Dürfen wir "gefährlichen" Hund aus finanziellen und ethischen Gründen einschläfern?

  • Sockensucher:

    Sie geben als Beweismittel die Fotos/Videoaufnahmen/Zeugenaussagen der Nachbarin an, das Gutachten und die Tatsache, dass er eben den anderen Hund gebissen hatte. Beim Wesenstest gibt es kein bestehen oder durchfallen.

    Laut Vertrag vom Tierheim dürfen wir unseren Hund nicht weitergeben. Aber das ist ja auch eh kein Thema.

    Wir waren jetzt insgesamt bei 4 Hundetrainern und der Toner war eigentlich recht einheitlich "Es ist ein alter Hund, der hat sich Artgenossen gegenüber schon immer so verhalten und wird sich in seinem Alter nicht mehr ändern, gibt aber schlimmere Hunde". Also ich denke nicht, dass die Trainer alle schlecht sind/waren.

    Ich verstehe das Schreiben ja auch so, dass er auch von anderen Personen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden darf. Sie schreiben uns, dass eine Haltung bei uns nicht möglich ist, da wir kein Grundstück/Garten haben wo der Hund Auslauf bekommen kann.


    bollena:

    So gesund ist er ja gar nicht. Sein Herzproblem hat sich in den letzten Wochen/Monaten wo wir so intensiv trainiert haben auch spürbar verschlechtert. Ich nehme an es liegt am Stress. Was für mich ein Grund mehr ist ihm dann kein Leben im Tierheim mehr zumuten zu wollen.

    Und das Veterinäramt wird sich davon nicht beeindrucken lassen, wenn ich sage "zahlt ihr doch". Die werden dann schon eine Zwangsvollstreckung einleiten.


    Czarek:

    Ja ich bin auch bei Facebook. Nützt mir aber gerade wenig über die Feiertage...


    Phonhaus:

    Ja die Nachweise konnten wir erbringen.

    Das Tierheim haben wir bislang nicht kontaktiert. Ich sehe gerade nicht wie die uns weiterhelfen könnten.

    Der Übergabevertrag ist ein Standard-Vertrag.

    Er saß 2,5 Jahre im Tierheim. Wir haben nun Frist bis 20.11. ihn an eine Person mit den geeigneten Nachweisen abzugeben. Das wird nie im Leben klappen. Wo soll ich so jemanden finden?


    malimuc:

    Das haben wir eigentlich schon entschieden, dass er nicht im Tierheim sterben soll. Und wie gesagt die Kosten können wir auch nicht aufbringen.


    Sunti:

    Klar muss das Tierheim ihn zurücknehmen. Es ist ja auch das Tierheim, welches im Einzugsbereich des Veterinäramtes liegt. Aber wir wollen ihn ja gar nicht zurückgeben.


    Lara004:

    Zumindest sagt das Veterinäramt, dass wir ihn weitervermitteln dürfen, aber nur an jemanden, der Wesenstest und Hundeführerschein mit ihm macht und über ein geeignetes eingezäuntes Grundstück verfügt. Und da sollen wir mindestens 5 Tage vor der Abgabe Name und Anschrift der Person an das Veterinäramt weitergeben. Das macht doch keiner mit.


    Zitat

    Wenn Ihr den Hund im Dezember übernommen habt und die vorläufige Genehmigung für 6 Monate galt, dann war die Zeit ja im Juni/Juli rum.

    Wir haben bald wieder Dezember - was ist denn in der Zwischenzeit passiert?

    Nichts. Wir haben denen Ende Juni alle Unterlagen zugeschickt. Zwischenzeitlich kamen nur Anhörungsbögen wegen den Fotos/Videos der besagten Nachbarin.... Besagte Nachbarin arbeitet übrigens beim Landkreis, selbes Gebäude wie das Veterinäramt. Vermutlich zählen ihre Aussagen daher mehr als die von Ottonormalbürgern.


    Zitat


    Ist das eigentlich üblich, einen Hund mit Auflagen an jemanden zu vermitteln, der dann erst nach der Übernahme innerhalb von 6 Monaten alles vorweisen muss? o.O Ich hab gedacht, dass man erst die Bedingungen erfüllt und dann den Hund bekommt.

    Ist bei unserem Tierheim so üblich. Kommt ja sonst keiner monatelang immer ins Tierheim um für den Wesenstest zu üben. Den Wesenstest muss der Hund zusammen mit dem Halter machen und der findet nicht im geschützten Raum statt sondern in der Innenstadt.


    katzenpfote:

    Es geht mir nicht allein um das Leid unseres Hundes sondern auch um mein Leid. Ich war jetzt in den letzten 4 Monaten insgesamt 37 Tage krank geschrieben, weil mich das alles so mitnimmt. Mir täte unser Hund unendlich leid, wenn er im Tierheimzwinger sitzt und kaum Sozialkontakte hat. Wir gehen mit ihm viel spazieren, er hat viele Hundefreunde, ist nur selten alleine zuhause, ich mache viele Tricks mit ihm, er darf mit ins Bett und auf´s Sofa, etc. Also ich würde schon sagen er hat es hier sehr gut. Und er hat ja vorher auch schon 2x sein Zuhause verloren. Und jetzt noch mal? Wie viel soll so ein Hund verkraften können? Außerdem hängt er auch total an unserer Hündin. Und die Kosten aufzubringen hätte schon erheblichen Einfluss auf unsere Lebensqualität. Wir haben das mehrmals hin und her gerechnet: Wir können das finanziell nicht lange stemmen. Wo sollen wir die 600 Euro im Monat einsparen?

