Dürfen wir "gefährlichen" Hund aus finanziellen und ethischen Gründen einschläfern?

  • :???:

    Entweder der WT wird bestanden oder er wird eben nicht bestanden..

    Beim Wesenstest wird das Verhalten des Hundes auf verschiedene Situationen bewertet, durchfallen in dem Sinne kann er da nicht. Es folgen halt mehr oder weniger strenge Auflagen wie z.b. Maulkorbzwang.

    Ein Hund, der mittels WT keine Befreiung bekommt ODER danach eingestuft wird, der hat den WT ungangssprachlich nicht bestanden.

    Die Behoerden, die ich kenne, sprechen von einem erfolgreich durchgefuehrten WT. Nicht erfolgreich durchgefuehrt = durchgefallen/nicht bestanden.

    Es wird auch nie nur der Hund beurteilt. Ja, er ist der Hauptakteur. Aber der HH spielt beim WT ebenfalls eine sehr grosse Rolle..


    Aber gut, wir muessen uns sicher nicht ueber Begriffe streiten. Es sollte klar sein, was gemeint ist.

  • Czarek:

    Ja ich bin auch bei Facebook. Nützt mir aber gerade wenig über die Feiertage..

    Naja heute Adressen raussuchen, Übermorgen abtelefonieren. Schneller bekommst du keine Hilfe, oder was erwartest du jetzt hier im Forum?

    Schneller kannst du auch keinen Hund einschläfern lassen...

  • Czarek:

    Ja ich bin auch bei Facebook. Nützt mir aber gerade wenig über die Feiertage..

    Naja heute Adressen raussuchen, Übermorgen abtelefonieren. Schneller bekommst du keine Hilfe, oder was erwartest du jetzt hier im Forum?

    Schneller kannst du auch keinen Hund einschläfern lassen...

    Je nach BL kann / muss die AP morgen telefonieren, wenn sie keine Zeit verlieren will. In NRW mit dem empfohlenen Anwalt z.b. ist morgen kein Feiertag - übermorgen aber.

  • Das Tierheim zu kontaktieren brächte dahingehend etwas, dass Ihr klären könntet, ob es bereit ist, die Eigentümerschaft wieder zu übernehmen und das mit den Auflagen des Vet-Amts zusammenpasst. Was sagt denn der Übergabevertrag, was passiert, wenn Ihr den Hund nicht (mehr) halten könnt?


    War der Hund denn nun schon eingestuft, als Ihr ihn bekommen hat, oder gab es den Vorfall, der zur Einstufung geführt hat, erst in Eurer Obhut? Bzw. gabs in Eurer Obhut einen weiteren Vorfall? War er denn, wenn er schon eingestuft war, rassebedingt eingestuft oder wegen eines Vorfalls?


    Lysaya


    Die Auflagen sind je nach Bundesland unterschiedlich und können sich auch fallbezogen unterscheiden. In Hessen ist für die dauerhafte Haltung ein Sachkundenachweis mit Praxisprüfung erforderlich, die Praxisprüfung ist eine Art BGH light. Mit dem betreffenden Hund. Das geht nicht ohne gemeinsames Training, deshalb gibts das Konstrukt mit der befristeten Haltungserlaubnis.


    Und ein Wesenstest gehört zum Hund, muss aber ggf. wiederholt werden. Das macht hier die Übernahme eines Hunds mit Auflagen schon zu einer Zitterpartie. Aber die hast Du in Hessen auch vor jeder Wiederholung des Wesenstests, weil die Haltungserlaubnis daran gekoppelt ist.

  • Naja heute Adressen raussuchen, Übermorgen abtelefonieren. Schneller bekommst du keine Hilfe, oder was erwartest du jetzt hier im Forum?

    Schneller kannst du auch keinen Hund einschläfern lassen...

    Je nach BL kann / muss die AP morgen telefonieren, wenn sie keine Zeit verlieren will. In NRW mit dem empfohlenen Anwalt z.b. ist morgen kein Feiertag - übermorgen aber.

