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Damit ist sicher gemeint, die Wohnungstür war nicht abgeschlossen, so dass die Besitzerin sie öffnen konnte.
Eine geschlossene Wohnungstür, auch wenn sie nicht abgeschlossen ist, kann man ohne Schlüssel nicht einfach von außen öffnen. Merkwürdiges Szenario.
Natürlich, wenn sie ganz normal Klinken oder ähnliches haben
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Hi
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Eine geschlossene Wohnungstür, auch wenn sie nicht abgeschlossen ist, kann man ohne Schlüssel nicht einfach von außen öffnen. Merkwürdiges Szenario.
Also bei meiner geht das ganz einfach. Türklinke drücken und man steht in der Wohnung.
Zur TE: Es wurde ja schon zum Anwalt geraten. Das würde ich auch sofort machen und auch alles doppelt speichern. Ich vermute, dass es sich um eine Privatperson handelt, die sich so schwarz etwas dazu verdient hat. Das könnte u. U. relevant sein.
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Ich vermute, dass es sich um eine Privatperson handelt, die sich so schwarz etwas dazu verdient hat. Das könnte u. U. relevant sein.
Weshalb solche Vermutungen? Ich verstehe das einfach nicht....
Relevant wofür? Daß beide auch noch wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung dran sind?
*koppschüddel*
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Ich vermute, dass es sich um eine Privatperson handelt, die sich so schwarz etwas dazu verdient hat. Das könnte u. U. relevant sein.
Weshalb solche Vermutungen? Ich verstehe das einfach nicht....
Relevant wofür? Daß beide auch noch wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung dran sind?
*koppschüddel*
Die TE hat immer nur von Person geschrieben. Nicht Hundesitterin oder sonst etwas, es wurden auch keine anderen Hunde erwähnt. Das impliziert für mich, dass es sich um eine Privatperson ohne entsprechende Ausbildung handelt (btw, gibt es die überhaupt?) Und da könnte es relevant sein, dass sie einen schwierigen Hund regelmässig einer nicht ausgebildeten Person in Pflege gegeben hat.
Und ja, unter Umständen könnte das Finanzamt auch noch ankommen.
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Noch mehr Unterstellungen, ohne jegliche Kenntnis der genaueren Umstände..... mir tut schon der Nacken weh, echt....
Was sollen diese haltlosen Spekulationen?
Person ist einfach nur die geschlechtsneutrale Bezeichnung eines Menschen, die/der/das den Hund gesittet hat. Nicht mehr und nicht weniger.
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So irrelevant ist das im Schadensfalle nicht, also nicht wegen unversteuerter Einnahmequelle, sondern aus Versicherungsgründen. Wobei ich nicht weiß, was ein gewerbl. Sitter analog Privatperson in AUT alles erbringen muss.
Wenn der Rettungswagen (die TE schrieb, sie hätte ihn gerufen) die Sitterin versorgte ggfl. in ein Krankenhaus brachte, entstehen ja auch Kosten plus Folgekosten usw.
Keine Ahnung allerdings s.o., wie das in Österreich abläuft, ob Ärzte bei Hundebissen automatisch Meldung an VET Ämter machen.
Dennoch ja, es sind Spekulationen, deshalb auch der gut gemeinte Rat rechtlichen Beistand aufzusuchen!
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Noch mehr Unterstellungen, ohne jegliche Kenntnis der genaueren Umstände..... mir tut schon der Nacken weh, echt....
Was sollen diese haltlosen Spekulationen?
Person ist einfach nur die geschlechtsneutrale Bezeichnung eines Menschen, die/der/das den Hund gesittet hat. Nicht mehr und nicht weniger.
Die TE soll das hier ja gar nicht offenlegen.
Aber es ist ja legitim darauf hinzuweisen, dass es sein kann, das die Behörden den Vorfall unterschiedlich bewerten, je nachdem ob es sich um einen professionellen Hundesitter mit entsprechender Ausbildung und Versicherung handelt oder um eine Privatperson.
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Du willst es jetzt aber auch falsch verstehen, oder? Tut mir leid, dass ich Hundesitterin geschrieben habe und nicht Hundesitter/in. Und ich habe immer könnte geschrieben, sprich, ich unterstelle es nicht, sondern zeige diese Möglichkeit auf. Mehr werde ich nicht mehr dazu sagen. Vielleicht meldet sich die TE ja dazu.
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Es sind durchaus hilfreiche Gedankengänge auf man selbst vielleicht nicht bedenkt wenn man in diesem Alptraum steckt.
Es macht aber unter Umständen einen Unterschied, ob es eine gewerbliche Dienstleistung war oder eine private. Der daraus resultiertende Versicherungsschutz könnte, je nachdem, nämlich durchaus eine Rolle spielen.
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Liebe TE,
ich würde mich an Deiner Stelle auch in öffentlichen Foren erst einmal mit weiteren Schilderungen bedeckt halten und wirklich ganz zügig einen Anwalt aufsuchen, der auf Tierrecht spezialisiert ist und dort das weitere Vorgehen besprechen und der Haftpflichtversicherung Bescheid geben (tlw. haben diese auch Listen von Fachanwälten). Bzgl. Haftung wäre es natürlich noch wichtig, wie genau der Vertrag zwischen euch aus sah, nur für Dich für den Hinterkopf.
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