  • Man kann ja zusammen mit dem Hund nicht überprüft werden, wenn man den Hund nicht bei sich hat.

    Daher muss man schon zusammen leben und trainieren und dann die Tests durchlaufen.

    Ja, aber so "Grundkenntnisse" braucht man doch vorher schon, oder? (Führungszeugnis, Sachkunde, Hundeführerschein, ...) Und irgendwie dachte ich, dass man den Wesenstest und alles andere, was mit dem Hund zusammen passieren muss, dann in geschütztem Rahmen geschieht. Okay, ich bin furchtbar naiv ...

    Wobei ... den Wesenstest kann Hund doch auch ohne entsprechenden Halter ablegen oder? Ob der Hund auf bestimmte Reize reagiert, kann man ja auch so testen?

    Nicht wenn man einen als gefaehrlich eingestuften Hund halten will (egal ob eingestuft wegen der Rasse oder weil es einen Vorfall gab). Ich wuesste grad kein BL, das da einen WT mit dem Nicht-Halter akzeptiert.

    Es geht bei diesen Test nie nur um das Verhalten des Hundes, sondern eben auch darum wie weit der Halter in der Lage ist diesen Hund zu fuehren und zu kontrollieren und die Sachkunde des Halters wird auch geprueft.

  • Wir waren jetzt insgesamt bei 4 Hundetrainern und der Toner war eigentlich recht einheitlich "Es ist ein alter Hund, der hat sich Artgenossen gegenüber schon immer so verhalten und wird sich in seinem Alter nicht mehr ändern, gibt aber schlimmere Hunde".

    4 Trainer finde ich für diesen recht kurzen Zeitraum ganz schön sportlich...


    Wie alt ist der Hund denn?

  • Ich bin mir ganz sicher. Erst hatte ich das so verstanden das ihr den Hund schon mit dieser Gefährlichkeitseinstufung übernommen habt. Nach deinen ganzen Texten bin ich mir da aber nicht so sicher. Habt ihr den Hund normal übernommen, dann kam es zu einem Beißvorfall und danach wurde er als gefährlich eingestuft? Und daraufhin musstet ihr die ganzen Unterlagen erbringen, eine Haltergenehmigung einholen usw? Das ist schon nochmal ein Unterschied...

  • Seit wann darf man von einer Person Bilder und Videos machen?


    Der Wesenstest gehört zum Hund. Der gilt solange wie angegeben wurde. Der hat nichts mit einem Besitzerwechsel zu tun.


    So einen Garten kann man ja finden, in dem der Hund mal laufen kann ... Ginge ja sogar ein gut eingezäuntes Firmengelände, wenn man sich da mal umhört. Tennisplatz ist auch sehr hoch eingezäunt. Ganz schnöde ein Hundeplatz, wenn grad kein Training ist.


    Mir scheint das alles irgendwie seltsam. Als Ihr den Hund übernommen habt, habt Ihr da woanders gewohnt? Mit Garten?


    Wie oft hat er denn in Eurer Obhut wen/einen anderen Hund gebissen?

  • Beim Wesenstest gibt es kein bestehen oder durchfallen.

    :???:

    Entweder der WT wird bestanden oder er wird eben nicht bestanden..

    Beim Wesenstest wird das Verhalten des Hundes auf verschiedene Situationen bewertet, durchfallen in dem Sinne kann er da nicht. Es folgen halt mehr oder weniger strenge Auflagen wie z.b. Maulkorbzwang.

    @MeinkleinerPrinz: Nach deiner Schilderung scheint die Nachbarin ausschlaggebend für die Entscheidung des Vet-Amtes zu sein, evtl spielen da tatsächlich gewisse Beziehungen mit rein, auch wenn das natürlich nie jemand zugeben würde. Einem Hund die Auflage zu erteilen, dauerhaft auf einem gesicherten Grundstück zu verbleiben ohne irgendwelche Gassigänge halte ich fast für tierschutzrelevant. Es sollte eigentlich möglich sein, einen Hund so zu sichern, dass er keine anderen Hunde oder auch Menschen gefährden kann. Und ihr scheint ja wirklich bemüht, alle Auflagen gewissenhaft zu erfüllen.

    Ich drücke euch die Daumen, dass euch ein Anwalt helfen kann.

    Bei Behörden kommt man als Normalbürger leider manchmal einfach nicht weiter, habe ich selber vor etlichen Jahren auch mal erlebt. Ein Schreiben vom Anwalt, und oh Wunder, plötzlich ging alles ganz schnell...

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!