Tierheimhund einschätzen


  • Also bei mir im Vertrag steht gleiches und tatsächlich dachte ich, das ist allgemein so üblich.

    Allerdings weiß ich mittlerweile, dass bestimmte Klauseln vor Gericht keinen Bestand haben.

    So wie hier einige schreiben, scheint es ja noch andere Verträge zu geben. Was steht denn bei euch drinnen?

  • Ich würde diesen Vertrag einem Rechtsanwalt vorlegen und überprüfen lassen. Fertig! Das gibt einen sicheren rechtlichen Rahmen.

    Kostet nicht die Welt!

    Und, wenn es mit diesem Hund nichts wird, dann hast Du wenigstens sicheres Wissen.

  • Ich will zu bedenken geben, dass ein Prozess Nerven kostet, egal ob man ihn sicher gewinnt oder nicht. Das sind natürlich alles die schlimmsten Szenarien, aber ich würde deshalb so einen Vertrag nicht unterschreiben. In welchen Tierheimen warst du denn bereits?


    Weil jemand gefragt hat, wie so etwas ohne so eine Klausel aussieht- ich kann mal schauen, ob ich den Vertrag vom Zwerg (inzwischen tot) finde. Aber das Eigentum geht einfach normal über. So in etwa stand das meiner Erinnerung auch drin.

  • Wenn dir der Hund gefällt, würde ich versuchen drüber zu reden. Bei meinem vorherigen Hund waren die Leute echt okay (also weit weg von verbohrt, vielleicht sogar eher lässig bzgl. ihrer Anforderungen).


    Ging im Vorgespräch um Kastration, die fanden das prinzipiell sinnvoll (war vor etwa 20 Jahren, da war das bei Tierschutzhunden oft noch Standard). Ich wollte nur kastrieren wenn nötig... war alles kein Problem, meine Entscheidung, eine Vertragsklausel hätten sie nicht.


    Im Vertrag stand dann doch eine (und noch anderer Krempel, den ich nicht wollte) - ein Telefonat und wir haben den Vertrag geändert. War denen tatsächlich wuppe und zumindest meiner ersten Gesprächspartnerin überhaupt nicht klar, dass das da drin stand. Den Vertrag haben die nämlich von einer anderen Orga übernommen. "Ist ja ein Standarddingen".


    Vielleicht ist es tatsächlich so banal.

  • Den Vertrag haben die nämlich von einer anderen Orga übernommen. "Ist ja ein Standarddingen".

    Ich bin der Meinung (vllt, weil ich selber aus dem Rechtsbereich komme), dass jeder seriöse TS-Verein heutzutage auch seriöse Verträge haben sollte - also solche, die durch einen RA aufgestellt/geprüft wurden. Ein Vertrag mit rechtlich nicht haltbaren - und zudem auch total übergriffigen Klauseln - macht für mich den Verein unseriös.

  • Ich würde diesen Vertrag einem Rechtsanwalt vorlegen und überprüfen lassen. Fertig! Das gibt einen sicheren rechtlichen Rahmen.

    Rechtsanwälte haben auch nicht immer Recht. Zu oft habe ich absoluten Mist von Anwälten gesehen. Außerdem übernimmt der auch keine Verantwortung, wenn es am Ende doch anders aussieht als er dachte. Das wäre rausgeworfenes Geld.


    In welchen Tierheimen warst du denn bereits?

    Ich schreibe dir die Tierheime per PN, die möchte ich nicht öffentlich nennen. Ich verfolge aber die Webseiten und Social-Media-Kanäle von ca. 15-20 Tierheimen in unserer Nähe und bekomme auch da nur ziemlichen Frust. Wenn ich schon sehe, dass die Kategorie "Anfängerhund" existiert, aber bei absolut jedem Hund dort "nein" steht. Da wird ein Hund, der vier Jahre problemlos bei einer Familie gelebt hat, nur an hundeerfahrene Personen abgegeben, rein wegen dem Fakt, dass er ursprünglich aus Rumänien kommt. Laut Beschreibung toller Familienhund, null Probleme, aber Rumäne, also nix für Anfänger.

