Tierschutzgesetz vs. Vibrissen kürzen

  • Und..da das ja jetzt auf dem TierSchG beruht, duerfte bei der WM in DE wohl keine ausl. geschorene/geschnittene Locke starten duerfen. Das ist zwar keine VDH-Veranstaltung, aber bei dem Verbot wird mAn kein VetAmt in DE was anderes erlassen/erlauben..

    Eine Frage dazu: Beruht das auf dem Tierschutzgesetz, oder auf der Interpretation des Tierschutzgesetzes durch den VDH, die sich auf diese Studie stützt? Denn auch diese Studien der LMU und so haben ja ebenfalls keine Gesetzeskraft. Der VDH kann das für innerhalb des eigenen Verbandes entscheiden und umsetzen. Aber für externe Veranstaltungen kann der gar nix - solange er das nicht auf ein Gesetz stützen kann. Der VDH ist ja kein Gesetzgeber - gottseidank.... *hust...


    Der kann Mitglieder von eigenen Veranstaltungen ausschließen. Aber m.E.n. nicht von externen Veranstaltungen andrer Organisatoren, weil er dazu keine Rechtsgrundlage hat.... Er kann vlt. auch seinen Leistungsrichtern verweigern, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen und zu richten, und mit Ausschlüssen oder sonstigen internen Strafen drohen.


    Und auch Tierärzte sind an das Gesetz gebunden, nicht an das, was irgendwelche Studien erzählen, die sind ja nicht rechtskräftig. Dazu brauchts erstmal Urteile von Gerichten, die sich vlt. auf diese Studien von Fachleuten beziehen. Wobei in so einem Vefahren dann wiederum 27 Millionen Gutachten und so weiter gelesen und Gutachter gehört werden dürften *gg Und ob man da mit einer Begründung, daß das Kürzen der Tasthaare, die der Hund kaum noch braucht, weil er eh nicht jagt (jagen sollte), einer Amputation mit schweren Beeinträchtigungen in der Folge darstellt, durchkommt, wage ich doch zu bezweifeln. Die Begründung ist schlichtweg an den Haaren herbeigezogen, das bereits gebrachte Argument der Ablenkung von wirklich schweren Beinträchtigungen durch echte Qualzuchtmerkmale innderhalb der vom VDH betreuten Rassen scheint mir absolut plausibel in dem Zusammenhang.


    Ich bin da echt nicht sicher, inwiefern die das durchdrücken können, wenn jemand den Rechtsweg einschlägt, nachdem er mit dieser Begründung von einer Veranstaltung oder Prüfung ausgeschlossen wurde....


    Oder gibt es vielleicht tatsächlich zu dem Thema bereits Gerichtsurteile und Entscheidungen? Denn dann wäre ja der VDH nur ein Organ, das die geltende Rechtslage umsetzt im eigenen Verein.


    Ich bin sehr gespannt, wie sich das Thema dann in der Praxis in Zukunft entwickelt... Ist halt echt n Problem für manche Rassen - wenn ich vorhr weiß, ich möcht Prüfungen machen, darf den Hund nicht scheren, wenn ich dort teilnehmen möchte, dann kauf ich mir halt eine Rasse, die NICHT geschoren werden muß, und gut is.


    Und bei dem Thema sind ja auch andre Leute betroffen, wie zB Rettungshundler, Therapiehundehalter u.v.a. Auch hier werden Prüfungen abgehalten - aber zum Glück außerhalb des VDH.... Und man sollt sich den Hund doch danach aussuchen können, was zu einem paßt, und nicht danach, daß er bloß nicht geschoren werden muß, weil man ohne Vibrissen nirgendwo antreten kann...... :winking_face_with_tongue:

  • Das Problem für den Halter ist: Nachdem das Gutachten bereits vorliegt, mit dem Tierschutzbund und dem VdH zwei starke Interessensverbände mit unterschiedlichen Positionen und ein zumindest sehr lautstarker Teil der Tierärzteschaft zugestimmt haben, kann ein Gericht sich bei einer Urteilsbegründung sehr wohl darauf stützen. Ein separates Gutachten ist nicht erforderlich. Und als ggf. klagende Privatperson steht man in der Beweislast, ein Gegengutachten müsste man ggf. selbst beauftragen und finanzieren. Die wenigsten Privatmenschen dürften in der Position sein, das effizient zu gestalten.


