Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 20

  • Weiß zufällig jemand, ob wenn ich einen Rücksendeaufkleber zweimal ausdrucke bzw verwende, das zulässig ist, wenn es um den gleichen Auftrag geht?


    Es geht um ein falsch geliefertes Regal und den ebenfalls falsch gelieferten Ersatz. Beides kam ohne Rücksendetikett, für zumindest das erste Regal kann ich online aber eines automatisch anfordern.

  • Ich hab eine kleine Frage:

    Wir haben eine neue Box („Zimmer-Kennel“) und der Schließ-Schieber (wie nennt man denn das - Verschluss?) ist recht schwergängig.

    Nachdem Welpi an allem rum schleckt und da ja definitiv ran kommt (ist ja „seins“) möchte ich da nicht das normale Multi-Schmier-Spray nicht benutzen.

    Habt ihr Tipps, was ungefährlich ist und trotzdem etwas schmiert?

  • Ich hab eine kleine Frage:

    Wir haben eine neue Box („Zimmer-Kennel“) und der Schließ-Schieber (wie nennt man denn das - Verschluss?) ist recht schwergängig.

    Nachdem Welpi an allem rum schleckt und da ja definitiv ran kommt (ist ja „seins“) möchte ich da nicht das normale Multi-Schmier-Spray nicht benutzen.

    Habt ihr Tipps, was ungefährlich ist und trotzdem etwas schmiert?

    Sonnenblumenöl?

  • Aber, dass die Versicherung - wie in diesem Fall - dem Geschädigten nur den Wert des Autos nach Schadensereignis zugestehen will, das widerspricht komplett dem deutschen Rechtssystem.

    Das tut die Versicherung ja auch hier nicht. Die Versicherung behauptet, der Restwert ist höher als im Gutachten angegeben (absolut üblich, der Normalfall sogar würde ich sagen) und legt ein Ankaufsangebot vor, das diesen höheren Restwert "beweist" (dazu ist die Versicherung verpflichtet, denn wie kommt die sonst auf diesen Restwert?).

    Und das, was die Versicherung dann noch bereit ist auszuzahlen, ist entsprechend geringer. Weil dem Geschädigten insgesamt ja nur die Differenz von Restwert zu "Vorherwert" zusteht (Wiederbeschaffungswert des Autos in dem Zustand "ohne Unfall").


    Als ich meine eigenen Totalschäden damals hatte (ist bisschen her) bekam ich allerdings noch drei vergleichbare Ankaufsangebote, die alle in derselben Größenordnung lagen. Die Versicherung hatte sich dann natürlich am höchsten orientiert. Mich wundert, dass das hier nicht so gemacht wurde. Muss das nicht mehr so? Das wäre auch eine Frage für den Anwalt.


    Und ich hätte kein Problem damit, den Anwalt des TÜVlers zu nehmen. Der Anwalt wird das Gutachten des TÜVlers eh nicht anzweifeln, da ist also kein Interessenskonflikt. Der Job des Anwalts ist es, den Restwert durchzudrücken, der in dem TÜVler-Gutachten steht. Nichts anderes. Und das erste Gutachten, also das des TÜVlers, wird auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

    Sollten jetzt noch zusätzliche Gutachten in Auftrag gegeben, dann wird das kniffliger.

  • Ich hab eine kleine Frage:

    Wir haben eine neue Box („Zimmer-Kennel“) und der Schließ-Schieber (wie nennt man denn das - Verschluss?) ist recht schwergängig.

    Nachdem Welpi an allem rum schleckt und da ja definitiv ran kommt (ist ja „seins“) möchte ich da nicht das normale Multi-Schmier-Spray nicht benutzen.

    Habt ihr Tipps, was ungefährlich ist und trotzdem etwas schmiert?

    Sonnenblumenöl?

    Jupp, habe ich hier für genau den Zweck auch schon benutzt.... Klappt prima.

