Beißvorfall, amtsärztliche Untersuchung was tun ?

  • Was mich mal interessieren würde falls das jemand weiß oder entsprechende Erfahrungen gemacht hat - werden die Geschädigten, d.h. die die einen Biss abbekommen haben eigentlich darüber informiert - heißt natürlich weiß die Nachbarschaft dass die Hunde jetzt nicht mehr gemeinsam und mit MK gesichert geführt werden müssen?

    Meine bösartige Seite würde ja dazu raten die Nachbarn zu informieren- solch ein "Netzwerk" sorgt nur dafür dass die beiden armen baldestmöglich in geeignete Hände kommen (Verstoß gegen Auflagen inkl. bockig-widerborstigem Verhalten führen nur umso schneller zum Einzug der Tiere).


    Aber nein, die Nachbarschaft wird eigentlich nicht über den Ausgang der Sache informiert.




    Es kann übrigens sehr gut sein dass auch die TE keinen Sachkundenachweis bekommt (bzw nicht für diese beiden Hunde)- es geht dabei auch darum zu verhindern dass Familienmitglieder für uneinsichtige Ärsche in die Bresche springen und ihnen die Verantwortung quasi abnehmen.

  • Puuuh, es trifft zwar den richtigen .... aber: was wird aus den Hunden?

    Ich fürchte, der uneinsichtige Besitzer lässt seinen Frust nach Erhalt des Beschlusses an den Hunden aus. Hinter verschlossenen Türen bekommt das ja dann noch nicht mal jemand mit. :loudly_crying_face:


    Ich gehe tatsächlich davon aus dass die Hunde früher oder später eh vom Amt eingezogen werden und in einem Tierheim untergebracht werden. Bei so einem Verhalten eines erwachsenen Mannes ist es eine Frage der Zeit bis gegen die Auflagen verstoßen wird. Klar, sind da erstmal Ordnungsgelder fällig, aber wenn trotz Auflagen noch ein Beißvorfall gemeldet wird ist spätestens dann Sense.


    Für die Hunde hoffe ich übrigens dass das einziehen durch das Amt relativ schnell von statten geht und kein weiterer Beißvorfall dafür passieren muss. Denn dann könnte durchaus auch irgendwann über eine Euthanasie der Hunde entschieden werden.

  • Naja wenn das mit der Steuer noch kommt, also die die mein Vater nicht gezahlt hat, wird er bestimmt vom Amt keine Genehmigung für zwei gefährliche Hunde bekommen.

    Aber du hättest, sofern du das willst die Möglichkeit die Hunde zu übernehmen

  • Ich verstehe einfach nicht, dass die nicht versichert sein müssen. Da sind teils knallharte Jäger in der U 40cm Gruppe, die sich auch erfolgreich mit deutlich größeren Tieren anlegen.

    Kein Hund MUß versichert werden. Höchstens in einzelnen Bundesländern - wahrscheinlich wohnst Du in einem Solchen? Weil es sich liest, als wär das für Dich normal ;-) Hier in Bayern zB besteht keine Versicherungspflicht für große Hunde nicht, daß ich wüßte...... Bei Listenhunden glaub (!) ich fast ja - aber für normale große Hunde nicht. Aber ist doch ziemlich vernünftig, das zu tun, denn passieren kann immer was. Und wenns um Bißverletzungen oder nen Autounfall geht, verursacht durch entlaufenen Hund, kanns ohne Versicherung existenzgefährdend werden....


    Aber ich geb Dir da 100% Recht: WENN Versicherungspflicht, dann für ALLE Hunde. Denn gerade Kleinhunde werden oft nicht erzogen (ein Beispiel braucht man ja nicht lange zu suchen *hust...) und können nichtsdestotrotz heftige Schäden mit dem Gebiß anrichten, oder wenn sie im Frilauf unerzogen einfach auf die Straße rennen..... Und das sag ich als Halter dreier solcher Kleinhunde. Und ich WEIß, was die süßen kleinen Zähnchen der niedlichen kleinen Flauschihundchenleinchen anrichten können..... Das ist dann nämlich alles, nur eben NICHT mehr niedlich....

    Das ist mir bewusst.

    Ich schrieb als Antwort auf die TE, deren Vater sich genau darauf berief, dass er die Hunde nicht versichern müsste, weil U 40cm. Also wohnen die in einem BL wo es eine solche Regelung gibt.

    Ich bis kurzem auch, aber ich würde immer jeden Hund haftpflichtversichern, die paar Euro sind es mir wert.

    Nach meiner Auffassung wäre eine Versicherungspflicht für alle aber auch sinnvoll und richtig.

