Ärger mit dem Vermieter...
-
-
Hallo,
habe mal eine Frage.
Ich hab vor dem ersten Mai gekündigt und ziehe am 1.6. aus. Jetzt ist meine Vermieterin natürlich auf der Suche nach Nachmietern. Ich hab ihr damals gesagt, dass sie im Notfall, falls es gar nicht anders geht, mit Interessenten alleine in die Wohnung kann, mir aber vorher Bescheid sagen soll.
Jetzt kam sie gestern abend zu mir und sagt, dass heute um 17.00 Uhr eine Interessentin sich die Wohnung anschauen will. Ich hab ihr gesagt, dass das nicht klappt, weil ich nicht da bin und den Hund alleine daheim lassen muß. Und ich will nicht, dass fremde Leute in die Wohnung kommen, wenn mein Hund alleine ist. Erstens weiß ich nicht wie sie auf die Fremden reagiert und zweitens hab ich Angst, dass sie vielleicht vor Angst zur Tür raus rennt oder sonstiges.
Dann schnauzt sie mich an, dass ihr des egal ist, sie sperrt dann den Hund halt einfach im Bad ein :irre:
Dann haben wir uns rum gestritten, weil ich ihr gesagt hab, dass sie das bestimmt nicht macht und sie es verschieben soll. Aber sie hat leider nicht so weit gedacht und sich die Nummer von der Interessentin geben lassen. :kopfwand:Also haben wir uns noch zehn Minuten im Hausgang angeschrien.
"Das ist ihre Wohnung und sie kann rein wann sie will"Und ich soll gefälligst schauen, dass das heute klappt oder dass jemand da ist um fünf. Dann hat sie sich rum gedreht und ist gegangen. :sauer:
(Sie hat übrigens auch einen Notfall-Schlüssel für die Wohnung, könnte also auch rein, wenn keiner da ist)Ich hab ihr jetzt auf alle Fälle gesagt, dass sie nicht alleine in die Wohnung zu gehen hat. Aber ob sie sich dran hält :ua_nada:
Jetzt meine Frage:
Sie darf doch ohne Erlaubnis nicht in meine Wohnung oder!?
Ich hab zwar schon gekündigt, zahle ja aber noch Miete.Heute nachmittag nehm ich meinen Hund lieber mal mit, nicht dass die wirklich in die Wohnung geht und mit Tessa was passiert oder sie ihr vor lauter Wut einen Tritt gibt.
LG
EsIstKeinDackel
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Nein, Deine Vermieterin darf nicht ohne Deine Genehmigung in Deine Wohnung, da hast Du völlig Recht.
Selbstverständlich musst Du ihr die Möglichkeit geben, die Wohnung mit eventuellen Nachmietern zu besichtigen aber diese Besichtigungstermine sind mit Dir abzustimmen und wenn ein Termin absolut nicht in Deine Planung passt, dann hat sie kein Recht ohne Deine Genehmigung Deine Wohnung zu betreten.
Tut sie dies dennoch, begeht sie Hausfriedensbruch oder Einbruch.
LG
Ulli -
Hallo
kann mich Agil nur anschließen, würde aber an deiner Stelle den Hund auch lieber mitnehmen bevor etwas passiert.Würde aber auch meiner Vermieterin die Sachlage erklären, das wenn Sie ohne deine Zustimmung in die Wohnung geht sich um Einbruch bzw. Hausfriedensbruch handelt und Sie nicht kommen und gehen kann wie Sie will
-
Ich kann Agil nur zustimmen-ein Vermieter darf nicht einfach in die Wohnung, es sei denn, es ist "zwingender" Grund vorhanden, wie z.b. Rohrbruch, Feuer, ect.
Ein Vermieter hat zwar das Recht sich die Wohnung in einem bestimmten Zeitraum regelmäßig anzuschauen-das musst du als Mieter tollerieren.-Allerdings, darf ein Vermieter, so wie Heute nicht einfach eine Wohnungsbesichtigung durchführen, wenn du nicht einverstanden bist. Du musst zwar Besichtigungstermine über dich ergehen lassen, aber dies nur mit Absprache!!!!Aber was du nun machen kannst-weiß ich nicht- ich denke sie wird den Termin nicht absagen!!!-Hast du die Möglichkeit Vorort zu sein, oder Jemanden für die Zeit in die Wohnung zu lassen?
Für die nächsten Termine würde ich dir empfehlen, das du ihr vier bis fünf Tage vorgiebst, an denen du definitiv zu Hause bist. Du bist zwar verpflichtet, deine Wohnung zu Besichtigungsterminen frei zu geben, aber nicht zur freiene Verfühgung.
