Kann jemand, der vom Hund gebissen wurde, Teilschuld bekommen?

  • Hi, eigentlich steht meine Frage schon im Titel. Ist es unter Umständen möglich, dass jemand, der von einem Hund gebissen wurde, die Teilschuld bekommt oder trägt der Hundehalter da immer die volle Verantwortung?

    Der Hintergrund meiner Frage ist folgender: Meine Hündin Roma (Yorkshire Terrier, 7 Monate) hat niemanden gebissen, aber sie ist sehr unsicher und teilweise auch echt ängstlich, wenn sie mit fremden Leuten auf engem Raum ist. Weil ich aber in einem Haus mit Fahrstuhl wohne, passieren solche Situationen regelmäßig. Solange niemand versucht sie anzufassen, ist eigentlich alles gut. Problem ist nur: Sie ist ein kleiner Hund und wird ständig von Leuten angesprochen, mit Zungenschnalzen zu sich gelockt, ungefragt gestreichelt, ständig im Gesicht angefasst, etc.
    Mittlerweile bin ich recht gut darin geworden, Leute abzuwehren, aber am und an passiert es doch noch :/ z.B. bin ich gestern mit einer älteren Dame im Fahrstuhl gewesen. Ich hatte Roma getragen (so mache ich das immer auf engem Raum, einfach damit niemand auf sie tritt). Und auf einmal hat die Frau Roma einfach so am Rücken angefasst. Ohne mich vorher zu fragen, ohne irgendwie Kontakt mit meiner Hündin aufzunehmen oder irgendwas. Roma hat sich total erschrocken und ich meinte schnell zu der Frau: "Nicht anfassen" ... und dann hat sie mich noch gefragt "Warum?". Als müsste ich mich dafür irgendwie rechtfertigen:unamused_face:


    Ich kann mir vorstellen, dass es in solchen Situationen schnell zu einem Schnappen kommen kann, einfach aus dem Schreck heraus. In meiner Situation mag ein hypothetischer Biss noch irgendwie "in Ordnung" sein, weil meine Hündin so klein ist (ich habe da diese Klischee-Chihuahuas im Kopf, die ja auch keine Leinen-und Maulkorbpflicht haben), aber ich frage mich, wie das bei größeren Hunden aussehen würde. Würde z.B. ein Schäferhund, der vor Schreck schnappt, weil er ungefragt angefasst wurde, gleich als aggressiv abgestempelt werden oder gibt es da vom Recht her Ausnahmen, in denen der Gebissene Teilschuld bekommt und der Hund weiterhin als ungefährlich gilt?

    Ich habe schon versucht, im Internet dazu was zu finden, bin aber nicht so ganz schlau geworden und hoffe, dass sich hier jemand vielleicht damit auskennt.

  • Gelesen habe ich das mal in einem Urteil - ist schon ein paar Jahre her und ich weiß leider nicht mehr, wo das zu finden ist.

    Da hatte der Hundebesitzer gewarnt und war ausgewichen und jemand ging trotzdem hin, tatschte den Hund an und wurde gebissen.

    Sinngemäß war damals die Aussage: Selber schuld.


    Aber ich glaube, drauf verlassen sollte man sich niemals.

  • Meine persönliche Einschätzung: Egal wie bescheuert sich der Gebissene angestellt hat, Schuld kriegt immer der Hundehalter.


    Ich versuche meinen Hund vorausschauend zu führen, manchmal funktioniert das aber nicht so konsistent. Am Freitag so geschehen, Hund stand da, Passant geht drauf zu und knurrt und bellt den Hund an...wie er auf die Idee kommt, keine Ahung. Mein Hund knurrt und bellt zurück. Man muss immer damit rechnen dass Menschen sich dem Hund gegenüber merkwürdig verhalten.

  • Teilschuld ist je nach Situation (und Richter) durchaus möglich.

    Ändert aber nichts daran, dass die Restschuld Konsequenzen für Hund und Halter nach sich zieht.

  • ich bin auf dem selben Wissensstand wie Helfstyna


    Sehr sehr ärgerlich, aber leider muss man für alle egoistischen Idioten dieser Welt mitdenken.

    Ergo, ja ein Gebissener kann eine Teilschuld bekommen, aber am Ende muss der Hundehalter und sein Hund trotzdem mit Konsequenzen rechnen - sofern es gemeldet wird (ich gehe jetzt mal von einem Fall wie dem von Dir beschriebenen aus. K.A. ob ein Gebissener euch dann melden würde oder es unter eigene Idiotie abhakt. Und nein, es ist schlicht und ergreifend nicht immer so dass ein Arzt das immer meldet oder nachfragt, ebenso die dahinter stehende Krankenversicherung nicht).

  • Wenn diese Situationen hauptsächlich bei dir im Haus passieren, kannst du nicht vielleicht einmal bei deinen Nachbarn vorbeigehen und das mit denen besprechen? Oder, falls das zu viele sind, unten einen Zettel hinhängen?

    Ich würde nicht (!) sagen oder gar schreiben, dass du denkst, dass sie vielleicht beißen könnte. Das macht dir am Ende noch Probleme. Aber du könntest ja erklären, dass sie Angst hat und sehr ungerne angefasst wird, auch wenn die Menschen es nett meinen. Und dass du dir wünschen würdest, dass vorher mit dir gesprochen wird.

    So oder so wird es immer Menschen geben, die sie trotzdem anfassen wollen ("Ich kenne mich aus mit Hunden", "Das muss sie doch lernen", "Die schaut aber so lieb"... :fear: ). Aber trotzdem kannst du damit diese Fälle vielleicht etwas minimieren.


    Rechtlich kann ich mir schon vorstellen, dass in sehr speziellen Situationen Mitschuld gegeben wird. Aber ich stelle mir das sehr schwierig vor.

  • Soviel ich weiß, hat jeder seinen Hund zu führen und zu halten, das keine Gefahr von ihm ausgeht. Also Maulkorb drauf . Am Ende liegt es immer im Ermessen des Richters

  • So schlimm das überhaupt über solche Maßnahmen nachgedacht werden muss wegen unverschämter, übergriffiger Menschen 😕


    Aber ja, so ist es leider - man ist immer für das Handeln seines Hundes verantwortlich

  • Bei der Größe des Hundes käme er bei mir auch in eine geschlossene Tasche. Bei größerem/ großen Hund, würde ich an Maulkorb gewöhnen (egal ober er beißt oder nicht) und in engen Räumen diesen überziehen.

    Mein Ashkii, der seeehr weit entfernt von beißen war, hatte in Berlin immer Maulkorb in U-/S-Bahn auf (ich war der Einzige trotz Maulkorbzwang), da ich zwar meinem Hund vertraute aber Menschen nicht.

    Manchmal ist es für den eigenen Seelenfrieden einfacher so viel wie möglich abzusichern (ohne zu übertreiben), selbst wenn es gar nicht nötig wäre.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!