Aktuelles Daumendrücken für... Teil III

  • Nein, man muß das irgendwie regeln. Irgendwie muß man Tochter und Schwiegersohn zur Vernunft bringen.

    Falls noch nicht geschehen sollte der Mann dringend nun sein Testament aufsetzen und eine Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht machen! Mit Notar, damit die Tochter nicht behaupten kann es sei gefälscht.

    Und ihnen klar machen das sie nicht mehr erwünscht sind wenn sie weiterhin die Lebensgefährtin so behandeln. Einfach mal denen die Tür nicht mehr aufmachen. Falls sie Schlüssel haben diese zurückfordern und sicherheitshalber Schlösser wechseln.

    Gerne auch einfließen lassen das ihr Verhalten sich aufs Testament auswirkt. So Leute kriegt man nur damit, egozentrische Pisser sind das!

    Dafür ist es zu spät.

    Denn die Tochter hat ihm ja Vorsorgevollmacht und was nicht alles schon vor einem halben Jahr vorgelegt zum Unterschreiben. Er hat es ungelesen alles unterschrieben. Deshalb weiß keiner, was es sonst noch alles war.

    Die Tochter hat sich bei der Vorsorgevollmacht als "Betreuerin" oder Zuständige oder wie sich das nennt angegeben; daß sie also alle Entscheidungen trifft. Das haben sie der LG gesagt.

    Es wurde einfach so über seinen Kopf hin entschieden, daß die Tochter eingetragen wird. Denn laut ihr kann er ja keine richtigen Entscheidungen mehr treffen und so (haha, so schlimm ist es ja nun auch noch nicht).

    Was er noch alles unterschrieben hat, weiß keiner, da die beiden dabei alleine gewesen sind und man alles andere geheim hält.

    Von daher ist es dafür zu spät.

    Und da sie ja laut Vollmacht für ihn Verantwortlich sind, kann er sie auch nicht einfach rausschmeißen.

    Also, der Zug ist abgefahren.

    Das Haus gehört ja auch schon seit 20 Jahren der Tochter. Schlösser austauschen geht da auch nicht.

    Von Testament und allem, was mit dem Tod und Krankheiten zusammenhängt, will er nichts wissen. Das schiebt er seit Jahren vor sich her.

    Was wäre das Ende vom Lied, wenn er die Tochter enterben und der LG alles geben würde? Sie würden vor Gericht ziehen und sie als Erbschleicherin darstellen (vorm Anwalt und im Ort). Die würden das nicht auf sich sitzen lassen. Und die LG würde schon vor dem ersten Gerichtstermin klein beigeben - oder schon vorher das Erbe ablehnen, weil sie keinen Streit will.

    So sieht es aus.


    Im Grunde genommen kann man doch nur noch hoffen, daß ihm nichts passiert, weil sonst die Tochter und Schwiegersohn alle Schuld auf sie schieben würden. Damit haben sie ja schon gedroht. Man hat in einem unmöglichen, lauten Ton zu ihr gesagt - dabei mit dem Finger auf sie gezeigt: "Wenn ihm etwas passiert, dann bist DU, DU, DU schuld, weil du nicht zu ihm ziehen wolltest!"

    Das war der Punkt, wo sie sich mal ein wenig gewehrt hat. Aber sie wird von ihnen ja sowieso nicht ernst genommen. Und er hat sie vehment verteidigt, war drauf und dran, sie rauszuwerfen. Aber auch ihn nimmt man ja nicht mehr ernst.

    Alles andere ist nicht mehr möglich, als zu hoffen, daß nichts passiert.


    Im Grunde genommen ist doch alles hoffnungslos.

  • So. Ruby schläft. Allein das war schon zu viel für mich mit anzusehen... VIELEN Dank erstmal für alle Daumen! Oh gott ich bin so ne Helimutter ich weiß das ist furchtbar :(

  • Und vor allem die Sache mit der Bankkarte regeln. Die weggenommene Karte sperren und eine neue beantragen?

    Mißbrauch einer Vorsorgevollmacht ist im Übrigen eine Straftat.

    Und sie kann widerrufen werden:

    Vorsorgevollmacht
    Mit einer Vorsorgevollmacht kann vorsorglich eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, die im Bedarfsfall die rechtlichen Angelegenheiten der vertretenen…
    www.bmj.de

    Also los, hilf den Leuten, wenn du meinst, ihnen geschieht Unrecht. BeardiePower

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