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Mit dem Fall sind dann eine, vielleicht auch mal 2 Personen betraut. Arbeit gibt es in der Regel für mindestens doppelt so viele, alle haben im Sommer Urlaub, irgendjemand ist mit Corona oder so zu Hause und die Arbeit stapelt sich dann immer noch. Schau mal wie gut die Vet-Ämter und die Ordnungsämter besetzt sind.
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Hi
Schau mal hier: Dürfen wir "gefährlichen" Hund aus finanziellen und ethischen Gründen einschläfern?* Dort wird jeder fündig!
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Mh, ganz nüchtern betrachtet; wenn ihr einen Stammtierarzt für den Hund habt, kennt der euch und eure Lage auch, oder generell: Wenn ihr einen TA findet, der bereit ist, den Hund einzuschläfern, dann würde er das auch tun - wenn der Hund sich in eurem Eigentum befindet.
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Es ist echt erschreckend, welche Macht manchmal Leute in Behörden haben.
Hier zB wohnen zwei Kater, die sich nachts gerne fetzen. Seit ca. zwei Jahren werden wir alle zwei Nächte mehrfach geweckt und können teilweise so zwischen 3 und 4 Uhr nachts für eine Stunde nicht schlafen. Oder auch dreimal die Nacht nicht. Das schlaucht ziemlich.
Und die Dame vom Ordnungsamt so: "Och das ist normal, das macht mein Kater auch, den höre ich dann manchmal noch einen Kilometer entfernt. So sind Katzen eben."Jo, vielen Dank auch.
Ansonsten würde ich auch versuchen, Einsicht in die Akten zu bekommen. Der Hund ist ja keine Person sondern eine Sache und hat damit kein Persönlichkeitsrecht. Sollen sie halt die Namen der beteiligten Personen schwärzen.
Fotos und Videos sind übrigens erlaubt, wenn sie dem Beweis von Straftaten dienen. Wenn ihr also mit dem Hund auf den Aufnahmen nicht grade eine Straftat begeht, sind die scheinbar nicht erlaubt (bin aber kein Anwalt). Auch eine konstante Überwachung von einer Straße oder einem fremden Grundstück sind nicht erlaubt, es macht also einen Unterschied ob die Dame eine Überwachungskamera fest installiert hat, oder ob sie mit ihrem Handy an der Straße steht und euch beim Spaziergang filmt (was auch ganz schön creepy wäre). Auf eurem eigenen Grundstück darf sie euch gar nicht filmen. Auch darf man die Aufnahmen nicht einfach Dritten geben, außer halt im Falle von Straftaten an die Polizei oder an ein Gericht; ob es erlaubt ist sowas einfach dem Amt zu geben, bezweifle ich. Vor allem, wenn es nur um das Verhalten des Hundes geht und nicht darum, wie der Hund grade jemanden beißt.
So gesehen glaube ich nicht, dass es so einfach wäre euch zur Abgabe des Hundes oder zum Einschläfern zu zwingen, wenn ihr tatsächlich alle Auflagen erfüllt habt, seitdem nichts mehr passiert ist und der Hund gut gesichert ist (Maulkorb, Leine) und lediglich zB ein wenig an der Leine pöbelt. Wenn ihr ihn dabei sicher in eurem Einflussbereich habt, gefährdet er ja niemanden. -
Ich finde ein paar Punkte unverständlich.
Also, der Hund ist gefährlich mit starker Artgenossenaggression, die auch nicht besser wird - er lebt aber bei euch innig mit einer Zweithündin und hat viele Hundefreunde.
Du bist seit Wochen krank wegen Stress, könntest aber auch nicht ertragen, dass der Hund im TH sitzt, weil er da ohne Sozialkontakte leiden würde? Was‘n das für ein Mist-TH, das so nem Langzeit-Insassen keine Sozialpartner/Gassigänge beschaffen kann? Denn ganz unverträglich kann er ja nicht sein.
Und ihr habt einen Hund geholt/bekommen, bei dem klar war, dass die langfristige Haltung fraglich ist, ohne mal ein Wort darüber zu reden, wie es im Negativfall weitergeht?
