Beißvorfall, amtsärztliche Untersuchung was tun ?
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Hm. Der Thread ist ja mit einer anderen Eingangsanfrage entstanden und hat sich dann inhaltlich gedreht. Bisher hat sich noch niemand massiv im Ton vergriffen, oder?
Ich finde alles inhaltlich hier völlig berechtigt. Über Dritte wird ja auch ziemlich direkt direkt im "was nervt euch an anderen HH"-Thread gesprochen. Und einen Unterschied vom Nachbarn zum Erzeuger kann man machen, muss man aber nicht.
Just my two pence. Ich finde den Thread nicht problematisch und es völlig ok, wenn man sich seinen Frust/seine Sorge auch mal von der Seele redet.
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Hi
hast du hier Beißvorfall, amtsärztliche Untersuchung was tun ?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Was man allerdings NIE vergessen sollte ist, daß das hier JEDER lesen kann, auch Sarahs Vater/seine Freunde/Kollegen etc.
Das kann dann schnell die Runde machen und ihm zugetragen werden.
Wir sind hier nicht unter 4 Augen.
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Na und wenn?
Ich glaube nicht, dass ihn das arg erschüttert. Seine Tochter wird ihn sehr gut kennen und auch seine Reaktion, sollte er tatsächlich das Forum und diesen Thread finden, was ich doch für sehr unwahrscheinlich halte.
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Selbst wenn es würde ihn eh 0 interessieren. Wer in einem Reihenhaus im Garten sitzt und solche Gespräche führt dem ist auch klar, dass es jeder mitbekommt.
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Wie gesagt es ist zwar doof für mich aber mich tröstet der Gedanke, dass sie es bald besser haben können und werden.
Bis jetzt gibt es aber nichts Neues. Aber wie gesagt da er sich noch immer nicht an die Auflagen hält, ist das alles nur eine Frage der Zeit.
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Wenn dein Vater einen Entscheid erhalten hat steht in diesem eigentlich die Ersatzvornahme drin, in der beschrieben wird was passiert wenn man sich nicht an die Auflagen hält.
Davon ab ist ein Entscheid erst rechtsgültig, wenn die Beschwerdefrist abgelaufen ist. Das steht in der Regel aber auch alles im Entscheid.
Die Hunde abholen (was eine Zwangsmassnahme wäre) darf erst passieren, wenn entweder die auferlegten Maßnahmen nicht eingehalten werden und ggf die Zwangsmassnahme (keine Ahnung was im Entscheid steht) nicht eingehalten werden.
Nur weil jmd am Telefon stänkert darf er nicht anders behandelt werden, als der Entscheid dies vorgibt. Ist so, gehört (leider) zum Alltag in bestimmten Behörden.
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Also bei nicht einhalten der Auflagen steht im Bescheid ein "Zwangsgeld in Höhe von 500€".
Wir haben ihm auch nochmal nahe gelegt sich doch an die Auflagen zu halten aber nöö, die haben ihm gar nix zu sagen, seine Hunde sind ja keine Kampfhunde und so kleine Hunde mit Maulkorb da denken die Leute ja er hätte sie nicht im Griff... Welch Ironie, dass die Leute das eh schon denken... und dazu ja auch stimmt.
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Ich muss sagen, da es eh keine Kontrollen gibt, und Vorfälle mit Kleinhunden in meiner (begrenzten) Erfahrung nicht besonders ernst genommen werden, kann es sehr gut sein, dass er tatsächlich damit durchkommt und einfach nix passiert.
Außer, die Nachbarn zeigen ihn jetzt jedes Mal an oder so.
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Also da er in der Nachbarschaft sehr beliebt ist, gehe ich davon aus, dass die erste Anzeige nicht lange dauern wird...
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