Wir machen das so:
Wenn wir Besichtigungen machen, fragen wir die Mieter wann es ihnen Recht ist und haben dann im Abstand von einer halben-dreiviertel Std 3-4 Bestichtigungen. Dies ca an 3-5 Tagen.LG Nadine
-
na du hast ja ne tolle Vermieterin... Nimm deinen Hund bloß mit oder suche jemanden der denn gegen 5 auch bei dir zu Hause ist.
-
-
Na da kann man ja nur gratulieren das du da bald ausziehst. was sich deine Vermieterin da raus nimmt ist echt der Hammer .
Ich würd den Hund auch lieber mitnehmen. Und ich würd auf die schnelle noch ein anderes Schloss einbauen!
Die gute kann doch nicht einfach in deine Wohnung maschieren wenn du nicht da bist. Stell dir mal vor die durchsucht dann vielleciht noch deine schränke!!
Nö ich würd sie nur reinlassen wenn du da bist. schließlich bezahlst du noch miete und hast einen gültigen Mietvertrag!!!Viel spaß in der neuen Wohnung .....
-
Welche Kündigungsfristen habt ihr eigentlich vereinbart ? So wie ich das lese hast du nur 1 Monat vor dem Auszug gekündigt, obwohl im Gesetz 3 Monate vorgeschrieben sind. Evtl. erinnert sich ja deine Vermieterin noch daran, wenn ihr Zoff habt.
Ansonsten müssen solche Termine mind. 3 Tage vorher angkündigt werden.
-
Danke für eure Antworten.
Ich hab ihr damals auch gesagt, dass sie gerne mit Interessenten die Wohnung anschauen kann. Ich bin ja auch daran interessiert evtl. einen zu finden, der vielleicht einen Monat eher rein geht, dass ich keine zwei Monate umsonst die Miete zahlen muß.
Aber das begreift sie anscheinend nicht.Ich hatte ihr auch vorgeschlagen, dass sie den Interessenten meine Handynummer gibt, damit ich mit den Leuten Termine ausmachen kann und ihr dann Bescheid gebe, dass sie auch dabei ist. Aber da hat sie mich nur angemeckert, dass das wohl ihre Sache ist und ich mich da raus halten soll, wenn sie auf der Suche nach Mietern ist.
Ich nehm heute auf jedenfall den Hund mit und hab meinem Exfreund gesagt, dass er nach der Arbeit mal raus fahren soll (er hat noch einen Schlüssel). Da ist er dann ca um 17.15 Uhr in der Wohnung und da werden sie ja dann höchstwahrscheinlich noch da sein, wenn sie wirklich um fünf einfach rein gehen.
Aber wenigstens ist der Hund dann nicht da. Wer weiß was sie sonst mit ihr macht, in ihrer Wut.Obwohl ich ja dazu sagen muß, dass sie selbst auch einen Hund hat.
Aber das ist ein anderes Thema, da muß ich mich sonst wieder aufregen.Habe 3 Monate Kündigungsfrist.
Aber jetzt wisst ihr warum ich schon im Juni umzieh und lieber zwei Monate eben doppelt zahl, als da noch länger zu wohnen. -
Hi naochmal,...
ich hab mal gejört, das wenn der Mieter dem Vermieter 3 neue nachmieter vermittelt, das man dann die restlichen monate nach einzug der neuen mieter, die miete nicht mehr zahlen muß.
Also du stellst deiner vermieterin 3 mögliche nachmieter vor. Sie darf wohl nur 2 mal ablehen??? Keine ahnung wie das genau war. Frag doch einfach mal bei einem anwalt wegen dieser regelung nach, Und wenn das stimmt, inseriere dei Wohnung. vielleicht hast du ja glück!!Du behälst aber noch so lange die schlüssel bis die 3 monate rum sind Oder?????
-
Zitat
Hi naochmal,...
ich hab mal gejört, das wenn der Mieter dem Vermieter 3 neue nachmieter vermittelt, das man dann die restlichen monate nach einzug der neuen mieter, die miete nicht mehr zahlen muß.
Also du stellst deiner vermieterin 3 mögliche nachmieter vor. Sie darf wohl nur 2 mal ablehen???Nein, so eine Regelung gibt es nicht.
Die meisten Vermieter sind aber so kulant, und lassen sich darauf ein.
Der Vermieter hat aber das Recht, auf die 3 Monate Kündigungsfrist zu bestehen.LG, Caro
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!