Ich bin echt baff, was für Scheiß-THs es gibt…
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Das haben wir eigentlich schon entschieden, dass er nicht im Tierheim sterben soll. Und wie gesagt die Kosten können wir auch nicht aufbringen.
und deshalb muss der Hund eingeschläfert werden? Das darf kein TA so machen.
Nichts. Wir haben denen Ende Juni alle Unterlagen zugeschickt. Zwischenzeitlich kamen nur Anhörungsbögen wegen den Fotos/Videos der besagten Nachbarin....
und warum wurde da kein Anwalt zu Rate gezogen? Ihr wußtet doch dass es hier um einen bereits auffällig gewordenen Hund geht und darum ob er bei euch bleiben darf oder nicht.
Klar muss das Tierheim ihn zurücknehmen.
nein das muss das TH nicht tun. Wie kommst du auf diese Idee?
Komme am Montag endlich in die Gänge und besorg dir einen Fachanwalt. Nicht erst ewig auf FB rumsuchen. Die wurde hier jemand gutes genannt. Such die Telefonnummer raus und ruf dort an.
So wie du dir das alles vorstellst geht das alles nicht. Der Hund hat GsD auch Rechte
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Mich würde ja total interessieren, wie der Hund aussieht, von dem wir hier sprechen. @MeinkleinerPrinz hast du denn mal ein aktuelles Photo?
Einfach auf http://www.abload.de oder http://www.picr.de o.ä. hochladen und den Link hier im Beitrag einstellen.
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So ganz steige ich auch nicht durch.
Es ist doch gar nicht gesagt, dass der Hund bei Rückgabe ins TH dann auch dort sterben müsste. (Ja, sie müssen ihn nicht zurücknehmen, aber zumindest anfragen könnte man ja. Ich kenne es so, dass TH Hunde, die sie mal abgegeben haben, oft auch zurücknehmen).
Ich verstehe das Schreiben ja auch so, dass er auch von anderen Personen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden darf. Sie schreiben uns, dass eine Haltung bei uns nicht möglich ist, da wir kein Grundstück/Garten haben wo der Hund Auslauf bekommen kann.
Das solltet ihr auf jeden Fall anwaltlich klären. Denn das:
Sie geben als Beweismittel die Fotos/Videoaufnahmen/Zeugenaussagen der Nachbarin an, das Gutachten und die Tatsache, dass er eben den anderen Hund gebissen hatte. Beim Wesenstest gibt es kein bestehen oder durchfallen.
ist mMn sehr relevant. Es wird ja nicht nur der Hund bewertet, sondern offensichtlich auch ihr als Halter. Das heißt für mich, dass das nicht automatisch auf andere Halter übertragen werden kann. Möglich ist es, klar. Aber wie gesagt, das solltet ihr definitiv erstmal nochmal erfragen, anstatt da evtl von etwas Falschem auszugehen!
Wenn der Hund dann nochmal ins TH kommt, dann ist es doch gar nicht gesagt, dass er nicht mehr vermittelt wird.
Wir waren jetzt insgesamt bei 4 Hundetrainern und der Toner war eigentlich recht einheitlich "Es ist ein alter Hund, der hat sich Artgenossen gegenüber schon immer so verhalten und wird sich in seinem Alter nicht mehr ändern, gibt aber schlimmere Hunde".
Mir täte unser Hund unendlich leid, wenn er im Tierheimzwinger sitzt und kaum Sozialkontakte hat. Wir gehen mit ihm viel spazieren, er hat viele Hundefreunde, ist nur selten alleine zuhause, ich mache viele Tricks mit ihm, er darf mit ins Bett und auf´s Sofa, etc. Also ich würde schon sagen er hat es hier sehr gut. Und er hat ja vorher auch schon 2x sein Zuhause verloren. Und jetzt noch mal? Wie viel soll so ein Hund verkraften können? Außerdem hängt er auch total an unserer Hündin.
Keine Ahnung, wie sein Problem genau aussieht. Aber er ist scheinbar nicht grundsätzlich unverträglich und scheint gerne mit Menschen zu kooperieren. Für mich ist es nicht unmöglich, dass er erneut vermittelt wird.