    Generell sind in Tierheimen aber einfach zu 80% sehr große Hunde und generell 90% Problemhunde, so nehme ich das wahr. Jetzt heißt es vielleicht wieder - wie so oft - dass die tollen Hunde oft vermittelt sind bevor sie überhaupt auf die Webseite kommen. Ja und wie soll ich dann an solche Hunde "rankommen" (klingt schon wieder zu sehr nach Schnäppchenfernseher für mich)? Ich kann nicht jeden Montag alle Tierheime abtelefonieren, ob denn jetzt was Passendes da wäre. Die Zusage eines Tierheims, dass sie sich melden, wenn ein passender Hund da wäre, war auch nur heiße Luft.


    Im Vertrag stand dann doch eine (und noch anderer Krempel, den ich nicht wollte) - ein Telefonat und wir haben den Vertrag geändert. War denen tatsächlich wuppe und zumindest meiner ersten Gesprächspartnerin überhaupt nicht klar, dass das da drin stand. Den Vertrag haben die nämlich von einer anderen Orga übernommen. "Ist ja ein Standarddingen".


    Vielleicht ist es tatsächlich so banal.

    Die Vermittlerin hat das am Telefon sehr ausdrücklich erklärt. Der Verein ist sich also sehr wohl bewusst, dass die Klausel im Vertrag steht, und möchte das auch ganz bewusst so haben.


    Zwischenzeitlich habe ich übrigens bei einem Verein nachgefragt, der von wirklich sehr vielen gelobt und positiv erwähnt wird. Dort habe ich die Antwort erhalten, dass man zwar Eigentümer wird, sie sich aber das Recht vorbehalten, den Hund bei unsachgemäßer Haltung zurückzufordern. Also ein ähnliches Modell.


    Man muss ja auch mal sagen, dass ich den Vertrag bislang nicht gesehen hat. Wer weiß, wie das da wirklich formuliert ist und was die Vermittlerin daraus gemacht hat. Juristische Laien bringen da ja gerne mal Begrifflichkeiten durcheinander.

    Mein aktueller Stand ist, dass ich jetzt mal abwarte, wie das weiter läuft. Gerade warte ich auf einen Termin für die Vorkontrolle. Ich mach des jetzt mal mit und schau mir das an. Der Verein ist - übrigens im Gegensatz zu einigen anderen, zu denen ich schon recherchiert habe - auf Google und Facebook sehr gut bewertet und als sehr zuverlässig beschrieben.

  • Zwischenzeitlich habe ich übrigens bei einem Verein nachgefragt, der von wirklich sehr vielen gelobt und positiv erwähnt wird. Dort habe ich die Antwort erhalten, dass man zwar Eigentümer wird, sie sich aber das Recht vorbehalten, den Hund bei unsachgemäßer Haltung zurückzufordern. Also ein ähnliches Modell.

    Wenn du Eigentümer bist, kann der Verein den Hund nicht einfach so zurückfordern. Da geht es vermutlich eher darum, dass bei tierschutzwidrigem Verhalten der Hund zurückgefordert wird. Es stellt sich beispielsweise raus, dass du den Hund 23 Stunden in einer geschlossenen Box hältst, da würde ja auch das Amt eingreifen. Oder hier war doch mal ein Fall, da hat sich jemand beschwert, dass er von keinem Malizüchter einen Hund bekäme, weil er den nur im Zwinger halten wolle und ob er jetzt bei der Vermittlung lügen solle. In solchen Fällen halte ich ein Eingreifen für gerechtfertigt. Aber seien wir realistisch, sowas müssen Züchter und Vereine auch erstmal mitbekommen.