    Wenn das den normalen Weg geht, dann bekommt der scherende Hundehalter - so ihn jemand anhängt - Post vom Amt und Auflagen. Mit Bußgeld rechne ich im ersten Step noch nicht mal, es sei denn, es wurde nachweislich aus ästhetischen Gründen geschoren. Das Problem der Ämter und ggf. später der Gerichte dürfte nämlich sein, dass die Abwägung zwischen dem Tierwohl dienender pflegerischer Bedürfnisse und dem Kürzungsverbot noch in der Schwebe hängt. Es gibt keine ergänzende Durchführungsverordnung, die z. B. besagt, dass ein Halter, der wegen übler schmerzhafter Verfilzungen abschert, sich das vorher vom Arzt bescheinigen lassen muss.


    Also rein vermutlich erstmal die Auflage, es künftig zu unterlassen. Und gegen die müsste der Halter dann klagen. Im momentanen Klima sehe ich das nicht als aussichtsreich. Wäre anders, wenn der Verband dahinter stünde, der hätte nämlich die Kapazitäten, entsprechende Gutachten veranlassen. Aber da kam ja nichts.


    Weiß irgendjemand, wie sich die Rasseverbände positionieren?

  • Bisher hab ich noch von keinem Rasse Verband etwas dazu lesen können.



    Wobei hier ja folgendes wieder "witzig" ist :


    Relativ viele VDH Angehörige Rasse Verbände machen ja bei der "Mein gesunder Rassehund" Geschichte mit.

    Auf der Homepage steht was von aktuellen Zahlen und Forschungsergebnissen. Klickt man da drauf, erscheint ein "Page not found" :rollsmile:

    Also wenn sie schonmal Forschungsergebnisse beisteuern wollen, wo sind sie denn?

    Abgesehen davon dass sie sich ja selbst damit disqualifiziert dass der zuständige Club für französische Bulldoggen bspw dran Teilhabe hat.

    Als würde das gleichauf stehen mit dem PSK, VDP oder KfT...


    Aber vielleicht äußert sich ja noch irgendwer dazu. :ka:

  • Ein einzelner Halter kann nichts erreichen, aber kann man sich nicht zusammen tun und selber ine Gutachten finanzieren ob diese Vibrissen jetzt so wichtig für den Hund sind oder ob es z.B. schlimmer währe, wenn das Fell vom Pudel verfilzt, weil man die Vibrissen nicht mit abschneiden will ? Da gibt es doch Go fund Me oder sowas und Petitionen.

    Die Rasseverbände von Pudel , Schnauzer etc. müssen doch auch ein Interesse daran haben, das dieser blinde Aktionismus gestoppt wird ? Sonst ist doch die Optik auch so wichtig , das nicht zwei verschieden farbige Pudel verpaart werden, der Aussi nicht sable ist, das Ohr vom Schäferhund steht, Pudel, Schnauzer etc. mit der richtigen Frisur zur Ausstellung kommen, der Mops ein plattes Gesicht hat ?

    Wer nicht grad fest auf Pudel z.B. fixiert ist, wird doch , wenn er/sie mitbekommt das man angeblich ein Tierquäler sein soll, wenn man Vibirssen asu versehen kürzt , sich nach Rassen umschauen , die man nicht scheren muss , bzw. keine Haare im Gesicht haben, die man abschneiden müsste. Da bleibt doch nicht mehr so viel und die Leute greifen zu Mops und Franz. Bulldogge... weil der VDH kann für alle Rasen übergreifend festlegen, das keine Vibrissen gekürzt werden dürfen aber nicht, das der Hund atmen kann ohne mit 2 Jahren am Gaumensegel operiert werden zu müssen (was ja auch ne Amputation ist, viel schlimmer für den Hund als ne abgeschnittene Vibrisse) .

