Postbote meldet Hundebiss, obwohl nichts passiert ist
-
-
Öhm, um einige getätigte Aussagen zu ergänzen:
- Meldung an die BG erst ab >3 Tagen Arbeitsunfähigkeit oder Tod..(darunter natürlich unternehmensinterne Doku).
- D-Arzt ist erst erforderlich wenn die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinausgeht (wir empfehlen wenn Arzt erforderlich und nicht Notfallaufnahme aber praxishalber fast immer D-Arzt).
DGUV Arbeitsunfall VerhaltenEin Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.www.dguv.deIm dem beschriebenen Fall ja aber eindeutig (zumindest nach Darstellung der Verunfallten), ich denke Anwalt ist hier sicher der beste Rat :/
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Mich würde ja interessieren, ob es für die Botin auch Konsequenzen hat, wenn sie da wirklich falsche Angaben gemacht hat
Auf der Arbeit definitiv. Rechtlich müsste man dafür erst belangen bzw wenn sich das als ungerechtfertigte Forderung herausstellt, dann wird sich das die BG zurückholen und das dem Arbeitgeber mitteilen.
Ich wüsste halt nicht, was man davon hat, zu behaupten, der Hund hätte gebissen, wenn das nicht passiert ist. Man muss dann zum Arzt, ggf Betriebsarzt (der ist bei der Post nicht immer am Standort, dann muss man richtig weit dahin fahren), ewig Papierkram ausfüllen usw. Ich hatte das bei meinem Autounfall auf dem Betriebsgelände der Post. Es hätte schon gereicht, wenn man beim Arzt wäre und der festgestellt hätte, dass die Zustellerin sich beim Sturz in den Zaun verletzt hätte oder ähnliches.
Irgendwie ist das schon ziemlich deutsch, dass da dann nachträglich direkt der Anwalt ... kommt
Der Anwalt "kommt" nicht, sondern die Berufsgenossenschaft bezahlt den Krankenausfall und die Behandlung und fragt deswegen immer beim Umfallverursacher nach, wie der Unfall seiner Meinung nach zustande kam. Also das ist nicht so, wie Du es hier darstellst. Das ist völlig normal.
Das Problem ist, dass man sich bei solche Haftungssachen mit bestimmten Begrifflichkeiten so um Kopf und Kragen reden kann, dass man bei Forderungen an einen sich selbst einen Anwalt nehmen sollte, der das für einen formuliert. Evtl hat das dann nämlich auch noch Konsequenzen für das Tier, wenn es als gefährlich eingestuft wird.
Ich würde den Anwalt auch gleich bitten für die eigene Hundehalter-Haftpflichtversicherung ein Schreiben aufzusetzen, damit die informiert sind. Denn die übernehmen ja in dem Fall.
-
Irgendwie ist das schon ziemlich deutsch, dass da dann nachträglich direkt der Anwalt ... kommt
Der Anwalt "kommt" nicht, sondern die Berufsgenossenschaft bezahlt den Krankenausfall und die Behandlung und fragt deswegen immer beim Umfallverursacher nach, wie der Unfall seiner Meinung nach zustande kam. Also das ist nicht so, wie Du es hier darstellst. Das ist völlig normal.
Das Problem ist, dass man sich bei solche Haftungssachen mit bestimmten Begrifflichkeiten so um Kopf und Kragen reden kann, dass man bei Forderungen an einen sich selbst einen Anwalt nehmen sollte, der das für einen formuliert. Evtl hat das dann nämlich auch noch Konsequenzen für das Tier, wenn es als gefährlich eingestuft wird.
Ich würde den Anwalt auch gleich bitten für die eigene Hundehalter-Haftpflichtversicherung ein Schreiben aufzusetzen, damit die informiert sind. Denn die übernehmen ja in dem Fall.
Öhm doch. Der „kommt“ bzw. sein Schreiben. Es wurde doch meine ich beschrieben, dass erst „normal“ nachgefragt wurde und dann direkt der Anwalt mit dem Schadenersatz kam, nachdem man antwortete, dass es keinen Biss gab. Und mehr als dass ich das ziemlich deutsch finde, habe ich dazu auch nicht geschrieben.
-
Der Anwalt "kommt" nicht, sondern die Berufsgenossenschaft bezahlt den Krankenausfall und die Behandlung und fragt deswegen immer beim Umfallverursacher nach, wie der Unfall seiner Meinung nach zustande kam. Also das ist nicht so, wie Du es hier darstellst. Das ist völlig normal.