Und selbst wenn nicht: Wenn bei euch Hundekontakte und das Zusammenleben mit eurer Hündin funktioniert, wieso sollte er dann im TH keine Sozialkontakte bekommen?
So gesund ist er ja gar nicht. Sein Herzproblem hat sich in den letzten Wochen/Monaten wo wir so intensiv trainiert haben auch spürbar verschlechtert. Ich nehme an es liegt am Stress. Was für mich ein Grund mehr ist ihm dann kein Leben im Tierheim mehr zumuten zu wollen.
Wenn sich sein Herz tatsächlich wegen Stress verschlechtert hat im Vergleich zu seiner Zeit im Tierheim, dann würde das doch sogar heißen, dass er im TH weniger Stress hatte? Also falls eure Einschätzung da stimmt wäre auch das ein Grund, anzunehmen, dass das TH für ihn nicht so schlimm wäre wie ihr annehmt.
Also kurz gesagt: Anwalt, offensichtlich. Und dann fragt beim Tierheim an, damit ihr wisst, welche Optionen ihr habt!
Aus euren Erzählungen lese ich nicht raus, dass es für den Hund besser wäre, zu sterben. Für mich klingt getötet werden wie die deutlich schlechtere Variante für den Hund. Die Alternative wäre einen Platz im Tierheim, bei dem er umsorgt wird (auch medizinisch), ziemlich sicher Hundekontakte hat (wenn er verträglich ist, warum nicht?!) und weiter die Chance auf Vermittlung oder auch eine Dauerpflegestelle zu haben.
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Nein, der Prüfer hat uns das so erklärt, dass er nach Durchführung des Wesenstest ein Gutachten schreiben muss und dieses an das Veterinäramt schickt. Aber da steht dann nicht drunter "bestanden" oder "durchgefallen", sondern
"Zeigt leichte Aggressionen bei Situation X"
"Zeigt keine Aggressionen bei Situation Y"
und so weiter.
Er ist 9 Jahre alt. Die 4 Trainer kamen dadurch zustanden, dass er beim Trainer Nr. 1 nach Monaten keine Fortschritte machte. Bei Trainer Nr. 2 war unser Hund absolut unauffällig und er meinte für müssen nicht für den Wesenstest trainieren, sodass wir nach einer Doppelstunde wieder gehen konnten. Bei Trainer Nr. 3 zeigte er sich wieder hochgradig aggro gegenüber Artgenossen und der Trainer meinte, dass er so mit dem Verhalten von Amts wegen eingeschläfert wird. Der Trainer arbeitete mit sehr aggressiven Methoden und als dann mit Kettenwürger ankam sind wir gegangen. Seitdem sind wir bei Trainerin Nummer 4. Hier hat er allerdings nur auf dem Hundeplatz Fortschritte gemacht.
Nein wir haben ihn schon mit der Gefährlichkeitseinstufung übernommen.
Darf man nicht. Das Problem ist nur, dass ich keine Beweise dafür habe, dass die Nachbarin unseren Hund fotografiert oder filmt.
Für uns ist das nicht zumutbar oder praktikabel unseren Hund auf einem separaten Grundstück zu halten oder dort 3x täglich hin zu fahren damit er Auslauf hat. Wir hatten schon hier gewohnt als wir ihn übernommen haben. Wir haben keinen Garten und er hat auch niemanden gebissen seitdem er bei uns ist.
Was ich hier erwarte ist wohl meinen seelischen Balast los zu werden.
Wir möchten ihn ja nicht ins Tierheim geben. Der Schutzvertrag sagt, dass wir ihn nicht ohne Wissen des Tierheimes weitervermitteln dürfen. Aber da steht nicht, dass wir ihn nicht erlösen dürfen. Wir haben ihn schon mit Einstufung übernommen. Er hatte zuvor eine Beisserei mit einem anderen Hund. Hier bei uns hat er keinen mehr gebissen.