    Mir schwirren da nicht nur Beissvorfälle durch den Kopf, sondern auch auskommen und Unfall verursachen, in Betreuung oder an der Mietsache was zerstören (muss man schauen, dass das mit drin ist) usw. Da ist ne Haftpflicht ganz hilfreich.

  • Spätenstens, wenn sich die Krankenkassen der Gebissenen das Geld vom Halter zurückholen, wird es (zusätzlich zu Steuern, Nachzahlungen, Bußgeldern) richtig teuer.


    Die Krankenkassen gehen üblicherweise in Vorkasse, um die Geschädigten zu versorgen, holen jedoch danach die Auslagen beim Verursacher wieder.

  • wenn der Vater den Info Brief erhält und öffnet, würde ich schauen dass ich weit weg bin. Der wird das wahrscheinlich nicht tief entspannt aufnehmen, von dem was du so schreibst.

  • Nochmal zum Thema Wesenstest (obwohl das ja nun durch ist):

    Es ist ein Irrtum zu glauben, dabei würde nur der Hund alleine getestet. Es wird vielmehr das Gespann Hund & Halter überprüft, auch der Umgang des Halters mit dem Hund gehört dazu und inweit der Halter willens und fähig ist, seinen Hund verantwortungsvoll zu führen.

    Und dafür wollen die Prüfer schon den Halter selbst sehen und nicht dessen Tochter, Mutter, Freundin oder Nachbarin.

  • Es kann übrigens sehr gut sein dass auch die TE keinen Sachkundenachweis bekommt (bzw nicht für diese beiden Hunde)-

    Der Sachkundenachweis ist doch ne Theorie-Ausbildung. Den kann jeder kriegen. Ist auch unabhängig von dem Hund, den man führt.


    Aber ich weiß, was Du meinst: daß sie die Hunde trotz abgelegter Sachkundeprüfung nicht behalten darf. Macht ja auch Sinn - solange die TS im selben Haus wie der Vater lebt und insofern abhängig ist, hätte er mit Sichrheit weiterhin massiven Einfluß auf die Tiere. Zumal wenn ich das richtig verstanden habe, in der Familie derjenige Gassi geht, wer grad da ist; ist also die Tochter nicht da - wie soll sie verhindern, daß der Vater mit den Hunden rausgeht?


    Eine Erschwernis ist halt die Tatsache, daß die Hunde nunmehr nur noch alleine ausgeführt werden können. Denn dafür braucht man natürlich auch doppelte Gassi-Kapazitäten, ansonsten endet das damit, daß jeder Hund nur noch halb so lange raus kommt, weil der Andre ja auch noch raus muß....

    Also entweder für eine Person doppelt so viel Zeit und doppelt so viele Gassigänge, weil getrennt, oder man muß zu jem Gassitermin zu zweit rausgehen, jeder führt einen Hund. Egal ob man nun gemeinsam unterwegs ist oder jeder seine Runde dreht (Letzteres hielte ich für sinnvoller, nachdem die Hunde ja eh schon ein eingespieltes "Pöbelteam" sind.....)


    Es tut mir leid, liebe TS, wenn Ihr die Hund echt verlieren solltet - für Dich selbst. Aber erstmal gibts ja nur Haltungsvorschriften mit Maulkorbzwang & Co. Ist halt jetzt echt die Frage: beugt sich der Vater jetzt, oder überläßt er dann evtl. Dir und der Mutter das Gassigehen, weil er die Vorschriften nicht anwenden oder mit bemaulkorbtem Hund nicht raus möchte......


    Besteht denn generell die Möglichkeit, daß Ihr die Hunde zu Euch nähmt, und in der Wohnung einsperrt, oder hat der Vater einen Schlüssel als Vermieter/Eigentümer und würde sie da rausholen?

    Und: zum Thema, wer den Kaufvertrag abgeschlossen hat, da hattest Du glaub ich noch nicht beantwortet..... Wenn das nur mündlich war, kann er ja viel erzählen..... Aber Ihr halt auch, dann steht Aussage gegen Aussage....

