Dürfen tierschutzrelevante Ausrüstungsgegenstände für Fotos genutzt werden?

  • Moin,


    Konkret geht es um Halsbänder wie Endloswürger, Stachelhalsbänder, Teletaks u.ä.


    Dürfen diese für Fotos am Hund sein, sofern keine Leine daran hängt? Oder ist auch das schon verboten =)?


    Keine Sorge, es geht natürlich nicht um meine Hündin.


    Vielen Dank und Liebe Grüße (und einen schönen 1. Advent) :schneewerfen_wald:

  • Endloswuerger sind im DE erlaubt, also sind Fotos kein Problem.

    Die anderen beiden...schwierig. Man muss bei Anzeigen z.B. den Einsatz nachweisen (Ausnahmen bestaetigen die Regel). Ein Foto waere da zu 99% nicht ausreichend, also duerften Fotos mit Stachel und ERG eher kein Problem sein (meine laienhafte Meinung).


    Wie es in anderen Laendern aussieht, weiss ich nicht..

  • Sehe es wie Murmelchen.


    Verboten ist der Einsatz hier in D.

    Sprich alleine, dass es am Hund ist, ist in der Regel nicht Beweis genug, dass es auch benutzt wurde. Könnte gerade bei Fotos zB nur zu "Demonstrationszwecken" angelegt sein z.B. für eine Aufklärungspassage in einem Blog ("Stachelhalsungen wie auf diesem Bild sind verboten")


    In Ö wäre es zB was anderes, da ist wenn ich es richtig erinnere bereits Besitz von Stachel und ERG verboten.

  • ich dachte Endloswürger

    Dann müsste auch Moxonleinen ohne Stopp verboten sein. Soweit ich das weiß, sind sie das nur auf Prüfungen, aber nicht für den privaten Bereich.

    Warum verbietet man etwas für Prüfungen, erlaubt es aber im Privatem? Verstehe ich ehrlich gesagt nicht, wenn etwas auf einer Veranstaltung tierschutzrechtlich schwierig ist, dann ist es das doch immer.


    Ich kenne persönlich auch niemanden, der eine Moxonleine ohne Stopp nutzt =)

  • Dann müsste auch Moxonleinen ohne Stopp verboten sein. Soweit ich das weiß, sind sie das nur auf Prüfungen, aber nicht für den privaten Bereich.

    Warum verbietet man etwas für Prüfungen, erlaubt es aber im Privatem? Verstehe ich ehrlich gesagt nicht, wenn etwas auf einer Veranstaltung tierschutzrechtlich schwierig ist, dann ist es das doch immer.

    weils so weit ich weiß nicht gesetzlich verboten ist, aber die jeweiligen Verbände schärfere Vorschriften erlassen dürfen.


    Ich achte da nie drauf, aber da immer so sehr betont wird, dass bei WTs nur welche mit Stopp erlaubt sind gehe ich davon aus, es ist nicht generell verboten.

  • Warum verbietet man etwas für Prüfungen, erlaubt es aber im Privatem?

    Weil die prüfungsordnung vorgibt, was erlaubt ist und was nicht und die kann jeder Dachverband selber im Rahmen der Gesetze erarbeiten.

    Im IGP ist auf der Prüfung zB u.a. das breite Lederhalsband verboten.

    Die nicht erlaubte Ausstattung hängt da nicht zwangsläufig vom Tierschutzgesetz ab, sondern mehr vom Sportregelwerk.

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