Beißvorfall, amtsärztliche Untersuchung was tun ?
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Beide Hunde werden als gefährliche Hunde eingestuft mit allen Auflagen, Leinen- und Maulkorbpflicht, erhöhter Hundesteuer, Haftpflichtzwang
und wir brauchen jetzt alle einen Sachkundenachweis, polizeiliches Führungszeugnis und wir dürfen auch je nur einen der beiden Hunde gleichzeitig führen.
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Was kann uns bzw. den Hunden da im schlimmsten Fall passieren ? Ich habe echt Angst, dass sie uns am Ende die Wauzis wegnehmen.
Das ist das Thema. Der Rest war Gelaber. Hunde weg nehmen lassen ist der beste Fall für den Vater. Neues Spiel neues Glück. Das ist die kostengünstigste Lösung und er kann den netten Menschen in seinem Umfeld eine lange Nase zeigen.
Noch ein Tipp für den Vater: Ganz genau über die Familienverhältnisse nachdenken.
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Würde er bei Wegnahme nicht auch ein Haltungsverbot kriegen?
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Bis jetzt gibt es aber nichts Neues. Aber wie gesagt da er sich noch immer nicht an die Auflagen hält, ist das alles nur eine Frage der Zeit.
Sag mal, mit deiner Anfangsfrage hat das ja nicht mehr viel zu tun.
Ich frage mich, warum du den Thread weiter am Laufen hälst und warum das so zugelassen wird.
Letztlich ist es deinerseits nur eine Hetzerei über deinen Vater, was ich persönlich sehr schlimm finde.
Gerade weil das öffentlich stattfindet und zudem vor völlig fremden Leuten.
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Was kann uns bzw. den Hunden da im schlimmsten Fall passieren ? Ich habe echt Angst, dass sie uns am Ende die Wauzis wegnehmen.
Das ist das Thema. Der Rest war
Gelaber. Hunde weg nehmen lassen ist der beste Fall für den Vater....
Das ist es im Prinzip auf den Punkt gebracht, ja. Wegnahme der Hunde!
Gelaber kann man auch freundlicher ausdrücken, Gerede z.B. das gehört nur für das eigene Gesamtbild dazu.
Zumindest sollten derlei Interna der Familie nach den vermehrten Beißvorfällen für eine Wegnahme durch das Amt nebensächlich sein.So wie übrigens auch die ... des Statements von SchnatterSchnute, die ich inhaltlich bewußt nicht mit zitiert habe.
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Würde er bei Wegnahme nicht auch ein Haltungsverbot kriegen?
Das LHundG NRW bzw die VV zum LHundG NRW kennen die Wegnahme zu Abwehr konkreter Gefahren zwar für alle Hunde, also §§ 3 ("Liste 1"), 10 (Hunde bestimmter Rassen) ,11 (große Hunde; 20/40), sowie auch die nicht davon erfassten (also gemeinhin "kleine Hunde").
Die Haltungsuntersagung für nachfolgende Hundehaltungen sieht aber nur die Untersagungsmöglichkeit für Hunde der §§ 3,10,11 vor. Kleine Hunde sind nicht erfasst, weil für diese keine Haltungsvoraussetzungen, wie für die anderen vorliegen (ins. der Passus Zuverlässigkeit, § 7 LHundG NRW).
Ein generelles Haltungsverbot könnte nur von Seiten des VetAmtes verhängt werden, wenn dieses die Verstöße gegen das TSchG weiter verfolgt hat.
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ich finde es nett, dass wir hier auf dem laufenden gehalten werden 👍
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Leider ist das für mich kein "auf dem Laufenden halten mehr". Ein "so und so sind die Auflagen, der Vater hat sich dran gehalten/nicht gehalten und es kommen folgende Konsequenzen" ist halt was anderes als "die Nachbarn finden den Vater Scheiße und werden ihn schon melden/er versucht das Amt zu bescheißen/er echauffiert sich über die Auflagen und nimmt sie nicht ernst". Hier wird gerade massiv über eine dritte, nicht anwesende Person hergezogen und wirklich übel geredet. Keiner weiß hier, ob seine Handlungen und Äußerungen so stattgefunden haben, und trotzdem wird massiv hergezogen. Und in paar Tages-Takt gibt es immer ein Update über seine neuesten Ergüsse, ohne dass es eine faktische Änderung gibt. Hat für mich eher was von Trash TV und weniger von "auf dem Laufenden halten". Um die Hunde geht es im Prinzip schon lange nicht mehr.
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