Egal mit wem ich jetzt geredet habe, ob mit Hundetrainern oder anderen Hundehaltern, es haben mir ALLE bestätigt, dass unser Veterinäramt bekannt dafür ist auch wegen Kleinigkeiten schnell die Euthanasie oder Tierheimunterbringung anzuordnen.
@Lachmöve;
Danke. Aber könnten wir dafür rechtlich belangt werden?
Ja richtig, ich weiß nicht ob ich damit leben könnte, wenn er im Tierheim leben würde. Wir könnten zwar täglich zu ihm fahren, dürften dann aber vermutlich auch nicht mit ihm Gassigehen. Für mich ist das kein Hundeleben. Und ich habe große Angst, dass ich es irgendwann nicht mehr ertrage. Dann kann ich ja nicht einfach hingehen und sagen "So, ich bin nur noch am Heulen und psychisch am Ende, der Hund muss nun eingeschläfert werden". Das wird dann nicht mehr gehen. Ist er aber tot dann kann ich mich gut damit trösten, dass er dann beim lieben Gott ist und dort frei und glücklich leben kann. Außerdem weiß ich nicht ob unsere Hündin das verstehen wird. Sie kann absolut nicht ohne Zweithund. Wir wollen aber auch nicht drei Hunde haben von denen einer im Tierheim sitzt.
Tierheime haben nicht die Zeit sich ständig mit den Hunden zu beschäftigen oder bei ihnen zu sein. Ich behaupte mal, dass der Durchschnitts-Tierheimhund mit schlechtem Sozialverhalten mindestens 20 Stunden am Tag alleine im Zwinger sitzt.
Es war irgendwie gar kein Thema, dass wir keine Haltegenehmigung bekommen könnten. Mein Mann und ich sind beide sehr Hundeerfahren, hatten immer schwierige Hunde, und so schlimm war unserer bei der Übernahme überhaupt nicht.
Ich möchte keine privaten Fotos ins Netz stellen.
Nein, aber es besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass er dann im Tierheim sterben müsste.
Ein Tierheim hat nicht die Zeit einem Hund ausreichend Sozialkontakte zu ermöglichen.
Im Tierheim hatte er noch gar kein Herzproblem oder es war nicht bekannt.
Ja kann gut sein, dass er in der Zeit im Tierheim weniger Stress hatte als in der Zeit wo wir mehrmals die Woche zum Hundeplatz gegangen sind und nur am Trainieren waren. Aber redet man sich damit ein Tierheim schön? Andererseits kann ich nun argumentieren, dass sich seine Spondylose und Arthrose erheblich gebessert hat seitdem er bei uns ist.
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d.h. Aber ihr würdet ihn lieber einschläfern als ins Tierheim zu geben, wo er eine chance hätte, wieder einen Platz zu finden, weil IHR damit nicht leben könntet?
Das macht mich etwas sprachlos ehrlich gesagt. Also so ein bisschen " wenn wir ihn nicht behalten dürfen, bekommt ihn auch kein anderer mehr". Und ihr würdet ihn nicht "erlösen", ihr würdet ihn töten lassen.
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Nein, der Prüfer hat uns das so erklärt, dass er nach Durchführung des Wesenstest ein Gutachten schreiben muss und dieses an das Veterinäramt schickt. Aber da steht dann nicht drunter "bestanden" oder "durchgefallen", sondern
"Zeigt leichte Aggressionen bei Situation X"
"Zeigt keine Aggressionen bei Situation Y"
und so weiter.
Ja und am Ende steht dann da wie dieser Hund ist bzw. sich gezeigt hat. Zeigt er uebersteigertes Aggressionsverhalten, ist er durch seinen Menschen zu kontrollieren, ist er eine Gefahr fuer seine Unwelt, usw. Alles zusammen ergibt ein Ergebnis.
Da gibts dann ein 'ja' oder ein 'nein' und das entscheidet dann ueber alles andere (Einstufung, keine (weitere) Haltungserlaubnis, Befreiung von Auflagen, usw.).
Ich finds auch echt interessant, dass dein Seelenheil wichtiger zu sein scheint als das Leben eines Hundes..
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Hallo
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