Beißvorfall, amtsärztliche Untersuchung was tun ?

  • Ich kenne eine Unterbringung, die sich mit der Aufnahme von gefährlichen/schwierigen Hunden befasst, da kostet ein Hund um die 10.000€ im Monat. Inkl.Unterbringung, Futter, Training.

    Kann es sein das da eine null zuviel ist? Ich glaube wir meinen die gleiche Adresse 😊

    Wenn es um Küstenköter geht, dann evtl. mit pro Jahr verguckt. Übrigens dort zzgl. MwSt.

  • Das th kann die Tiere ja nicht vermitteln solange das Eigentumsrecht beim alten Besitzer ist.

    Darf es dann die Tiere überhaupt trainieren?

    Trainieren ja, weil das das Eigentumsrecht nicht verletzt, tierärztliche Versorgung, Pflege.... das alles geht, Vermittlung jedoch erst, wenn der Eigentümer sein Eigentum aufgibt.

  • Das th kann die Tiere ja nicht vermitteln solange das Eigentumsrecht beim alten Besitzer ist.

    Darf es dann die Tiere überhaupt trainieren?

    Trainieren ja, weil das das Eigentumsrecht nicht verletzt, tierärztliche Versorgung, Pflege.... das alles geht, Vermittlung jedoch erst, wenn der Eigentümer sein Eigentum aufgibt.

    ... oder der Eigentümer einer Vermittlung zustimmt. Dafür ist keine Übertragung des Eigentums an das Tierheim oder das Amt notwendig! Das Eigentum an einem Tier einfach "aufgeben", kann man nicht.

  • Ohne das ok des Besitzers darf nicht vermittelt werden.

    Eine Freundin wollte einen „beschlagnahmten“ Hund (kompliziertere Situation als hier) aus dem Tierheim gerne haben. Das war eine ganz schöne Aktion, den Besitzer zu überzeugen, dass er einwilligt und den Hund abgeben will.


    Hat am Ende geklappt und es war für den Hund das beste überhaupt und (fast) alle sind happy.

  • Ich kenne einen Fall, da wurden mehrere Hunde eingezogen wegen schlechter Haltung. Die eine Hündin war trächtig und kam zu einer Züchterin, die die Welpen aufzog. Da gab es auch große Probleme in Bezug auf Eigentumabtretung. Die Welpen wurden dann von der Züchterin vermittelt und die Mutterhündin auf Vorschlag der Züchterin ebenfalls an eine Person abgegeben, die sich auf diesem Hund bewarb. Im Tierheim war keiner der Welpen und auch nicht diese Mutterhündin, aber dafür mehrere andere Hunde aus diesem Bestand. Soweit ich weiß, bestand zwischendurch die Sorge, dass die Hündin dann wieder zu der Person zurück muss, wo sie beschlagnahmt wurde. Das war dann aber doch nicht der Fall, der ATA hätte die auch nicht frei gegeben.

    Wie das finanziell geregelt wurde und wer für was aufkam, weiß ich allerdings nicht.

  • Wieso ist es mgl. vor Gericht zu ziehen um seine Hunde rauszuklagen (es zu versuchen), wenn das Eigentum nicht mehr bei einem liegt? Natuerlich muss das abgetreten werden!

    Ich denke, dass da seitens des Tierheims zunächst auch gar kein Interesse an einer Übernahme bestehen wird. Die Tierheime platzen ja jetzt schon aus allen Nähten, weil es so viele Abgabetiere gibt. Da sind zwei Hunde, deren Unterbringungs-, Futter- und Behandlungskosten gedeckt sind willkommener als zwei Hunde, die übereignet werden, schwer bis gar nicht wieder vermittelt werden können und ein weiteres Loch in die Kasse reißen.


    Die Preise werden aufgrund der Energiekosten und der gestiegenen GOT jetzt noch deutlich ansteigen. Das wird ein sehr teurer Spaß werden.

  • die TH müssen für solche Fälle Plätze freihalten. Auf jeden fall ist es bei uns so. Hier sitzt ein Hund seit 4 Jahren, der Besitzer klagt seitdem weil er den Hund wieder haben möchte.

  • die TH müssen für solche Fälle Plätze freihalten. Auf jeden fall ist es bei uns so. Hier sitzt ein Hund seit 4 Jahren, der Besitzer klagt seitdem weil er den Hund wieder haben möchte.

    Hier ist das nur so wenn die TH mit der Stadt/Landkreis Verträge haben.... dann müssen sie sichergestellte Hunde auch aufnehmen.

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