• Um die Frage zu beantworten:

    Ja, in Österreich können TÄ die auch für drei Jahre eintragen. Handhabt, wie in D, jeder TA anders.


    Bei Import, in Drittländern, aus Drittländern können mitunter auch noch andere und weitere Regeln gelten. Der Intervall ist dabei unwichtig, also ein Hund der mehrfach mit mehr Abstand geimpft wurde aber zum Reisezeitpunkt die Bedingungen erfüllt, z.B. Impfung mindestens 21 Tage alt aber nicht älter als ein Jahr, geht auch. Bei manchen Drittländern ist die Wartefrist noch länger, werden Zeugnisse verlangt usw.

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    Hi


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    • Für jeden Grenzübertritt muss die Impfung mind 3 Wochen alt sein.

      Wenn bereits eine Impfung vorgenommen wurde und im Rahmen der Gültigkeit rechtzeitig vor Ablauf nach geimpft wird entfällt das, oder? Also der Hund ist dann ja durchgängig geimpft seit x Jahren.

    • bFür jeden Grenzübertritt muss die Impfung mind 3 Wochen alt sein.

      Wenn bereits eine Impfung vorgenommen wurde und im Rahmen der Gültigkeit rechtzeitig vor Ablauf nach geimpft wird entfällt das, oder? Also der Hund ist dann ja durchgängig geimpft seit x Jahren.

      ja!


      genau.

      dann ist die impfung ab dem tag der impfung gültig. steht dann auch so im pass und das ist, was zählt (das "gültig bis"-feld).

    • Ich habe eben für Spanien nachgelesen.


      Da ist Tollwut Impfung aktuell fast im ganzen Land verpflichtend, die Gültigkeit wird danach bemessen, wie es in Spanien zugelassen ist. Im Falle von Virbac (in Deutschland 3 Jahre gültig) zB 12 Monate.


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      Andererseits finde ich zur Einreise nach Spanien


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      Wenn jetzt das Labor in Deutschland 3 Jahre sagt, in Spanien aber 1 Jahr...


      Meine Hunde haben drei Jahre eingetragen bekommen, auch in Katalonien (wo die Impfung nicht verpflichtend ist)

    • Hm, vielleicht reden wir nicht vom selben. Import von Tieren in die EU ist EU-Recht, keine Ländersache. Für den Import eines Tieres in die EU muss in jährlichen Intervallen gegen Tollwut geimpft werden.

      Es wird einheitlich über die EU in einer EU-Verordnung geregelt. Ja das stimmt.

      Allerdings können die unterschiedlichen Länder bzgl Aufenthalt und Einreise z.B. abweichende verschärfte Regelungen haben.


      In D ist das z.B. in der Deutschen Tollwut-Verordnung geregelt.

      In AT gab es lange (wie in der CH die zwar kein EU Land ist aber die Gesetzgebung übernommen hat) die Möglichkeit der Ausnahmeregelung von Welpen bei weniger als 8 Wochen.

      In manchen EU Ländern muss man bei Einreise sogar den Ritter bestimmen und nicht nur ne gültige Impfung haben.



      Ich denke die TS schreibt zwar von EU Grenzen, aber sie wird mit dem Hund reisen und ggf auch mal ne EU Grenzen überschreiten, aber deshalb wird das Tier ja nicht ständig importiert, sondern da ist der Reiseverkehr massgeblich.

    • Ich reise regelmäßig zwischen AT und DE hin und her. Sowohl mein Tierarzt in DL als auch der in AT impfen mit Mitteln, die 3 Jahre gelten. Damit komme ich dann auch 3 Jahre über die Grenze.


      Wie es im weiteren Ausland aussieht, weiß ich nicht.

    • Nur gibts in Ö sehr viele TÄ, die sich immer noch weigern, die 3jährige als dreijährig gültig einzutragen. Ich geh IMMER gewappnet mit ausreichend schriftlicher Info zum TA, wenn ich TW impfen lassen will, und verlasse die Praxis gelegentlich auch ohne Impfung und bin auf der Suche nach einem neuen TA. Die andere Variante ist, Hund wurde geimpft, aber der TA ist mega verstimmt und ich muss auch wechseln, weil das Vertrauen angeknackst ist.

      Hatte bei Amy damals sogar eine TÄ, die mir die Eintragung dreijährig zugesagt hat, aber im Impfpass nur ein Jahr Gültigkeit eingetragen hatte. Folge, man darf ja nicht ausbessern, also musste Hund nach einem Jahr nochmal impfen gehen :smirking_face:

      Auch Merlins erste Impfung wurde als einjährig eingetragen, weil „ es bei der ersten nicht anders geht“ - was auch nicht gestimmt hatte. Leider war ich dieses Mal nicht gewappnet, weil wir an sich dieser Praxis bis dato sehr vertraut hatten. Bin jetzt gespannt, wies mit der Auffrischung im Frühjahr laufen wird - mit Beweismaterial diesmal wieder.

    • Die Impfstoffe werden jeweils im einzelnen Land mit den in diesem Land geltenden Anforderungen zugelassen, d.h. ein Nobivac T kann in D 3 Jahre Gültigkeit haben, in ES nur 1 (ich hab jetzt nicht die genauen Anforderungen geprüft, nur irgendeinen Impfstoff genannt!!!). Die jeweils gültigen Zeiträume können dem jeweiligen, landesspezifischen Beipackzettel entnommen werden.


      EU-weit werden aber, soweit ich es weiß, die jeweils im Ursprungsland geltenden Anforderungen akzeptiert. Die Einreisebestimmungen beziehen sich immer auf die im zum Tier gehörenden Impfpass eingetragenen Gültigkeitszeitpunkte. Wäre auch blöd, wenn die sich auf die genauen Impfstoffe beziehen würden, denn dann müssten die Einreisebestimmungen jedesmal geändert werden, sobald ein neuer Impfstoff in irgendeinem EU-Land zugelassen oder die Zulassung geändert wird.

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