Beißvorfall, amtsärztliche Untersuchung was tun ?
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Das Finanzamt schätzt da überhaupt nichts.
Hast Recht, ich habe mich falsch ausgedrückt.
Kann dem Hundebesitzer nachgewissen werden, dass er den Hund schön längere Zeit hat, können 10 Jahre Steuerhinterziehung angenommen werden. Eine Selbstanzeige kann die Strafe auf 5 Jahre Steuerhinterziehung abmildern. Hundesteuer hinterziehen ist zwar keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, kann aber bis zu 10.000.--€ Strafe kosten.
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Neues von der Baustelle... in heutigen Episode sehen sie ...
Spaß beiseite, mein Vater ist jetzt fest entschlossen sich einen Anwalt der auf Tierrecht spezialisiert ist zu nehmen der "ihn da rausboxen soll".
Er meint er kommt so um den Wesenstest herum wenn der Anwalt mit seinen Paragraphen die Hunde als ungefährlich einstuft.
Wie seht ihr da die Aussichten auf Erfolg ? Da die Hunde ja bereits mindestens 5x gebissen haben führt von Amtswegen doch kein Weg daran vorbei, oder ?
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Mit welchem Paragraphen will er denn die Ungefährlichkeit bezeugen, wenn sie schon fünf Mal gebissen haben? Sollte er dann vielleicht den Hunden zum Lesen geben, damit die auch wissen, dass sie ungefährlich sind...
Lass deinen Vater doch machen. Er verbrennt Geld, Zeit, Nerven, und wird keinen Erfolg haben. Die Hunde haben nicht jemanden angestupst oder angesprungen, sie haben gebissen. Da kann man selbst mit der größtmöglichen Fantasie keine Ungefährlichkeit diagnostizieren.
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sorry wenn ich lache aber dein Vater ist ja sowas von naiv. Als könnte ein Anwalt einfach irgendwelche Paragraphen raushauen und die Sache wäre vom Tisch. Die Hunde haben mehrfach Menschen gebissen.
Leider ist es immer auch Ermessenssache vom Veterinäramt was schlussendlich tatsächlich passiert. Für die Hunde hoffe ich, dass sie deinem Vater weggenommen werden und er auch ein Haltungsverbot bekommt. Aber dazu gehört vermutlich noch einiges mehr.
wann ist denn der Termin mit dem Amt?
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der Anwalt wird mit § um sich schmeißen können ohne Ende aber diese § beinhalten nun mal Wesenstests für vermeintlich gefährliche Hunde oder auffällig gewordene HUnde. Da kommt ihr nicht drum rum
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Wie seht ihr da die Aussichten auf Erfolg ?
Bei nahezu 100%.
Dafür, dass er mit der Nr. voll auf die Nase fliegt.
Aber der Anwalt freut sich über das Honorar.
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wenn der Anwalt mit seinen Paragraphen die Hunde als ungefährlich einstuft.
Wie seht ihr da die Aussichten auf Erfolg ? Da die Hunde ja bereits mindestens 5x gebissen haben führt von Amtswegen doch kein Weg daran vorbei, oder ?Es ist ja keine Vermutung, sondern inzwischen 5 x bewiesen, daß die Hunde zugebissen haben. Die Erfolgsaussichten sind daher gleich null.
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Naja mein Vater meint jetzt die Hunde haben aus Angst gebissen, weil sie bedroht wurden, es würde ja Aussage gegen Aussage stehen da können die vom Amt nichts machen, im Zweifel für den Angeklagten.
Ich frage mich selber wie unfassbar dämlich man sein kann. Ja auch ich habe einiges nicht gesehen und vielleicht auch nicht sehen wollen aber das Ausmaß war mir am Ende dann doch nicht bewusst.
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Naja mein Vater meint jetzt die Hunde haben aus Angst gebissen, weil sie bedroht wurden,
Na klar. Von ihm. Weil er sie tritt.
Ganz ernsthaft, Sarah, Dein Vater hat gerade ganz andere Probleme als die Motivation der Hunde.
Bußgelder, u.U. Schmerzensgeld, Behandlungskosten und evtl. auch Verdienstausfall der Geschädigten, die Nachzahlung der Hundesteuer (ich hoffe für Euch, dass Dein Vater nicht selbstständig ist. Sowas kann u.U. richtig blöd für die Gewerbezulassung werden), das Verfahren beim VetAmt und das beim OA.
Ich würde mich da an Deiner Stelle zurücklehnen und ihn reden lassen. Machen kannst Du jetzt eh nichts mehr, weil die Verfahren laufen.
Ist vielleicht auch ganz gut, dass Dein Vater jetzt mal in die Situation kommt, dass er 1. sieht, dass er ein dickes Problem hat und 2. merkt, dass er mit seinem Verhalten nicht durchkommt. Aber das ist sein Problem und nicht Deins.
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"Im Zweifel für den Angeklagten" trifft hier nicht zu. Das betrifft nämlich nur den Fall, wenn die Beweise nicht so klar sind, daß ein Angeklagter verurteilt werden kann. Aber hier ist die Beweislage ja klar und gut dokumentiert.
Wer einen Hund hält, ist dafür verantwortlich, daß dieser Hund niemanden beißt, egal aus welchem Grund.
Zynisch ist, daß dein Vater in gewissem Sinn recht hat, denn er bringt die Hunde ja selbst durch seinen Umgang mit Leinenrucken und Tritten in eine hohe Erregung, in der Angst sicher auch eine Rolle spielt.
Laß es nicht zu sehr an dich ran, es ist das Problem deines Vaters.
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