Nun doch Hundehaltererlaubnis erhalten, nur nicht für Wunschrasse

  • Ja, Huskys find ich auch chic, aber passend nicht wirklich. Eine Kundin von mir hat vier Huskys. Man sieht sie NIE ohne ihre Hunde. Sie macht Zughundesport und spart ihren Jahresurlaub für den Sommer auf, wo sie mit den Hunden nach Finnland, oder Norwegen flüchtet, je weiter nördlich um so besser. Weil sie den Plüschis unsere Sommertemperaturen nicht zumuten möchte. Kommt ja noch dazu. Sportlich mit Plüschhund im Sommer, kann schwierig werden.


    Wie wäre denn ein KHC, oder ein moderat felliger LHC? das sind recht gute Begleithunde, aber eben nicht winzig, wenn man eher große Hunde mag. Sie sind allerdings recht äh.... kommunikativ...allerdings sind Huskys das ja auch.

  • (Hoffe ich habe das richtig verstanden: Umzug ist sicher im Februar geplant)

    Um das mal aufzuklären hab ich mal gesucht:

    Cassiopeia88 der Plan ist sowieso erstmal umziehen und Hund frühestens Februar.

    Ja, der Umzug steht. Auch wenn ich wohl eher am 27.12.2022 ziehen werde als am 01.01.2023.

    Also erst Umzug und wenn Ruhe eingekehrt ist und alles bereit, frühestens dann ein Hund

  • Die Ausgangsfrage war ja nur, ob man was über Schäferhunde erzählen kann, weil der Vermieter einen Schäferhund erlaubt, aber keinen Husky und der/die TE sich das nicht erklären kann.


    Die Erklärung ist halt: Der Vermieter hat offensichtlich wenig Ahnung.

  • Wieso hast Du Dir eigentlich denn überhaupt vom jetzigen Vermieter extra noch die Erlaubnis zum Halten eines Hundes geholt, wenn Du dort sowieso wegziehen wirst, bevor Du Dir einen Hund anschaffst? Den Ärger und die Diskussionen hättest Du Dir doch auch sparen können, wenn in der neuen Wohnung Hundehaltung erlaubt ist.

  • Wieso hast Du Dir eigentlich denn überhaupt vom jetzigen Vermieter extra noch die Erlaubnis zum Halten eines Hundes geholt, wenn Du dort sowieso wegziehen wirst, bevor Du Dir einen Hund anschaffst? Den Ärger und die Diskussionen hättest Du Dir doch auch sparen können, wenn in der neuen Wohnung Hundehaltung erlaubt ist.

    Zum einen war ich mir nicht sicher, ob ich wirklich umziehen wollte (bevor ich meine neue Wohnung gefunden habe) weil mir gefällt die Wohnung sehr gut wo ich wohne, außerdem habe ich letztes Jahr erst komplett durchrenoviert. Außerdem lief das Beschwerdeverfahren ja schon länger als meine Wohnungssuche.

  • Ob jetzt Husky oder DSH oder ein anderer Hund in die Diskussion mag ich mich jetzt nicht einklinken.

    Nur soviel,man sollte sich egal welche Rasse man sich holt mit dieser beschäftigen und ehrlich zu sich selbst sein ob man denn der Rasse gerecht werden kann, bzw ob man seinen Alltag auch so umstellen kann und will damit es für beide passt.




    Zu der Sache um die es ja eigentlich geht, da ich mich da ziemlich gut auskenne...:


    Wenn der Vermieter dir die Hundehaltung gestattet im allgemeinen dann darf er Dir keine bestimmte Rasse erlauben bzw. verbieten. Dazu gab es 2011 oder 2013 eine Entscheidung des BGH (Az.: VIII ZR 329/11).


    Auch wenn im Haus andere Parteien wohnen die bereits einen Hund haben kann er dir nicht die Haltung verbieten sondern muss sie dir gestatten. Juristisch gesehen musst du da noch nicht mal danach fragen sondern kannst ihn nur informieren wobei du selbst das nicht mal musst.





  • Juristisch leider nicht pauschal korrekt.


    Es gibt durchaus Konstellationen wo bei mehreren Parteien einer die Tierhaltung untersagt werden kann (nicht abschließende Liste)

    - Störungen des Mietverhältnisses bei früherer Haltung (Lärm/Geruchsbelästigung, Insektenbefall)

    -WEG Beschluss der Bestandtiere schützt

    -Besonderheiten der Wohnung (Schnitt/Größe/Ausstattung)

    -Haltung eines gefährlichen Hundes


    Das genannte BGH Urteil bestätigt nur das der Vermieter keine Einschätzung zusteht, ob eine artgerechte Haltung in dieser Wohnung möglich ist. Es wurde explizit angegeben, dass der Vorwurf einer erhöhten Abnutzung gestellt hätte werden müssen. Daher nicht geprüft wurde.


    22.01.2013 [VIII ZR 329/11] BGH, Beschluss | Zulässigkeit einer Hundehaltung in einer Wohnung bestimmt sich nach dem Mietvertrag < kostenlose-urteile.de

  • Äh, ich kenne mich im Mietrecht auch ein klein wenig aus, da seit ca. 15Jahre in der Branche tätig, und so wie Pünktchen86 es schreibt ist es korrekt.


    Insbesondere der Part das der Vermieter keinen Hund verbieten kann wenn im Mehrfamilienhaus bereits Hunde leben, wird von vielen angenommen - ist aber leider nicht richtig.

  • Das war die Ausgangslage:

    nach einem längeren Streit seit Anfang des Jahres mit meinem Vermieter hat er sich nun doch dazu bereit erklärt, eine Hundehaltererlaubnis auszustellen. Er lehnt meine Wunschrasse Husky immer noch ab und begründet es mit den hohen Ansprüchen an die Haltung dieser Rasse. Er würde sich aber bereit erklären, mir einen dt. Schäferhund zu erlauben, weißt aber auch gleichzeitig darauf hin, dass diese Rasse hohe Ansprüche an die Haltung stellt. Also eigentlich das selbe, womit er den Husky ablehnt. Ich bin ehrlich gesagt auch recht überrascht, da ein Schäferhund ja tendentiell größer wird als ein Husky.

    Das war die Frage dazu:

    Was haltet ihr denn so davon und könnt ihr etwas über Schäferhunde erzählen?


    Nun haben sich viele die Mühe gemacht, ihre Gedanken dazu zu schreiben.... Dabei ist das eh obsolet, weil Ende Dezember sowieso umgezogen wird und der Hund im Februar erst in der neuen Wohnung kommen soll und dort auch ein Husky erlaubt wäre.


    Dann verstehe ich den Sinn des Fadens nicht... wenn es eh ein Husky wird und der jetzige Vermieter dann keine Rolle mehr spielt.

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