Beißvorfall, amtsärztliche Untersuchung was tun ?

  • Ich finde es super, dass du die ganze Zeit im Sinne der Hunde gehandelt hast. Das ist, leider, nicht selbstverständlich.

    Für die Hunde ist diese Lösung sicher die beste, aber für dich ist das natürlich sehr traurig.

    Auch wenn es unwahrscheinlich ist drücke ich die Daumen, dass du (dein Vater nicht) vielleicht irgendwann über Ecken erfährst, wo die Hunde jetzt sind und dass es ihnen gut geht.

  • Hut ab, dass du dich in diesem Fall gegen deinen Vater gestellt hast um den Hunden zu helfen.

    Natürlich ist es für die Hunde besser wenn sie weg sind von deinem Vater, klar für dich tut es mir leid.

    Hoffen wir einfach, dass die Hunde jetzt einen Platz finden an dem sie auch wirklich Hund gerecht gehalten werden.

  • Hallo ich wollte mich nochmal melden, weil ich eine Frage habe. Ich wollte fragen, ob sich jemand etwas genauer mit Zwangsgeld auskennt genauer gesagt, ob mehrere Vergehen an mehreren Tagen jeweils den im Bescheid angekündigten Betrag fällig stellt oder das quasi als ein Vergehen berechnet wird.


    Also als Beispiel man hat Leinenpflicht, wird aber an 3 Tagen gemeldet, ist dann auch 3 mal das Geld fällig ?

  • Hallo ich wollte mich nochmal melden, weil ich eine Frage habe. Ich wollte fragen, ob sich jemand etwas genauer mit Zwangsgeld auskennt genauer gesagt, ob mehrere Vergehen an mehreren Tagen jeweils den im Bescheid angekündigten Betrag fällig stellt oder das quasi als ein Vergehen berechnet wird.


    Also als Beispiel man hat Leinenpflicht, wird aber an 3 Tagen gemeldet, ist dann auch 3 mal das Geld fällig ?

    ja. ist wie beim falschparken. parkst du dreimal falsch, bekommst du dreimal einen strafzettel mit entsprechender strafgebühr wenn du dabei erwischt wirst.

    aber es liegt sicherlich auch im ermessen des ansprechpartners der das bearbeitet.

  • Ah ok, danke für die Antwort. Dagegen vorzugehen wenn man eine Woche nach Zugang des Bescheids ohne Leine erwischt wird lohnt ich eher nicht, oder ?

    Ähnlich wie beim Maulkorb zählt der Tag der Zustellung, also keine Karenzzeit bzw. Schonzeit ?

  • Ah ok, danke für die Antwort. Dagegen vorzugehen wenn man eine Woche nach Zugang des Bescheids ohne Leine erwischt wird lohnt ich eher nicht, oder ?

    Ähnlich wie beim Maulkorb zählt der Tag der Zustellung, also keine Karenzzeit bzw. Schonzeit ?

    Nein. Wofür Schonzeit? Selbst wenn man noch keine Leine zu Hause hat, ist die ja schnell besorgt. Und man kriegt ja entsprechende Auflagen, weil man Scheiße gebaut hat. Wofür dann noch schonen?

  • Ich dachte, die Hunde seien bereits eingezogen worden?

    Ich denke mal es geht um Fälle die in der Vergangenheit liegen, aber jetzt erst eintrudeln. Die Mühlen der Ordnung sind nicht die schnellsten :hust:

    Andernfalls fände ich es auch merkwürdig.

  • Ja es geht um die Zeit davor. Da wurde sich ja seitens meines Vaters an nichts gehalten, ergo kam jetzt auch noch der Bescheid über diverse Verstöße mit Festsetzung des Zwangsgelds.

    Wollte halt wissen, ob da wirklich jeder einzelne Verstoß mit dem Betrag x geahndet wird und man halt evtl. noch Schonzeit hat.


    Ich sage mal so, klar kann man wissen was auf einen zukommt aber sagen wir mal man bekommt morgens Post und wird mittags erwischt.

    Es kann ja ganz blöd gesagt keiner verlangen alle 30 Minuten nach Post zu gucken.

    Also ich will ihn nicht verteidigen mich würde nur interessieren, ob das alles echt so "nur schwarz oder weiß" gehandhabt werden kann bzw. wird.

  • Das kommt drauf an was genau im Entscheid steht.

    Nichts anderes gilt.

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