  • kann ein Gericht sich bei einer Urteilsbegründung sehr wohl darauf stützen. E

    Aber dafür müßte sich erstmal jemand finden, der klagt. Sprich, jemand, der sich so für mich oder meinen Hund interessiert, dass er deswegen vor Gericht geht, um mir eine reinzuwürgen.

    Und dann muß er bei der Klage noch eine entsprechende Grundlage haben rein rechtlich. Was will er da geltend machen? Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? Mit der lächerlichen Interpretation, ein Abschneiden von Vibrissen käme einer Amputation gleich? Da fällt der Richter doch vor Lachen vom Hocker!!

    Und wer ist tatsächlich so interessiert am Wohl meines Hundes oder "Unwohl" von mir als Hundehalter, daß er diesen Aufwand und vor allem diese Kosten wahrnimmt. Ich kann mir nicht vorstellen, wenn ich jemanden wegen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz verklage, daß meine Rechtsschutz sowas bezahlen würde. vor allem: wo liegt mein Interesse an dieser Klage? Auf was will ich klagen, ich bin ja schließlich nicht betroffen wenn der andere seinen Hund schert. Eine Feststellungsklage, um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz festzustellen? Und dann, was hat er davon?

    Ich kann ja auch nicht Deine Oma verklagen, weil sie irgendwo im Halteverbot steht!

    Das normale Prozedere ist: ich verständige ein Amt, das Amt ordnet irgendetwas an nach Prüfung der Unterlagen. Oder Befragung des Angezeigten.

    Da ist noch ein langer Weg, bis das so klar gekommen könnte, und wenn, dann von Seiten des Amtes. Ich kann niemanden verklagen weil er seinen Hund schert. Da gibt es auch noch so nette Dinge wie Zulässigkeit der Klage und so weiter, und allein daran dann wird so ein Unterfangen schon scheitern.


    Ich sehe das nach wie vor so: wo kein Kläger, da kein Richter. Und nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird....


    Deswegen mache ich mir da erstmal keinen Streß.


    Meine Schwester mit ihren pudeln schon eher, weil sie mit dem Großen eventuell die Zuchtzulassung machen möchte..... Und nachdem sie keinen Bock hat auf Veterinäramt, läßt sie ihren sonst nackig ausgeschorenen Pudel jetzt ein Bärtchen wachsen.... Nicht aus Panik, aber rein vorsichtshalber.... Damit sie keinen Diskussionen ausgesetzt wird.

  • Hae?

    Der VDH kann nur fuer seine Veranstaltungen Regeln aufstellen. Ergo (im Bezug auf mein Zitat): Keine Quali fuer die Hunde, wenn sie geschoren sind! WO die WM dann stattfindet, ist egal.

    Wenn die FMBB in DE stattfindet, dann gelten nicht VDH-Regeln, sondern die Gesetze des Landes (die stehen eh immer ueber allen POs usw. Deswegen darf in DE theoretisch kein kupierter Dobi aus dem Ausland auf einer Pruefung oder Ausstellung starten. Egal wer die Pruefung ausrichtet. Das deutsche Gesetz verbietet es), ja. Und welches Vetamt in DE wuerde sagen 'ach...Vibrissen sind uns egal' wenn selbst der VDH fuer seine Pruefungen dieses Verbot hat und es mit dem TierSchG begruendet? Das tut mAn kein einziges Amt!

    Wo genau steht das der VDH Leuten die Teilnahme an Nicht-VDH-Veranstaltungen verbieten kann?



    Ja, jemand muesste klagen und Studien in Auftrag geben. Genau das ist mAn aber Aufgabe des VDH! Sorry aber der nimmt nicht nur ein paar hundert Euro im Jahr ein. Die Mitglieder generieren Millionen fuer den Laden. Der VDH hat das Geld, die Kontakte und die Moeglichkeiten (und mAn auch die verdammte Verpflichtung!) da jetzt was zu tun. Tut er aber nicht, im Gegenteil!!



    RH vom BRH sind betroffen. Da ist die BH/VT vom VDH mWn Pflicht um dann spaeter die Einsatzpruefung machen zu duerfen. Also: keinen Hund scheren vor der BH oder keine Pruefung.

