Postbote meldet Hundebiss, obwohl nichts passiert ist

  • Hmm... ich finde, egal wie, sie ist doch die Geschädigte.

    Und ob sie sich mit einem Biss im Arm oder mit einer Rückenverletzung vom Zaun rumplagen muss... sie ist die Leidtragende, hat Schmerzen, Laufereien, evtl. Papierkram, Arbeitsausfall...

  • Hmm... ich finde, egal wie, sie ist doch die Geschädigte.

    Und ob sie sich mit einem Biss im Arm oder mit einer Rückenverletzung vom Zaun rumplagen muss... sie ist die Leidtragende, hat Schmerzen, Laufereien, evtl. Papierkram, Arbeitsausfall...

    Also die Rückenverletzung ist jetzt aber neu, oder?

  • Ist nur ein Beispiel dafür, dass es doch nicht egal ist.

    Weiß ja eh keiner, was sie nun genau hat.

  • Wenn der Hund nur versucht hat, anzuspringen, aber per Leine davon abgehalten werden konnte, kann das einen großen Unterschied machen. Auch machen die meisten mir bekannten Ämter einen Unterschied zwischen erfolgreichem Anspringen und Beißen. Allein deswegen würde ich das für meinen Hund geklärt haben wollen.

    Also ich hab gestern noch mal nachgelesen, hier (nrw) reicht gefahrdrohendes Anspringen vollkommen aus, um entsprechende Auflagen zu bekommen.


    Aber bei der Schmerzensgeldforderung dürfte das (hoffentlich) schon einen Unterschied machen.

    wieso bist du der Meinung, dass das bezüglich Schmerzensgeld einen Unterschied machen sollte? (interessiert mich echt, auch wenn das nicht die frage der TE ist

  • Also ich hab gestern noch mal nachgelesen, hier (nrw) reicht gefahrdrohendes Anspringen vollkommen aus, um entsprechende Auflagen zu bekommen.


    Aber bei der Schmerzensgeldforderung dürfte das (hoffentlich) schon einen Unterschied machen.

    wieso bist du der Meinung, dass das bezüglich Schmerzensgeld einen Unterschied machen sollte? (interessiert mich echt, auch wenn das nicht die frage der TE ist

    Weil es für mich einen Unterschied macht, ob der Hund aktiv und in Beschädigungsabsicht zugebissen hat, oder ob er vielleicht nur aufgeregt in die Leine gesprungen ist und die Botin sich dadurch erschrocken hat.


    Überspitzt gesagt hab ich mich auch schon erschrocken, wenn die Kleinen Beller von nebenan aus dem nichts sehr schrill losgekläfft haben. Stehe ich jetzt dabei zb auf einer Leiter und falle durch den Schreck runter, verlange ich eher nicht nach Schmerzensgeld, im Gesensatz zu wenn die mich aktiv angegriffen und gebissen hätten.


    Das ist ein extrem überspitztes Beispiel, das ist mir bewusst, soll aber nur verdeutlichen, wo ich den Unterschied sehe. Ich weiss auch, dass es per Gesetz oder Verordnung anders aussieht, das hab ich ja ein paar Beiträge vorher auch schon geschrieben.

  • Im Moment geht es doch gar nicht um eine Ordnungsbehördliche Geschichte, sondern um Haftungsrecht

    Das kam aber auch im Thread zur Sprache, daher hab ich es der Vollständigkeit halber mit reingeschrieben).

  • Wieso sollte das hoffentlich einen Unterschied machen?

    Ich finde schon, dass es einen Unterschied machen sollte, ob der Hund da Gelegenheit hatte, in den Arm zu Hacken und eine schwere Bißwunde zuzufügen oder ob sich die Postbotin "nur" vor dem gesicherten Hund (Leine), der sie gar nicht berührt hat, erschrocken hat.


    Es macht vlt einen Unterschied hinsichtlich der Höhe des entstandenen Schadens. In Deutschland hat die Höhe des Schadensersatzes keinen Strafcharakter, es wird nur der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt.


    Aber es hat keinen Einfluss auf die grundsätzliche Entstehung einer Schadensersatzpflicht.


    Stürzt jemand weil ihm ein Hund vors Rad läuft und verletzt sich zb so, dass er lebenslange Folgeschäden hat, ist der zu ersetzende Schaden wahrscheinlich höher als bei einem „einfachen“ Biss.

  • ungerechtfertigte Ansprüche werden, auch mit Anwälten vor Gericht, von der Versicherung abgewehrt.

    Nicht notwendigerweise! Versicherungen versuchen, ihre Kosten zu minimieren. Wenns also billiger erscheint, sich auf einen Schadenersatz einzulassen, als vor Gericht zu gehen, werden sie den ungeprüft (!) zahlen! ALs HH steht man dann u.U. ganz dumm da - weil beim Ordnungsamt nach dem angeblichen Biß nur noch ankommt: wurde von der Versicherung gezahlt, also steht das Vorhandensein einer Beschädigung nicht mehr zur Debatte! Entsprechend wird der Hudn dann u.U. eingestuft....

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