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    Hi


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    • Ich will jetzt nicht klugscheißern, aber nein, der Import in die EU ist EU-Regelung, da gibt es keine abweichenden Ländergesetze. Der Titertest ist auch eine EU-Regelung für alle EU Länder. Es ist völlig unerheblich, in welches EU-Land man ein Tier erst-importiert.

      EUR-Lex - 32013R0576 - EN - EUR-Lex

    • Wo genau steht da jetzt was zur Titerpflicht?


      Der Import ist je nach Herkunftsland anders geregelt und hier gehts auch gar nicht um den Import. Es geht um Reisen innerhalb der EU und wie oft in den einzelnen Laendern geimpft wird.



      EDIT:

      Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union
      Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des…
      www.bmel.de

      Einreisebedingungen in die EU - Titer ist nur Pflicht bei nicht gelisteten Herkunftslaendern.. Sonst nicht!

    • Ich will jetzt nicht klugscheißern, aber nein, der Import in die EU ist EU-Regelung, da gibt es keine abweichenden Ländergesetze. Der Titertest ist auch eine EU-Regelung für alle EU Länder. Es ist völlig unerheblich, in welches EU-Land man ein Tier erst-importiert.

      https://eur-lex.europa.eu/lega…TXT/?uri=CELEX:32013R0576

      Wo genau steht da jetzt was zur Titerpflicht?


      Der Import ist je nach Herkunftsland anders geregelt und hier gehts auch gar nicht um den Import. Es geht um Reisen innerhalb der EU und wie oft in den einzelnen Laendern geimpft wird.

      Bei den nicht gelisteten Drittländern.


      cauliflower hat (außer ich habe es übersehen) nicht spezifiziert ob sie die EU verlassen will, und dann wäre es ein EU-Import.

    • Die Titerbestimmung haben wir damals machen lassen als bei Cauliflower eh Blut abgenommen wurde. Einfach zur Sicherheit um nicht so viel überlegen zu müssen oder kurzfristig wo hin zu können bzw wieder zurück zu kommen.

      GB keine Ahnung ob das jetzt auch bei Tieren ein nichtgelistets Drittland zB. wurde. Haben zwar jetzt nicht vor da hinzufahren aber man weiß es eben nicht ob man nicht doch kurzfistig hin muss.

      Eltern der Freundin vom Sohn wohnen in London.


      In Spanien hab ich keinen Tierarzt gefunden der 3 Jahre einträgt. Lasse jetzt Cauliflower wohl 3 Monate eher in Deutschland impfen oder eben dann in Österreich wenn wir eh mit der Katze dort bei Tierarzt sind.


      Habt ihr schon mal was davon mitbekommen das Maltesern nicht jeder Tollwutimpfstoff geimpft werden darf?

      Da steht was davon in der Mappe vom Züchter oder war das nur bei Welpen oder die Züchterin übervorsichtig?

      Da steht was das bei einem bestimmten Tollwutimpfstoff schon Hunde verstorben sind. Andere Hersteller aber keine Probleme machen.


      Wohnen halt sehr nah an Österreich und kommen auch öfter mal ausversehen rüber beim Wandern.

      Meine Eltern wohnen in der nähe anderer EU Grenzen, aber noch in Deutschland.


      Wenn Cauliflower bei der letzten Impfung sehr lange so einen Impfknubbel hatte, war das Zufall oder kommt der jetzt immer?


      Tollwuttiter bei ihr war auch sehr hoch. Für EU braucht man den nicht.

    • Nicht gelistete Drittländer sind solche mit ungeklärtem Tollwutstatus, also nicht GB.

      Wenn du jetzt nur über EU Grenzen willst und nicht in Drittländer fliegst und wieder einreist würde ich mir jetzt nicht zu viele Gedanken machen sondern einfach vor Ablauf der jeweiligen Impfungen impfen.

    • Einreise nach D

      Zitat

      Erfolgt die Einreise aus Drittländern, die im Anhang II Teil 2 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 577/2013 gelistet sind, so gilt:

      • Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbar Tätowierung oder durch einen Microchip (dieser ist seit 3. Juli 2011 für neu gekennzeichnete Tiere verpflichtend) gekennzeichnet sein (Technische Anforderungen an den Transponder
         (PDF, 32KB, Datei ist nicht barrierefrei)
        ).
      • In der Tiergesundheitsbescheinigung muss der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass die Impfung nicht vor der Anbringung des Microchips erfolgen darf, um eine eindeutige und unverwechselbare Zuordenbarkeit der Tollwutschutzimpfung zum Tier zu gewährleisten. Die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers. Fragen Sie hierzu gegebenenfalls Ihren Tierarzt. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein.
      • Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
      • Die Einfuhr darf nur auf direktem Wege erfolgen. Sollten beim Transport nicht-gelistete Drittländer passiert werden, so hat der Halter oder der Bevollmächtigte in einer Selbsterklärung zu bestätigen, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Beförderungsmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat.



      ab 1.1.21

      Anhang II Teil 2

      Liste der Gebiete und Drittländer gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013


      --> hier ist GB - ohne Nordirland! - aufgeführt




      Quelle des Zitates und der Info darunter

      Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union
      Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des…
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    • Kurze Erklärung aus der Praxis - jede Tollwutimpfung ist solange gültig, wie der TA das im Impfpass bestätigt. Und das sind bei allen gängigen Impfstoffen maximal drei Jahre und wird üblicherweise auch so gehandhabt.


      Dieser Zeitraum wird von allen EU Ländern bei Einreise akzeptiert. Meines Wissens auch von GB.

      Da die Titer aber schwanken und es im Einzelfall fraglich sein kann, ob der Impfschutz bei entsprechendem Krankheitsdruck stabil ist, wird in Ländern, in denen Tollwut vorkommt, in der Regel jährlich geimpft. Das gilt vor allem für Hunde aus den osteuropäischen Raum.


      Noch gilt Deutschland als Tollwut-frei, bis auf gelegentliche Nachweise der Fledermaus-Tollwut. Sollte sich das ändern, kann ich mir vorstellen, dass sich auch die Impf-Empfehlungen wieder ändern.

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