Was tun bei nerviger Hundebesitzerin

  • würde sie einfach mal bei der Polizei anzeigen.
    Wenn mich ständig ein 30Kilo Hund anspringen würde, dessen Besitzerin das auch noch gut findet und mir sogar noch hinterher rennt wenn ich ihr ausweichen will, ja dann wäre da mal der Punkt gekommen das der Polizei zu melden.

    Ich wurde schon von großen schweren Hunden angesprungen die an meinen Hund wollten, ich finde das ist absolut kein Spaß. Einmal aus versehen und wenn der Halter schnell kommt und den Hund holt - OK, aber so? nein lass dir das nicht gefallen und zeig die an.

  • Wenn ich mit so beratungsresistenten Menschen zu tun habe, hat sich "ich würde ihn nicht ranlassen, auf jeden Fall übernehme ich nicht die Verantwortung, wenn er sich bei meinem ansteckt mit <hier eine schwere ansteckende Krankheit einsetzen>" bewährt.

  • Mein Fazit aus inzwischen 24 Kleinhundejahren lautet leider: Mit solchen Leuten zu sprechen, bringt nichts. Der einzige erfolgversprechende Weg ist, dem Hund klarzumachen, dass du Abstand willst. Der ist da immer der schlauere Teil.


    Aber das hatten wir ja schon, und das ist leider nicht jedermanns Sache. Vor allem: was die Dame da mit dir abzieht, geht weit über blöde Hundebesitzerin raus, das ist dicht an Stalken und körperlich Bedrohen, zumal der Hund sich ja bei ihrer Familie anders verhält. Das ist Absicht, und insofern würde ich wetten, dass sie das vor Zeugen nicht machen wird.


    Also ein anderer Gedanke: Wie ist die Polizei bei euch drauf? Hier sind die sehr verständnisvoll, hilfsbereit und viele selbst Hundehalter - insofern wäre das einen Versuch wert. Also würde ich da mal unverbindlich vorbeigehen/anrufen, die Situation schildern und klar machen, dass DU da körperlich bedroht wirst - du, nicht der Hund. Was ja absolut nicht gelogen oder übertrieben ist: Dreißig Kilo, die dich mit Schmackes anspringen ,sind ernsthaft gefährlich, und wenn du platt auf der Straße liegst, ist das nicht lustig.


    Ich würde also die Lage schildern und fragen, was du da noch unternehmen kannst. Vielleicht haben die noch einen guten Tipp für dich. Beim nächsten Treffen wäre dann mein Hund auf dem Arm, nach dem Anspringen würde mich der Weg direkt zur Polizei führen, möglichst zu dem Kollegen, mit dem ich vorher gesprochen habe, und die Dame hätte ihre Anzeige weg. Das sollte eigentlich zur Abschreckung reichen.

  • naja, das ist nun Sachbeschädigung und zwar mutwillig. Kein guter Rat, aber war vermutlich eher als Witz gemeint :-)

    nicht unbedingt als Witz gemeint. Dem Hund Pfefferspray in die Augen zu sprühen ist vermutlich auch juristisch Sachbeschädigung. Nur besteht dabei die Gefahr, dass man sich selbst und seinen Hund trifft.

  • Beim Pfefferspray oder nem Tritt kann ich aber deutlich besser mit "Notwehr" argumentieren. Wenn ich da erst die Schere zücke und mich oder den Hund damit auch noch piekse oder schlimmer und mich aktiv zum Hund hinbeuge, um die Leine zu kappen - damit er frei läuft und damit noch bedrohlicher wird?!

    Wird wohl keiner sagen: absolut nachvollziehbar.

  • Beim Pfefferspray oder nem Tritt kann ich aber deutlich besser mit "Notwehr" argumentieren. Wenn ich da erst die Schere zücke und mich oder den Hund damit auch noch piekse oder schlimmer und mich aktiv zum Hund hinbeuge, um die Leine zu kappen - damit er frei läuft und damit noch bedrohlicher wird?!

    Wird wohl keiner sagen: absolut nachvollziehbar.

    Genau, als Notwehr kann man ein Mittel nur dann einsetzen, wenn es grundsätzlich in der Lage ist, den Angriff entweder zu beenden oder ihm ein wesentliches Hindernis in den Weg zu legen.

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