Assistenzhunde in der Öffentlichkeit

  • Ich bin mir gerade nicht sicher, aber habe auf YT ein Video von einem Mobility-Hund gesehen der zB beim einkaufen Dinge aus den niedrigen Regalen apportiert und in den Wagen gebracht hat. Ich bilde mir ein, dass der keine Leine dran hatte. Wäre auch nicht sehr effizient (wenn auch nicht unmöglich), wenn ich so an das Video denke, das mit Leine zu machen. Aber sicher bin ich mir nicht mehr, dazu müsste ich es raussuchen und darauf habe ich gerade keine Lust.

  • Kastration z.B. zählt u.a. zur Zulassungsbedingung der Prüfung (Quelle BHV)

    Ja, beim BHV ist das so. Nach neuer Regelung nicht. Nach der neuen sind allerdings ab dem 15. Monat noch 60 Trainerstunden vorgeschrieben bei Erstausbildung :zipper_mouth_face: Das wird möglicherweise demnächst zu einigen Frühkastrationen oder eilig durchgeboxten Prüfungen führen. Einfach aus finanziellen Gründen. Nicht so cool. Aber dafür ist es dann ein für allemal klar, was als Assistenzhund geführt werden kann und was nicht.

  • Es gibt mWn keine generelle Befreiung für Assistenzhunde von der Leinenpflicht. Nur die Möglichkeit, dass bei einer individuellen Abwägung (Beispiele sind hier ja auch teils beschrieben), Leinenlosigkeit geduldet wird, wo sie bei einem Hobbyhund nicht geduldet würde.


    Alle denkbaren Möglichkeiten können nicht in Rechtsform gegossen werden, das nähme überhand. Und es ist noch sehr neu, da ist längst noch nicht alles geregelt. Grundsätzlich gilt:


    Auch die Führung eines Assistenzhunds hat der Hundeführer so zu gestalten, dass von dem Tier keine Gefahr für die Umgebung ausgeht. Aber wenn die Begleitung bzw. Unterstützung durch einen Assistenzhund einer eingeschränkten Person gleichberechtige Teilhabe am Leben ermöglicht, dann hat die Umgebung das hinzunehmen.


    Was (vermutlich) nicht bedeutet, dass ein Assistenzhund prinzipiell leinenlos außerhalb des Einwirkungsbereichs des Hundeführers im Einkaufszentrum herumliegen darf :smile: . Im Einzelfall müsste halt geschaut werden, obs dafür wirklich einen Grund im Sinn des AGG gibt.

  • Was (vermutlich) nicht bedeutet, dass ein Assistenzhund prinzipiell leinenlos außerhalb des Einwirkungsbereichs des Hundeführers im Einkaufszentrum herumliegen darf

    Macht ja auch wenig Sinn, man hat den Hund ja, damit er bei einem sein kann. Und er kann ja von 200 Metern Entfernung auch ganz schlecht arbeiten. Ich glaube, das ist mehr so eine Sache mit der versucht wird zu prüfen inwieweit der Hund duldsam und gehorsam etc ist.

  • Aber sicher bin ich mir nicht mehr, dazu müsste ich es raussuchen und darauf habe ich gerade keine Lust.

    Ich glaube dir auch so :-)

  • Danke für die Beispiele!

    jetzt kann ich mir schon mehr drunter vorstellen.

    Ich hatte eher sowas wie Blindenhunde auf dem Schirm, wo mir "leinenlos" gar nicht sinnvoll vorkam. Oder bei PTSD usw, auch da hatte ich mir jetzt nicht vorstellen können, dass die Leine stört. Aber bei einer Panikattacke ist das tatsächlich wohl besser, der Hund ist nicht an der Leine...


    Dass ein solcher Hund das können sollte, und man es auch prüft, das leuchtet jedenfalls ein.

  • Aber sicher bin ich mir nicht mehr, dazu müsste ich es raussuchen und darauf habe ich gerade keine Lust.

    Ich glaube dir auch so :-)

    Ich nicht :lol:

    Ne, wir gesagt, ich habe damals nicht darauf geachtet und weiß es einfach nicht. Aber einfach aus der Erinnerung wie der Hund sich um den Wagen bewegt hat halte ich es für unwahrscheinlich, dass er eine dran hatte. Aber eben :ka:

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!