutzrecht verboten.
Und ich finde, das Thema hat total Revelanz bei der Boxendiskussion. Es ist nur ein anderer Aspekt des Tierschutzgesetzes. Während du bei der Boxendiskussion darauf pochst, dass selbst bei pragmatischer Begründung dem Tierschutzgesetz zu folgen ist, empfindest du es bei der Verletzung deinerseits als übertrieben und unnötig.
RE: Plauderthread für Ausstellungsverrückte-Besucher &Aussteller -
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Das Vibrissen-Thema ist mit Sicherheit einen eigenen Thread wert.
Hier ists OT, deshalb hier bitte nicht weiter darüber diskutieren.
Danke.
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Edit by Mod - Bitte Moderationshinweis genau oben drüber beachten, danke.
Das war praktisch zeitgleich! Während der Hinweis da stand, war ich am Tippen.
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Edit: Moderatorenanweisung erst nach dem Absenden gelesen - gelöscht und in den Pudelthread verschoben.
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Ich finde, es wurde von Phonhaus eigentlich gut beschrieben.
Der Aufenthalt in einer Hundebox ist nicht konkret verboten, sondern das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung stellen allgemeine Vorgaben an die Haltung von Hunden.
Aus Medizinischen Gründen darf davon abgewichen werden.
In wie fern der individuelle Einsatz der Box als Haltung angesehen werden kann, würde ein entsprechendes Gericht klären. Ggf. könnte ich mir aber vorstellen, dass auch das Veterinäramt Vorgaben machen darf. Wie bereits angemerkt, wird es allerdings schwer werden hier einen Beweis zu führen. Wobei bereits vor der Aktualisierung schon Urteile zu diesem Thema zu finden sind. Und auch bereits Hunde eingezogen wurden.
Welchen Einsatz man selbst rechtfertigen kann, muss jeder für sich entscheiden. Das ist irgendwo auch das Risiko, dass die eigenen Vorstellung
von angemessen vor Gericht nicht standhalten. Man kann im Grunde nur mutmaßen, was verboten ist.
Für mich ist ein Boxentraining obligatorisch. Auch schon beim sehr jungen Hund. Einfach, um gewappnet zu sein. Das wird auch nirgends konkret abgedeckt. Genauso kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Box welche zu Trainingszwecken im Einsatz ist, pauschal durchfallen würde. Boxentraining ist ja auch Training. Es gilt ja auch nicht als Anbindehaltung, wenn ich meinen Hund kurz vor dem Bäcker anbinde oder generell eine Vereinsamung übe.
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Für mich ist ein Boxentraining obligatorisch. Auch schon beim sehr jungen Hund. Einfach, um gewappnet zu sein. Das wird auch nirgends konkret abgedeckt. Genauso kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Box welche zu Trainingszwecken im Einsatz ist, pauschal durchfallen würde. Boxentraining ist ja auch Training. Es gilt ja auch nicht als Anbindehaltung, wenn ich meinen Hund kurz vor dem Bäcker anbinde oder generell eine Vereinsamung übe.
Nein, denke ich auch nicht.
In dem von mir verlinkten Urteil wertet das Gericht 3-4x wöchentlich für 4 Std. als Haltung. Das heißt aber nicht, dass alles unter dieser Zeitspanne keine Haltung ist. Aber Haltung beginnt eben nicht erst bei 24/7. -
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