Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 20

  • Ich versteh die Zahlen so halb. Der vom TÜV müsste auf eine ähnliche Zahl kommen wie die Schwacke-Liste (hab ich jetzt nicht überprüft), da ist das ok, wenn dieser Wert mit 8500€ höher ist als der von euch ursprünglich bezahlte. Also mit eurem Anschaffungspreis hat dieser Wert eigentlich gar nichts zu tun, ihr hättet euch ja auch über den Tisch ziehen lassen können und damals 20k zahlen, dann wär das Auto jetzt trotzdem nur circa den Gutachterpreis wert.

    Im Zustand VOR dem Unfall.

    Im TÜV-Gutachten ist dann ein Restwert von 1100,- angegeben, weil jetzt ein Schaden von 7k dabei ist.

    Also Wiederbeschaffungswert (8500) minus Schaden (7100) = Restwert (1100 errechne ich hier dann auch nicht, sondern 1400?).


    Und die gegnerische Versicherung behauptet jetzt, der Restwert ist bei 3500, um das zu "beweisen" muss sie dir aber immer ein gültiges Verkaufsangebot auf den Tisch legen. Dieses Angebot kannst du annehmen oder nicht. Wenn du genau dieses Angebot annimmst und das Auto verkaufst, zahlt dir die Versicherung auf jeden Fall nur 8500-3500=5000 um deinen Schaden wettzumachen.

    Gehst du darauf nicht ein (würde ich zumindest nicht), wird sich jetzt drum gestritten, welcher Restwert korrekt ist.

    Bestenfalls kriegst du dann 8500-1100=7400 von der Versicherung.


    MWn müsste dir die gegnerische Versicherung jetzt auch den Anwalt bezahlen. Der muss das vermutlich klären.


    Edit: Dass da "so ein Angebot" kommt ist normal. Das muss die Versicherung liefern um den angegeben Restwert zu "untermauern".

  • Danke euch!

    Ja, okay, ich geh morgen noch mal zu dem Mann vom TÜV, der das Gutachten erstellt hat, der hat eh schon gesagt, er hat da einen Anwalt an der Hand. Dann nehmen wir den.


    Fahrtüchtig ist der Wagen. Ich würd da jetzt eigentlich am liebsten nix machen lassen, was nicht zwingend nötig ist und den Rest der Kohle so nehmen, kann man ja gerade gut gebrauchen.


    Mich ärgert das aber voll. Ich wollte das echt - mal wieder - ohne Anwalt machen, um für alle Beteiligten die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aber das war dann jetzt der Tropfen, bei dem ich dann auch sagen muss: Geht mir mal alle nicht auf den Senkel ihr kapitalistischen Ekelmaschinen.

    -.-


    Und wenn ich dann schon dabei bin, nehm ich mir gleich noch für ein paar andere Sachen Rechtsbeistand. Dann werd ich jetzt halt auch ekelig und glaub nicht mehr an Handschlag und Passtschon und Vertrauensbasis und dieses ganzen Kram aus der Wendy.


    Grrr.

  • Mich ärgert das aber voll. Ich wollte das echt - mal wieder - ohne Anwalt machen, um für alle Beteiligten die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aber das war dann jetzt der Tropfen, bei dem ich dann auch sagen muss: Geht mir mal alle nicht auf den Senkel ihr kapitalistischen Ekelmaschinen.

    Naja, für mich ist das im Grunde so ein „Geiz-ist-geil“-Thema. Viele Leute suchen sich ihre Versicherung vorrangig nach dem Preis aus. Die günstigste Versicherung ist im Schadensfall dann aber eher nicht die großzügigste und entgegenkommendste. Wenn die Beiträge knapp bemessen sind, sind es die freiwillig vorgeschlagenen Regulierungssummen i.d.R. auch.


    Mach das unbedingt mit dem Anwalt. :streichel:

  • Und wenn ich dann schon dabei bin, nehm ich mir gleich noch für ein paar andere Sachen Rechtsbeistand. Dann werd ich jetzt halt auch ekelig und glaub nicht mehr an Handschlag und Passtschon und Vertrauensbasis und dieses ganzen Kram aus der Wendy.

