Unser Hund wurde uns bei Einreise nach D vom Zoll abgenommen

  • Ok, also gibt es innerhalb der EU keinen Vorteil durch die Titerbestimmung.

    Nein, Impfung (und 21 Tage Wartezeit) sind für Reisen innerhalb der EU vollkommen ausreichend.


    Noch als Ergänzung: Bei Auffrischungsimpfungen innerhalb des eingetragenen Gültigkeitszeitraums der Tollwutimpfung muss man keine Wartezeit einhalten..


    Also wenn die Impfung zb bis zum 20.01.2023 als gültig eingetragen ist und ich den Hund am 18.01.2023 gegen Tollwut impfen lasse kann ich sofort innerhalb der EU reisen ohne Wartezeiten.

    Das wird (bzw. sollte) dann auch so eingetragen werden.

    Da gibts ja drei Daten: Impfdatum, gültig ab und gültig bis.

    Nur bei der ersten Impfung ist gültig ab erst 21 Tage nach der Impfung.

  • Ich finde einfach den Ton hier im Thread gegen de TE unnötig hart, teilweise anklagend, als ob sie eine Gefahr für andere Menschen und Tiere darstellt! Ja, sie ist selber Schuld, aber die Gesamtsituation betrachtend tut sie mir sehr leid und ich hoffe der Hund sowieso.

    Mir tun die Beteiligten auch leid, aber das ändert nichts daran, dass ich es gut finde, dass es feste Vorschriften gibt.


    Wir kennen ja nur die Version der TE. Die Beamten haben anscheinend gesagt, dass eine Rückgabe "bei Ihnen" (an die Familie) nicht möglich sei. Wir wissen nicht, ob es noch andere Unstimmigkeiten gab. Vielleicht bin ich da echt naiv, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Tierärztin so gefühllos ist, einen Hund ohne Futter und Wasser lässt, wenn da nicht noch irgendwas anderes im Argen liegt.

    Bei allem Verständnis für den armen Hund: ich fände es echt schräg, wenn die Zollbeamten den Hund einfach munter in der Gegend rumlaufen ließen, mit ihm knuddeln und Wurst zustecken. Das sind keine fachkundigen Tierpfleger. Wie sollen die das einschätzen? Da steht ein Hund mit fraglichem Impfschutz/Infektion vor denen. Und da spielt keine Rolle, ob er 4kg oder 40kg wiegt.

    Das sind doch aber auch wieder haltlose Vermutungen und Übertreibungen. Keiner spricht von in der Gegend rumlaufen und fremde Menschen Knuddeln und füttern! Genau diese Spitzen meine ich, die sind doch völlig unnötig und haben mit dem Post der TE nichts zu tun. Klar war keiner von uns dabei, aber rein von der Beschreibung, warum konnte der (geimpfte) 2,5 Kilo Hund bis der Tierarzt kam nicht einfach auf dem Schoß der Besitzer bleiben im Warteraum ohne andere Personen darin? Warum darf der Hund sich nicht lösen nachdem er 7 Stunden unterwegs war? (Auch dafür muss es Lösungen geben in so einem Fall, alles andere wär tierschutzwidrig) Und warum ihm Wasser zu geben jetzt die Gefahr für irgendjemanden erhöht erschließt sich mir nicht. Selbst wenn, wie hier ständig behauptet wird, die TE irgendwann unfreundlich wurde, das ist kein Grund es an dem Hund auszulassen.

  • Gegenfrage: Wieso sollte man all das machen/erlauben, bei einem Hund der u.U. TW hat bzw. bei dem der Beweis das er keine TW hat, fehlt?

    Wieso genau sollten z.B. Zollbeamte in direkten Kontakt mit so einem Tier gehen?



    Ja der wird sich dann schon loesen duerfen und wird auch Futter und Wasser bekommen. Aber halt erst spaeter..

  • Gegenfrage: Wieso sollte man all das machen/erlauben, bei einem Hund der u.U. TW hat bzw. bei dem der Beweis das er keine TW hat, fehlt?

    Wieso genau sollten z.B. Zollbeamte in direkten Kontakt mit so einem Tier gehen?



    Ja der wird sich dann schon loesen duerfen und wird auch Futter und Wasser bekommen. Aber halt erst spaeter..

    Gegenfrage, warum kann der Hund der u.U. Tollwut hat nicht gleich Wasser bekommen und sich lösen? Ist die Gefahr jemanden anzustecken später niedriger? Und hier hat keiner verlangt das die Zollbeamten in direkten Kontakt zu dem Tier gehen. Der Besitzer hätte dem Hund sicherlich auch das Wasser geben können. Das klingt nach Bestrafung der Besitzer und das sollte so nicht laufen, wenn es um Tiere geht.