-
Und deshalb kann ich nur empfehlen, das die Versicherung regeln zu lassen. Unsere Versicherung hatte uns explizit aufgefordert, sämtliche evtl noch folgende Ansprüche direkt an sie weiterzuleiten und selbst keine Aussagen zu machen.
Einen Anwalt zu beauftragen ist überflüssig, schadet im Zweifel eher.
-
-
Öhm doch. Der „kommt“ bzw. sein Schreiben. Es wurde doch meine ich beschrieben, dass erst „normal“ nachgefragt wurde und dann direkt der Anwalt mit dem Schadenersatz kam, nachdem man antwortete, dass es keinen Biss gab
Wo steht das?
Edit: gefunden und nachgelesen.
Ich bin mir nicht sicher, wessen Anwalt sich da jetzt eingesetzt hat. Ich nehme an der Anwalt der BG. Das wäre der normale Ablauf der Dinge. Es steht auch nicht, ob die Freundin der TE ihre Haftpflichtversicherung informiert und das alles weitergegeben hat.
Deswegen antwortet man auf sowas nicht selbst, sondern sucht sich bei solchen Forderungen direkt nen eigenen Anwalt und der bekommt Akteneinsicht. Das war ein Fehler selbst zu antworten, auch wenn das anfangs total übertrieben klingt. Jetzt dauert das eben noch länger.
Bin gespannt wie es ausgeht.
-
Der Punkt ist doch, dass die Postbotin im Schock vielleicht erst später den Biss gemerkt hat. Ihr jetzt einfach zu unterstellen, dass sie lügt, finde ich halt auch daneben, denn auch die Besitzerin muss nicht zu 100% wahrgenommen haben, was da passiert ist. Da ist für alle eine Stresssituation...
Als ich mehrfach von einem Appenzeller in der Tierschutzstation gebissen wurde, hat übrigens niemand wegen irgendwas Fotos gemacht und der Hund hat mich 3x in verschiedene Körperregionen gebissen.
Und ich war damals selbst dabei als ein Dobermann den Amtsvet ins Bein gebissen hat. Da war nicht sofort ersichtlich, dass er wirklich Fleisch erwischt hat... Der Fall war ähnlich. Keiner von uns dachte, dass der Dobi richtig zugelangt hat und der Amtsvet hat es auch erst später gemerkt.
Gab übrigens eine rechtskräftige Verurteilung wegen Körperverletzung für die den Hund führende Tierpflegerin, die vom Potential des Hundes genauso wenig wusste wie ich.
-
Das 'like' ist nicht fuer den letzten Absatz. Das find ich...joa..
Beim letzten Biss hab ich es auch erst spaeter gemerkt...als mir das Blut den Arm runtergelaufen ist und ich mich gefragt habe, wieso mein Arm und meine Hand nass sind.
Beim zerbissenen Oberarm war's anders. Da hat es zwar auch gedauert, aber ich hab den Biss genau gesehen. Also ich hab die Zaehne im Oberarm gesehen. Vermutlich ging es deswegen schneller und die Schmerzreaktion war auch anders.
Also ja..es kann gut sein, dass da eim Biss erfolgt ist und der im ersten Moment nicht bemerkt wurde. Aber wie gesagt: Bei einer Woche Krankmeldung wurde der Biss mAn behandelt und darueber gibt's Unterlagen. Muessen ja nicht zwingemd Fotos sein, aber sowas wird natuerlich protokolliert. Allein schon wegen der Abrechnung
-
Als ich mehrfach von einem Appenzeller in der Tierschutzstation gebissen wurde, hat übrigens niemand wegen irgendwas Fotos gemacht und der Hund hat mich 3x in verschiedene Körperregionen gebissen.
Das müssen auch keine Fotos sein, aber üblicherweise werden Wundverhältnisse schon genau aufgenommen und beschrieben und so dokumentiert.
Mir fällt es wirklich nicht leicht, mir vorzustellen, dass man einen Biss, der einen eine Woche arbeitsunfähig macht, wirklich überhaupt nicht bemerkt, Adrenalin hin oder her. Das ist keine Unterstellung, nur ich wurde als Kind mal von einem Dackel in die Wade gebissen und kann mich noch ziemlich gut daran erinnern, wie schmerzhaft das war.
-
Ich hätte damals leicht und vollkommen zurecht eine Krankschreibung für eine Woche erhalten und habe das Ausmaß der Bissverletzungen nicht sofort umrissen...
Und dass es ärztliche Unterlagen gibt, davon gehe ich mal aus.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!