    Find ich gut. Und klär das auch sofort, wie das mit der Abrechnung des Anwalts funktioniert, ob der seine Rechnung direkt an die HUK schickt. Wie gesagt zahlt die gegnerische Versicherung den, nicht du (auch kein Vorschuss o. Ä.). War in meinem Umfeld in einer ähnlichen Situation zumindest so, den Unterschied seh ich nur, weil's damals noch Personenschäden gab.

    Apropos, tut dir nicht was weh? :D

  • Ich würde auch zu einem Anwalt raten. Mein Mann wurde vor 3 Jahren vom Motorrad geholt. Schuldfrage stand auch zu 100 % fest, der Unfallverursacher hat sogar direkt vor der Polizei zugegeben, das er alleine Schuld ist. Nagelneues Motorrad, mit gerade mal 900 km runter, war Schrott. Die Werkstatt hat uns sofort zu einem Anwalt geraten, da die Versicherungen immer versuchen die Kosten zu drücken. Hätten wir den Anwalt nicht gehabt, wären wir auf einigen Kosten sitzen geblieben.

    Abgerechnet wurden unsere Anwaltskosten auch direkt mit der gegnerischen Versicherung, wir haben keinen Cent dafür bezahlt.

  • Ähnliche Situation bei meinem Mann mit Motorrad. Trotz Anwalt und völlig klarer Schuldfrage (die gegnerische Person hat vor Ort sogar noch ne Ordnungswidrigkeit bezahlen müssen) ist er auf rund 30% der Kosten sitzen geblieben. Wegen erhöhter Gefahr, wenn man mit einem Motorrad im Straßenverkehr unterwegs ist.


    Achja, was aber die Kosten angeht Momo und Lotte : Der Betrag vom Gutachter bezieht sich auf eine fachmännische Reparatur in einer Werkstatt. Wenn du das nicht machst wird meine ich 1/3 oder die Mehrwertsteuer ist so (?) von der Summe abgezogen und du erhälst nicht alles.

  • Mich ärgert das aber voll. Ich wollte das echt - mal wieder - ohne Anwalt machen, um für alle Beteiligten die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aber das war dann jetzt der Tropfen, bei dem ich dann auch sagen muss: Geht mir mal alle nicht auf den Senkel ihr kapitalistischen Ekelmaschinen.

    Versicherungen geht's nur ums Geld.


    Und wegen des Erpressungsversuchs (Verkaufen Sie Ihr Auto billig an Firma x oder Sie verstoßen gegen die Schadensminderungspflicht) würde ich mich auch noch an den Verbraucherschutz wenden.





    Und klär das auch sofort, wie das mit der Abrechnung des Anwalts funktioniert, ob der seine Rechnung direkt an die HUK schickt.

    Der Anwalt darf seine Rechnung nur an seinen Mandanten stellen. Normalerweise wird ein Schreiben mit der Kostenberechnung an die Versicherung geschickt und diese zahlt dann. Je nach Anwalt muss der Mandant trotzdem zahlen und bekommt den Betrag von der Versicherung weitergeleitet oder der Mandant muss nicht in Vorkasse gehen und der Betrag von der Versicherung wird intern auf die Rechnung gebucht.

  • Erstmal vielen Dank für eure Antworten! Dass Sachkunde und Wesenstest unabdingbar sind, habe ich mir tatsächlich schon gedacht. Aber dann kann man sich ja schon langsam darauf mal vorbereiten. So ganz ohne Zeitfruck geht sowas ja immer leichter von Hand als mit Zeitdruck.

    Lieber zu früh als zu spät, wäre meine Strategie. Wurde der Hund einmal eingezogen, gibt's kein Zurück mehr.

    Das dachte ich mir nämlich auch. So ein Umzug ist ja eh Stress genug, dann könnte man ja das schon im Voraus erledigen. Ich meine 6 Monate hat man ja Zeit.

    Ich würde mich noch vor Umzug an die Gemeinde wenden, in die Du ziehst, und klären, wie das am Geschicktesten gehandhabt wird :smile:

    Das ist eine gute Idee, dass werde ich definitiv machen! Danke!

    Was Phonhaus schrieb, plus das letzte hier aber schriftlich. Also das du was schriftliches von denen in der Hand hast.

    Sicher ist sicher.

    Auch hier, vielen Dank für die Überlegung, auch das werde ich machen. Ist ja immer besser etwas handfestes in der Hand zu haben!

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