  • Aus Beobachtungen im Freundeskreis wird das dann zu einer ewigen Spirale - Hund kann schlecht alleine bleiben - man organisiert sein Leben so dass Hund nie alleine ist - Hund kann in Folge schlecht alleine bleiben xD

    Die Erfahrung habe ich auch gemacht (sowohl bei mir selber, als auch im Umfeld) und teilweise empfinde ich das als echt einschränkend und stressig.


    Meine Hündin konnte anfangs kaum allein bleiben, also hab ich sie einfach überall mit hingeschleppt. Auch an Orte, die man üblicherweise nicht als hundetauglich beschreiben würde. Das hat natürlich nicht dabei geholfen, ihr das leidige Thema schmackhafter zu machen. Dafür ist sie ansonsten absolut wesensfest und unerschütterlich.


    Als sie dann endlich auch mal länger allein bleiben konnte, habe ich das echt zu schätzen gelernt. Ich liebe meine Hunde sehr und bin gern mit ihnen, aber ich bin nicht mit ihnen aneinander geklebt. 🙈


    Jetzt wo die eine so alt ist, kann ich sie auch nicht mehr überall mit hinnehmen. Wir würden für alle Strecken ewig brauchen und eigentlich hat sie lieber ihre Ruhe. Ich hingegen treibe mich nach wie vor gern in Kneipen usw. draußen rum.


    Ich denke, für uns macht’s die goldene Mitte. Für jeden zukünftigen Hund ist für mich allein bleiben können echt essentiell.

  • Nimm dir einen Anwalt (haben schon 1000 geschrieben), aber nicht den, den deine Werkstatt empfiehlt. Bei Versicherungsfällen hast du als Geschädigter keine Freunde, auch nicht die Werkstatt deines Vertrauens.

    ist ja keine Werkstatt. Ist ein TÜV-Gutachter ohne Werkstatt. Ich denk, der wird schon wissen, wen er da vorschlägt ohne dass er sich nur in die eigene Tasche wirtschaften will...?

    TÜV-Gutachter haben auch Freunde.... ob seine Freunde bei / von der HUK sind? Wer weiß das schon? Vielleicht ist auch nur der Anwalt sein Freund.

  • Weiß zufällig jemand, ob wenn ich einen Rücksendeaufkleber zweimal ausdrucke bzw verwende, das zulässig ist, wenn es um den gleichen Auftrag geht?


    Es geht um ein falsch geliefertes Regal und den ebenfalls falsch gelieferten Ersatz. Beides kam ohne Rücksendetikett, für zumindest das erste Regal kann ich online aber eines automatisch anfordern.

    Du hast das Etikett schon einmal ausgedruckt und verschickt? Dann geht das nicht mehr

  • Weiß zufällig jemand, ob wenn ich einen Rücksendeaufkleber zweimal ausdrucke bzw verwende, das zulässig ist, wenn es um den gleichen Auftrag geht?


    Es geht um ein falsch geliefertes Regal und den ebenfalls falsch gelieferten Ersatz. Beides kam ohne Rücksendetikett, für zumindest das erste Regal kann ich online aber eines automatisch anfordern.

    Du hast das Etikett schon einmal ausgedruckt und verschickt? Dann geht das nicht mehr


    Nein, habe ich nicht! Beide Regale stehen in ihrer Verpackung noch hier herum.

    Der Verkäufer meinte, er würde mir ein Rücksendetikett für das erste Regal mitschicken mit dem Ersatzregal.

    Hat er aber nicht :muede:


    Oder vielleicht beide Kartons zusammenkleben und als eins zurück schicken? :denker:


    Das zweite Regal taucht online ja nicht in der Bestellunghistorie auf, daher kann ich da kein automatisches Rücksendetikett ordern.

  • Ich würde die zusammenkleben bzw packen und zusammen zurück schicken. Ich schätze, wenn die bei der Post den einen Code scannen, wäre er dann beim anderen Paket nicht mehr gültig.

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