  • Ich habe vollstes Mitgefühl mit den Besitzern und vor allem dem Hund. Gut möglich, dass die Kommunikation zwischen Zollbeamten/Tierärztin und Besitzern suboptimal verlief.


    Jedoch kann ich auch verstehen, dass nach Beschlagnahmung gewisse Regeln eingehalten werden müssen. Z.B. ist es sinnvoll, wenn nur TW-geimpfte Personen Kontakt zum Hund haben. Unter "Kontakt" verstehe ich auch, Käfigtür öffnen und Wasser reinstellen. Stell dir vor, der gestresste, verängstigte Hund schnellt in diesem Moment vor und beisst. Dies müssten die Beamten verantworten. Auch wenn das TW-Risiko für den betreffenden Hund als sehr gering einzustufen ist, so ist nunmal das Gesetz.

  • Vielleicht weil sie einfach nur auf Nummer sicher gehen? Weil es eben einfach richtig dumm laufen kann und das Theater dann riesig ist!?

    Was meinst du was los ist, wenn ein Hund wirklich infiziert ist, man laesst den draussen noch pinkeln und durch den duemmsten Unfall aller Zeiten erwischt der Hund wen? Oder der Status ist unbekannt, der dumme Unfall passiert und die Geschaedigten erfahren vom unbekannten Status.

    Und bei aller Liebe: Hunde die nachs z.B. 8 oder 9 Stunden pennen koennen sich auch nicht loesen. Das ist fuer mich jetzt kein Weltuntergang - wenn es mal so ist.



    Der Besitzer wird vermutlich nicht mehr an den Hund gedurft haben, um absolut sicher zu sein, dass der Hund bleibt wo er ist! Nein, ich unterstelle dem TE nix. Aber es gibt eben Faelle in denen versucht wurde Hunde zu entwenden.


    Du erwartest doch nicht im Ernst, dass die Beamten oder der Amtsvet die Besitzer mit einem Hund rumlaufen lassen? Die Besitzer, die es nicht gebacken bekommen haben alle notwendigen Unterlagen im Vorfeld zu besorgen, etc.? Keiner der Beamten kennt diese Personen und keiner weiss, ob es ein Versehen war oder pure Absicht, ob der Hund infiziert ist, usw.

    Also gilt fuer die Halter: Finger weg!

  • Vielleicht liegt es an der Google-Übersetzung ... ich lese im ersten Post von aufgebrachten Hundebesitzern, die den Beamten hinterher laufen, versuchen den Hund zu "befreien", panisch sind und die Fassung verlieren, weil sie die Situation nicht verstehen oder einschätzen können.

    Dazwischen subtile Unterstellungen ("man wollte uns den Hund wohl wegnehmen", "Hund wäre ja teuer").

    Meine Vermutung: in der aufgeheizten Gesamtlage war der Fokus erstmal darauf, die Besitzer zu beruhigen (Deeskalation) und die Fakten zu schaffen.


    Und natürlich lässt man einen Hund so nicht Gassi. Es gibt die Regelung, dass Hunde, die über Drittländer einreisen nicht den Flughafen verlassen dürfen. Das müssen die Halter unterschreiben.

    Der Hund sollte in einen Käfig (und laut dem hier verlinkten Fernsehbericht ist das nicht unüblich).

    Dass man Angst und Sorge um den Hund hat, verstehe ich. Aber ein bischen Kooperation ist halt auch notwendig.

  • Bevor ich dumm bleibe: um welche Collie Geschichte geht es denn? Ich hab mal wieder nix mitbekommen.. Die mit den Bunten Hunden?

    Ja.... da wurde ein ungeimpfter Welpe munter hin und her über diverse Landesgrenzen transportiert ..... hat das ein oder andere Röcheln verursacht ... und hinterher wurde sich gewundert, dass man das so nicht darf ... schuld waren alle Anderen

  • Hier gibt es einen älteren RTL- Beitrag: https://www.rtl.de/cms/vom-zol…-fassungslos-4541007.html


    Gleiche Geschichte: Hund aus Serbien wurde mit Impfung, aber ohne notwendige Titerbestimmung eingeführt, war vorher ebenfalls mehrfach in Serbien (aber ohne Kontrolle) und wurde dann vom Zoll am Flughafen beschlagnahmt. Auch da der Vorwurf, dass der Zoll den Hund in eine Stahlbox gepackt und tierschutzwidrig behandelt hat und dass keine Infos über den Verbleib des Hundes gegeben wurden.


    Ende vom Lied genau das, was hier geschrieben wurde: Nach 3 Monaten und Kostenübernahme durfte der Hund zu den Besitzern.

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