Österreich ändert Einfuhrverordnung
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Als ob nicht auch von seriösen Züchtern die Welpen ganz regulär mit 8 Wochen abgegeben werden und deren Besitzer dann über die Grenze fahren.
Wir haben doch garkeine Grenzkontrollen…
Bekomme ich dann keinen Ärger, wenn ich den Hund bei den Steuern und beim OA anmelde? Ich musste die Adresse der Züchterin und auch sein Geburtsdatum, Chipnr. etc. angeben. Müsste doch dann auffallen, dass ich einen, unter 15 Wochen alten Welpen, aus dem Ausland eingeführt habe.
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Ich dachte die CH wäre auch so, uns wurde das jedenfalls gesagt. Wir haben (nicht für mich) einen Welpen aus Holland geholt und wurden darüber vorher informiert.
Nein. Schweiz erlaubt die Einfuhr von Welpen mit 8 Wochen. Welpen im Alter von 8 - 12 Wochen duerfen ohme TW-Inpfung rein. Da fuellt man nur ein Schreiben aus (von wegen kein Kontakt zu TW) und gut ist's. Sind sie aber 12 Wochen (oder aelter), dann ist TW-Impfung + 21 Tage Wartezeit vorgeschrieben.
Wonder2009 klar. Aber diese Regelung soll ja den illegalen Welpenhandel beenden und das passiert eben nicht.
Aah merci, okay. Dann haben die uns das falsch gesagt.
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Als ob nicht auch von seriösen Züchtern die Welpen ganz regulär mit 8 Wochen abgegeben werden und deren Besitzer dann über die Grenze fahren.
Wir haben doch garkeine Grenzkontrollen…
Bekomme ich dann keinen Ärger, wenn ich den Hund bei den Steuern und beim OA anmelde? Ich musste die Adresse der Züchterin und auch sein Geburtsdatum, Chipnr. etc. angeben. Müsste doch dann auffallen, dass ich einen, unter 15 Wochen alten Welpen, aus dem Ausland eingeführt habe.
Die melden den Welpen dann erst mit 15 Wochen an.
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Als ob nicht auch von seriösen Züchtern die Welpen ganz regulär mit 8 Wochen abgegeben werden und deren Besitzer dann über die Grenze fahren.
Wir haben doch garkeine Grenzkontrollen…
Bekomme ich dann keinen Ärger, wenn ich den Hund bei den Steuern und beim OA anmelde? Ich musste die Adresse der Züchterin und auch sein Geburtsdatum, Chipnr. etc. angeben. Müsste doch dann auffallen, dass ich einen, unter 15 Wochen alten Welpen, aus dem Ausland eingeführt habe.
Theoretisch müsste auch der Tierarzt, der den Hund dann in D Tollwut impft den Besitzer beim vetamt melden und der Welpe müsste wohl in Quarantäne, bis der Impfschutz eingetreten ist.
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Aah merci, okay. Dann haben die uns das falsch gesagt.
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Jungtiere unter 12 Wochen dürfen ohne Tollwutimpfung eingeführt werden. Sie brauchen jedoch eine vom (neuen) Besitzer ausgefüllte Bescheinigung, wonach sie seit ihrer Geburt ohne Kontakt zu Wildtieren gehalten wurden. Die Bescheinigungspflicht entfällt, wenn die Jungtiere vom Muttertier begleitet werden, von dem sie noch abhängig sind. Hundewelpen bis zum Alter von 8 Wochen dürfen nur eingeführt werden, wenn sie vom Muttertier begleitet werden.
Steht unter 'Jungtiere bis 12 Wochen'
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Jetzt sinds alle Laender in Europa, ausser die Schweiz, oder?
Bzgl CH:
Man diskutiert aber im Parlament auch auf 15 Wochen hoch zu Stufen. Beschlossen ist aber soweit ich weiss noch nichts.
Und ich vermute das der SKG nicht Mal was dagegen sagen wird, weil dann kaufen die Leute ja wieder brav in der CH und nicht im bösen, billigen Ausland .
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Ein weiteres Land, in dem sich die, die illegal Welpen rumschippern, kaputt lachen.
Jetzt sinds alle Laender in Europa, ausser die Schweiz, oder?
Ein paar mehr sinds noch
Young AnimalsEU countries have discretion whether or not they allow the introduction onto their territory of "young animals"food.ec.europa.euUnd der Link spricht von ausnahmen... mal sehen was das dann im konkreten fall ist.
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Ich finde diese Regelung als contra Welpenhandel Argument total doof!
Okay ich bevorzuge zwar Rassen die in DE fallen, bzw. ich würde nicht im nahen europäischen Ausland schauen, aber ich kann jeden verstehen der einen Welpen regulär im Alter von etwas über 8 Wochen kaufen möchten.
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Macht Sinn, dass das einheitlich ist bei Nachbarländern finde ich
Gequirlte Scheiße wird nicht besser nur weil sie einheitlich ist.
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zur Schweiz:
Zitat1 Hund(e), jünger als 16 Wochen
Einreise in die Schweiz:
Kennzeichnung: Mikrochip (ISO-Norm 11784, ablesbar mit Lesegerät gemäss ISO-Norm 11785). Die Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung erfolgen.
Heimtierpass: Die Tiere müssen von einem EU-Heimtierpass oder einem von der EU anerkannten Heimtierpass weiterer europäischer Staaten oder Territorien (Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Nordirland, Norwegen, San Marino, Vatikanstadt), begleitet sein, falls sie ursprünglich von dort stammen.
Tollwutimpfung: Tiere, welche jünger als 12 Wochen sind, müssen nicht gegen Tollwut geimpft sein. Der Halter / die Halterin muss in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung bestätigen, dass die Tiere seit Geburt nie mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, deren Art für Tollwut empfänglich ist.
Tiere, welche zwischen 12 und 16 Wochen alt sind, müssen gegen Tollwut geimpft sein. Erfolgt die Einreise früher als 21 Tage nach der Impfung muss der Halter / die Halterin mittels schriftlicher Erklärung bestätigen, dass die Tiere seit Geburt nie mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, deren Art für Tollwut empfänglich ist.
Bei Jungtieren, welche ihre Mutter begleiten und noch gesäugt werden, ist keine Erklärung des Halters / der Halterin erforderlich, falls die Mutter nachweislich vor der Geburt gegen Tollwut geimpft wurde.
Hundewelpen bis 56 Tage müssen zwingend von ihrer Mutter begleitet werden.
Melden Sie Ihr(e) Tier(e) beim Schweizer Zoll an, und bewahren Sie die Belege über die korrekte Deklaration und gegebenenfalls die Entrichtung der Mehrwertsteuer sorgfältig auf.
Die Einreise mit kupierten Hunden (Ohren und/oder Schwanz) in die Schweiz ist verboten. Bezüglich allfälliger Ausnahmen (Kurzaufenthalt/Ferien, Umzug) konsultieren Sie bitte die Fachinformation Fragen und Antworten rund um kupierte Hunde.
Quelle: https://www.blv.admin.ch/blv/d…katzen-frettchen.html#par
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