  • Die Rasseverbände von Pudel , Schnauzer etc. müssen doch auch ein Interesse daran haben, das dieser blinde Aktionismus gestoppt wird

    Ja sie müssen jetzt liefern. Sonst sehe ich persönlich keinen Sinn darin mehr im VDH oder Pudelverband zu sein und da irgendwelche Ämter zu übernehmen, wenn man keinen Rückenwind bekommt.

    Ich krieg ja als Mehrfarbenzüchter eh nur auf die Nuss, seit Jahren....

    Wer nicht grad fest auf Pudel z.B. fixiert ist, wird doch , wenn er/sie mitbekommt das man angeblich ein Tierquäler sein soll, wenn man Vibirssen asu versehen kürzt , sich nach Rassen umschauen , die man nicht scheren muss , bzw. keine Haare im Gesicht haben, die man abschneiden müsste

    Also ich überlege mir das dann wirklich.. Ist aber noch ein paar Jahre hin, bis der nächste Hund hier einzieht. Wenn der Mist so bleibt, war das mein letzter Pudel.

  • Also ich hätte mal so ne Frage, hier hat doch jemand geschrieben das auch bei den Afghanen das Gesicht gescherrt werden müsse


    Betrifft das auch die Renn Afghanen oder nur die Show Afghanen, mit ihren vielen Fell

  • Ich gebe zu ich hab auch kurz überlegt :


    Ich überlege ja immer wieder mal auszustellen oder aktiv Hundesport zu machen. Bisher wird das hauptsächlich dadurch gebremst dass ich nicht so mobil bin.


    Aktuell habe ich Hunde die sich über Hundesport zwar freuen würden, ihn aber nicht zwingend brauchen ( das heißt dass sie auch rundum happy sind wenn ich just for fun privat irgendwas mit ihnen arbeite ^^).

    Ich hab erstmal zwei Hunde mit denen ich munter ausprobieren kann, aber ne höhere Ambition bleibt mir wegen dieser bescheuerten Regelung mit den Beiden schlicht verwehrt. Ich dürfte also eigentlich mit keinem der beiden zur BH, auf ein Turnier oder auf Ausstellung gehen, nur weil ich denen das Gesicht kürzen muss.



    Der nächste Hund sollte eigentlich zu 90 % wieder ein Schnauzer oder ein Terrier werden, also wieder eine Rasse der ich das Gesicht kürzen müsste. Und dann wäre ich - wenn es so bleibt ( eigentlich ist das so bescheuert dass ich mir nicht vorstellen kann dass das wirklich dauerhaft Bestand haben kann), ebenso eingeschränkt diesbezüglich. Außer, ich Wechsel das Land oder den Verein. Aber finde mal Vereine ohne VDH Zugehörigkeit. :thinking_face:

    Oder ich Wechsel die Rasse.

    Aber was bliebe mir dann?

    Pinscher, Schäferhunde, Kurzhaarig Terrier Rassen ( Manchester, Foxl, Brasilianer), Hovawart, und da hörts eigentlich schon auf.

    Nee ernsthaft, das sind eigentlich Rassen dei ich überwiegend für mich ausgeschlossen hab, weil die Bärtigen einfach viel besser passen. Da kann inzwischen eigentlich nix mehr am Schnauzer oder Airedale vorbei, und ich schätze bevor ich da was änder muss ich mich dann halt einschränken oder auswandern. :ka:

    Seh ich aber eigentlich auch nicht ein ^^

  • Dem VDH wird das glaub ich eher früher als später aufgehen welchen Rattenschwanz er sich da angelacht hat. Oder es ist am Ende wie mit den Qualzuchten. Die ja so h irgendwie problemlos ausgestellt werden und als superduper bewertet werden obwohl sie ganz offensichtlich auf so vielen Ebenen gegen das TSchG verstoßen :ka:

    Könnte man nicht im Zweifel sogar damit argumentieren? Dass Vibrisse geregelt sind aber weiterhin munter Qualzuchten überall theoretisch auflaufen dürfen?

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