    Das Problem ist halt: wenn Dir die Hunde echt am Herzen liegen, solltest Du in Eurer Wohnsituation, die sich ja nicht von jetzt auf gleich ändern läßt, zum Wohle der Hunde eher beitragen, indem Du dafür sorgst, daß sie wegkommen - also keine Übernahmeideen aussprechen und so. Vlt. kommt sogar der Vater selbst auf di Idee, sie Dir offiziell zu überlassen - weil er genau weiß, daß er dann immr noch die Hand drauf hat. Denn anhand des Geschriebenen hab ich so ein bissel das Gefühl (korrigier mich gern, wenns nicht stimmt, mußt aber auch nix dazu sagen, wenn Dir das zu privat ist - ist ja nur ein Eindruck meinrseits!), daß der Vater da die Hosen an hat bei Euch (Du hast auch zu Deiner Mutter so gar nix erzählt, was die davon hält und welche Meinung sie dazu hat, oder wie sie mit den Tieren umgeht), und Du auch ein wenig deswegen das komplette Elend nicht sehen wolltest, weil Dir bewußt war, daß Du bei diesem Menschen nur wenig Einfluß hast und nichts bewirken könntest. Wie gesagt, nur ein Vedacht - aber wenn das zutrifft, solltest Du eher gucken, daß die Kerlchen schnellstmöglich ein neues, verständnisvolleres Zuhause bekommen, mit viel Liebe, aber auch entsprechender Konsequenz gegen die Flausen, und mit dem für einen Terrier nötigen Humor..... ;-) Ist hart, ja, ich weiß..... ;-(


    Alles Gute!

  • Puh wieder viele Punkte, ich hoffe sie alle beantworten zu können. Wir sind ja im Prinzip froh, dass die Dame am Telefon sich soviel Zeit genommen hat uns alles zu erklären, der Bescheid mit Eintritt der Wirksamkeit der Auflagen kommt ja erst noch.


    Wegen dem Wesenstest, ja mein Vater sollte dort hin eben um ihn und das Verhalten der Hunde mit ihm zu beurteilen.

    Er war nicht da, es wäre SEINE Chance aufgrund der Aktenlage gewesen das Amt vom Gegenteil zu überzeugen, er hat die Chance nicht genutzt.

    Mal abgesehen davon hätte der Test bei ihm wahrscheinlich keine 2 Minuten gedauert und wäre vor Ort ausgerastet. Bußgeld gibt es dazu nicht, da es ja sein Pech ist nicht zu erscheinen. Da der Test aber jetzt sozusagen als durchgefallen gilt und dieser von Amtswegen angeordnet wurde muss er die Kosten von ca. 300€ für den Wesentest tragen.


    Kosten... ja da kommt vieles auf meinen Vater zu, leider verdient. Ob die Krankenkasse in Regress geht weiß ich nicht, soweit ich weiß hat keiner der Geschädigten Anzeige bei der Polizei erstattet. Das läuft alles nur über das Ordnungsamt.


    Zu der Wohnsituation... ja das wollte ich auch schon schreiben, selbst wenn ich die Hunde nehmen würde, er hat einen Schlüssel zur Wohnung allerdings weiß er, dass er bei mir und meinem Freund direkt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch am Hals hätte. Genau genommen gehört das Haus auch meiner Mutter, sie steht alleine im Grundbuch, sie hat es von ihren Eltern/ meinen Großeltern geerbt. Und irgendwann geht das Haus dann an mich über. Da ist auch glaube ich ein bisschen der Haken an der Sache, mein Vater kann das nicht ganz verknusen, dass es nicht seins ist deswegen muss er sein Ego woanders aufpolieren eben damit, dass er bei den Hunden das Sagen hat usw.

    Meine Mutter lässt da zwar auch einiges durchgehen aber verarschen lässt sie sich nicht.


    Wir kommen aus NRW, da besteht eine Versicherungspflicht und Meldung beim Ordnungsamt als "großer Hund" erst ab 40cm bzw. 20kg. Da hat mein Vater sogar Recht, allerdings muss er beim Fachbereich Finanzen trotzdem jeden Hund anmelden. Er will jetzt sagen er hätte das vergessen bzw. nicht richtig verstanden.


    Die Übernahme der Hunde ... ehrlich gesagt möchte ich das gar nicht, weil ich genau weiß, dass mein Vater 1. genau dieses Verhalten an den Tag legt und meint "wir haben das ja nur für das Amt gemacht, inoffiziell sind das meine". 2. bezweifel ich, dass sie dem Antrag auf halten 2 gefährlicher Hunde unter der selben Adresse und selbem Namen zustimmen. 3. Weiß ich auch, dass mein Vater sich früher oder später nicht an die Auflagen halten wird. Es wird dann kommen wie "Ja ich musste mit beiden Hunden raus, weil keine Zeit, muss zur Arbeit, bei 1 Mal wirds schon keiner sehen usw. usw. Von daher wäre es für alle wirklich besser wenn die Hunde wegkommen auch wenn es für mich blöd ist.


    Zum Thema Information der Nachbarn. Also die Geschädigten werden tatsächlich über das Ergebnis des Wesenstest und die daraus beschlosseen Auflagen informiert.

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