Beißvorfall, amtsärztliche Untersuchung was tun ?
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Allein für die Steuerhinterziehung wird er bluten. Und das nicht zu knapp (allein die Zinsen für die nicht entrichtete Steuer sind im 6% IM JAHR oben drauf! Plus ein wahrscheinliches Strafverfahren wenn sich der Täter so verhält wie dein Vater. Übrigens sieht das StGB im Fall von Steuerhinterziehung bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe vor)
Ne.
Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Steuerhinterziehung handelt, kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Für eine Steuerhinterziehung muss schon noch etwas mehr "Futter" vorliegen, als der Text bisher hergibt. Klassischer Fall wäre, wenn er nachweislich falsche Angaben gemacht hätte (z.B. einen noch lebenden Hund als verstorben abgemeldet hätte, um Steuern zu sparen). Da könnte der Vater der TE also durchaus noch seinen Kopf aus der Schlinge ziehen, müsste aber trotzdem deftig nachzahlen und mit einem Bußgeld rechnen.
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Hi
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Was ich durchaus erstaunlich finde ist wie viel Zeit sich Ordnungsamt / Veterinäramt in solchen Fällen anscheinend lassen. Gut, es sind kleinere Hunde, trotzdem - es kann ja im Prinzip jeden Tag wieder zu einem Vorfall kommen und dann haben die Behörden gewusst dass es dort zwei bissige Hunde gibt und nichts ist passiert.
Bei der Steuerhinterziehung besteht natürlich keine Eile - je später die Aufforderung zur Nachzahlung kommt je höher die Zinsen - gut für die Allgemeinheit
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Allein für die Steuerhinterziehung wird er bluten. Und das nicht zu knapp (allein die Zinsen für die nicht entrichtete Steuer sind im 6% IM JAHR oben drauf! Plus ein wahrscheinliches Strafverfahren wenn sich der Täter so verhält wie dein Vater. Übrigens sieht das StGB im Fall von Steuerhinterziehung bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe vor)
Ne.
Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Steuerhinterziehung handelt, kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Für eine Steuerhinterziehung muss schon noch etwas mehr "Futter" vorliegen, als der Text bisher hergibt. Klassischer Fall wäre, wenn er nachweislich falsche Angaben gemacht hätte (z.B. einen noch lebenden Hund als verstorben abgemeldet hätte, um Steuern zu sparen). Da könnte der Vater der TE also durchaus noch seinen Kopf aus der Schlinge ziehen, müsste aber trotzdem deftig nachzahlen und mit einem Bußgeld rechnen.
Theoretisch ist es immer eine Sache der Definition- je bockiger und uneinsichtiger der "Sünder" auftritt umso mehr reizt der Staat dann die Möglichkeiten aus. Und wenn der Herr Vater den Behörden gegenüber genauso auftritt wie die TE ihn beschreibt wird kein Finanzbeamter sich auf ein "ach, lassen wir das mal" einlassen. Und der Staat braucht sowieso Geld, ne?
Die Zinsen gibts übrigens auch ohne den Tatbestand Steuerhinterziehung. Da reicht schlicht die Verspätung. Sind nur (in diesem Fall leider) weniger...
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Theoretisch ist es immer eine Sache der Definition-
Auch ganz praktisch. Da müssen schon konkrete Fakten auf dem Tisch liegen, um den Tatbestand der Steuerhinterziehung zu erfüllen.
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ich kenn genau so einen Fall.... Frenchi wurde wegen mehreren Beissvorfällen und uneinsichtigem Besitzer vom Amt weggeholt. Sitzt nun seit 3 Jahren im TH bis geklärt ist was weiter mit ihm passiert da der Besitzer klagt.
Natürlich ganz toll für den Hund.
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Nur so ein Gefühl, aber... Ich wäre etwas weniger spendabel mit Informationen und Details in einem öffentlichen Forum, was solche Dinge, wo es auch um Rechtliches geht, betrifft...
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Im Prinzip sollten die Eltern ja sowas wie Vorbilder sein aber ok, er ist es definitiv nicht.
Sorry aber du bist schon eine ganze Weile erwachsen und nicht erst seit der Volljährigkeit sollte man denken können
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Das Problem is halt, dass es ja nicht nur ein Beißvorfall war.
Es waren mehrere.
Zusätzlich besteht der Tatbestand der Tierquälerei ( Treten und evtl auch wenn we sie ohne medizinischen oder anderweitig sinnigen Grund ruhig stellt), er zahlt die Steuern nicht, und verhält sich absolut rücksichtslos.
Wäre es ein Beißvorfall und er würde es einsehen, würde es höchst wahrscheinlich nur Auflagen geben und die Forderung der Nachzahlung.
Aber so?
Da würde ich mir ehrlich gesagt keine großen Hoffnungen machen dass er bleibt.
Als Beispiel :
Vor ein paar Jahren wurde der Familienhund einer Freundin ( hat ihrer Mutter gehört, nicht ihr) eingezogen weil jemand anderes mit ihm Gassi war und gesehen wurde wie der Hund getreten wurde.
Zusätzlich war der Hund leinenaggressiv, duldete keine Fremdpersonen und hat innerhalb der Familie mehrfach zugebissen.
Es gab ( soweit ich weiß) also keinen Beißvorfall außerhalb der angezeigt wurde. Die Verhaltensauffälligkeiten und das was der/die Zeuge/in berichtet hat, war in Kombination mit der Unfähigkeit der Halterin ausreichend für die Beschlagnahmung.
Ich wüsste keinen Grund warum die Hunde bei deinem Vater bleiben sollten, solange er keine 180 Grad Wende hinlegt ( was höchst wahrscheinlich nicht passieren wird).
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Auch ganz praktisch. Da müssen schon konkrete Fakten auf dem Tisch liegen, um den Tatbestand der Steuerhinterziehung zu erfüllen.
Fakt ist, in den meisten Bundesländern muss ein Hund angemeldet werden. Wenn man nicht nachweisen kann einen einige Jahre alten Hund erst seit kurzem - max. 4 Wochen - im Besitz zu haben, ist man dran. Das Finanzamt schätzt bei Selbstanzeige 5 Jahre hinterzogene Steuer, kann aber auch bis zu 10 Jahre veranschlagen. Es wird so oder so richtig teuer.
Hier mal ganz interessant zu lesen:
Anmeldepflicht & Hundesteuer: Verstöße können teuer werden - City DogWer sich einen Hund anschafft, muss diesen in seiner Stadt oder Gemeinde auch vorschriftsmäßig anmelden, kennzeichnen, Steuern bezahlen und oft eine…www.citydog24.de -
Das Finanzamt schätzt bei Selbstanzeige 5 Jahre hinterzogene Steuer,
Bei einer Selbstanzeige hat der Steuerpflichtige das Zahlenwerk zu liefern. Das Finanzamt schätzt da überhaupt nichts. Sobald es das tut, ist die Selbstanzeige verwirkt und die Strafbefreiung ist dahin.
Die Verfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung, so sie denn überhaupt festgestellt wird, beträgt 10 Jahre. Für leichtfertige Verkürzung sind es 5.
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