    Achso, ich dachte morgen ist überall Feiertag. Aber dann ist doch super, heute Liste ausdrucken und dann so schnell wie möglich ran setzen.

    Wer sich den Aufwand gemacht hat das ganze Sachkundezeug usw zu machen, der wird doch kein Problem damit haben ein paar Kanzleien abzutelefonieren und den rauszusuchen, der am schnellsten unterstützen kann...

    Ich kenne mich da nicht aus, aber vielleicht reicht da ein Schreiben, um die unmittelbar bevorstehende Abgabe erstmal zu stoppen und im Anschluss eben mit den Behörden zu kommunizieren und das auszufechten.

  • Die Auflagen sind je nach Bundesland unterschiedlich und können sich auch fallbezogen unterscheiden. In Hessen ist für die dauerhafte Haltung ein Sachkundenachweis mit Praxisprüfung erforderlich, die Praxisprüfung ist eine Art BGH light. Mit dem betreffenden Hund. Das geht nicht ohne gemeinsames Training, deshalb gibts das Konstrukt mit der befristeten Haltungserlaubnis.


    Und ein Wesenstest gehört zum Hund, muss aber ggf. wiederholt werden. Das macht hier die Übernahme eines Hunds mit Auflagen schon zu einer Zitterpartie. Aber die hast Du in Hessen auch vor jeder Wiederholung des Wesenstests, weil die Haltungserlaubnis daran gekoppelt ist.

    Danke.

    Mir kam das nur so komisch vor, dass jemandem auf "blauen Dunst" ein gefährlicher Hund in die Hand gedrückt wird und man sich das Ganze "ein halbes Jahr lang anguckt, ob es klappt".


    Und wenn innerhalb des halben Jahres alle Nachweise erbracht (oder bestanden) wurden, dann macht das für mich überhaupt keinen Sinn mehr, dass ein paar Videos oder Anrufe der Nachbarin für den Entzug der Haltungserlaubnis reichen. Wir lesen hier oft von richtigen Beißvorfällen, wo die Hunde dennoch bei den Besitzern bleiben.

    Irgendwas passt hier nicht zusammen.

  • Wie gesagt, wenn es alles so stimmt: Es fehlen definitiv ein paar Puzzleteile. So kriegt man kein vernünftiges Bild.


    Aber dass Beschwerden von Nachbarn, ggf. noch mit Dokumentation, Einfluss auf die Entscheidung über eine unbefristete Haltungserlaubnis haben, das ist schon plausibel.

  • Aber dann hätte doch schon im Juni/Juli eine Entscheidung gefällt werden müssen, oder?

    Weil da endete die befristete Erlaubnis. Darum ja die Frage: Was war dann bis jetzt?

    Nochmal eine Verlängerung der Befristung? Es macht ja keinen Sinn, über die unbefristete Haltungserlaubnis erst fast ein halbes Jahr nach Ablauf der Frist zu entscheiden.

    Dass da Meldungen durch Nachbarn oder Beißvorfälle die Entscheidung beeinflussen ist klar, aber ich find den zeitlichen Ablauf total schräg.

  • Na so schnell reagieren unsere Behörden oft nicht. 4 Monate finde ich da überhaupt nicht schräg. Ich hab zwar keine Erfahrungen mit Hundehaltererlaubnissen, kenne aber (komplett anderes Fachgebiet) die Reagtionszeiten von Waffenbehörden.

  • Okay. Ich kenn mich da auch nicht mit aus, find es aber den neuen Besitzern gegenüber - unabhängig von der Geschichte jetzt - sehr unfair.

    Das ist ja, als wenn der Chef sagt: "Joah, 6 Monate Probezeit überstanden. Ich sag Dir dann in nem halben Jahr, ob Du weiter beschäftigt wirst."

    Meine Erwartung war, dass mit Vorlage aller notwendigen Unterlagen automatisch die Entscheidung gefällt wird.

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