    Letztlich steht bei meinen Hunden aus zwei TH zwar drin, dass ich komplett Eigentümerin bin, aber sie sich eine Nachkontrolle vorbehalten und es war nie jemand hier.


    Die Vereine haben ja auch kein Interesse dran, einen Hund zu vermitteln und dann aus nichtigen Gründen zurückzufordern. Wenn du in der Kommunikation mit den Leuten das Gefühl hast, dass es sich um vernünftige Leute handelt und der Hund passt und du das neue Umfeld realistisch beschrieben hast, dann drücke ich dir die Daumen, dass es klappt.

  • Ich hab Nuri damals auch mit einem solchen Vertrag bekommen.

    Eigentümer blieb der Verein.


    Ich hab damals gegoogelt, herausgefunden, dass sowas nicht haltbar ist, das dann einfach unterschrieben und den Hund mitgenommen.

    Der Verein hat nochmal gefragt, ob alles gut ist und das war es tatsächlich. Ich habe nie wieder was gehört und habe auch nie einen Umzug oder sonstwas angegeben.


    Das war damals vermutlich naiv, hat aber geklappt und ich denke, wenn ich einen Hund wirklich haben wollen würde, würde ich das auch wieder unterschreiben, obwohl ich weiß, dass das vom Verein unschön ist.

  • Zwischenzeitlich habe ich übrigens bei einem Verein nachgefragt, der von wirklich sehr vielen gelobt und positiv erwähnt wird. Dort habe ich die Antwort erhalten, dass man zwar Eigentümer wird, sie sich aber das Recht vorbehalten, den Hund bei unsachgemäßer Haltung zurückzufordern. Also ein ähnliches Modell.

    Was nicht möglich ist. Wenn die das Eigentum an den neuen Besitzer abgegeben haben war es das, dann kann das auch unter solchen Umständen nicht rückgängig gemacht werden.

    Bei Verstoß gegen das TSG könnten die das Vet-Amt einschalten, so wie jeder andere Mensch auch. Das wars dann aber auch. Das Vet-Amt könnte beschlagnahmen oä, wenn es entsprechend schlimm ist, aber selbst dann könnte dieser Verein den Hund nicht zurückfordern.

    Also eigentlich ein weiteres gutes Beispiel, was Tierschutzvereine zum Teil so als ihr Recht verkaufen, auch wenn das gar nicht haltbar ist :pfeif:

    Und ich sehe es grundsätzlich positiv, wenn Vereine sich bereit erklären, bei Problemen den Hund zurückzunehmen! Aber "zurückfordern", weil der Verein die Haltung nicht in Ordnung findet? Nope, geht nicht, wenn sie nicht mehr Eigentümer sind.


    Für deinen Fall: Für mich wäre es auch nichts, wenn so eine Regelung drin steht. Selbst wenn sie nicht haltbar ist. Aber wenn du/ihr euch damit wohl fühlt bzw ansonsten alles positiv ist bei dem Verein, dann los. Jeder setzt da andere Prioritäten und Grenzen (und das meine ich wirklich wertfrei).

  • Hier steht die Klausel auch drin. Inklusive, dass ich auch jede neue Adresse wo ich wohne sofort informieren soll.


    Die Vereine sind in der Regel Null hinterher. Ich hab meine neuen Adressen aich nicht mitgeteilt und die Vermittlerin liked manchmal ein Foto auf FB von Sunny. Ansonsten gibt es keinen Kontakt weiter, anfangs hab ich noch Fotos geschickt und ein wenig gechattet.


    Wenn der Hund toll ist, wäre mir so ein Passus immer wieder egal.


    Als ehemalige Pflegestelle finde ich das Vorgehen erst Vorkontrolle, dann Besuch, sehr sinnvoll. Sonst trampeln hier ständig Fremde Leute rum und nerven den Hund, die später durch die Vorkontrolle fliegen. Na danke auch.

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