Hamburg: Umzug mit Listenhund
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Hallo ihr Lieben,
ich melde mich heute mit einer recht generellen Frage zum Umzug mit Listenhund – allerdings ist unsere Situation recht besonders.Zum Hintergrund:
Meine 6-jährigen Hündin Chai (British Staffordshire Terrier Bulmastiff Mix) lebt derzeit mit ihrem Papa in London. In UK gilt sie nicht als Listenhund, somit ist das Thema für uns ganz neu. Die beiden planen derzeit ihren Umzug nach DE (Papa ist ebenfalls Deutscher), genauer nach Hamburg. Hier gilt ihre Rasse als "gefährlicher Hund".
Ich lebe derzeit in Berlin, werde aus beruflichen Gründen nach HH ziehen.Natürlich haben wir uns bereits umfassend belesen, das Hundegesetz HH studiert und stehen dennoch vor einigen Fragen — die Auflagen zur Haltung ihrer Rasse sind ja jedoch sehr umfangreich in HH. So wie ich es verstehe benötigen wir eine Genehmigung zur Haltung. Um diese Genehmigung zu bekommen gilt es etliche Hürden zu überwinden.
Ist es richtig, dass wir eine vorläufige Genehmigung beantragen können, um bspw. Tests und den Besuch einer HH Hundeschule gewährleisten zu können?Kennst sich damit jemand von euch mit der Haltung von Listenhunden (eventuell ganz explizit für Hamburg) aus und kann uns helfen, die weiteren Schritte zu planen?
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Aus meiner Sicht darf dein Hund nicht nach D eingeführt werden:
Zoll online - Gefährliche Hunde
Ich rate dir, das offiziell bei den Behörden zu klären und drücke dir die Daumen.
Ich würde mich da nicht auf Foreninfos verlassen. Das kann bitter enden, wenn der Hund eingezogen wird...
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Stammt der Hund denn ursprünglich aus Deutschland und war hier mal gemeldet? Das ist nämlich die einzige Möglichkeit, die ich laut dem Link von Shalea sehe. Dann müsste dein Vater allerdings mit ihr wieder in das Bundesland ziehen in dem sie vorher gemeldet war. Aber auch da würde ich ne offizielle Anfrage beim Zoll und den Behörden vor Ort schriftlich (!) stellen, bevor der Umzug ansteht.
Stammt der Hund aus Großbritannien sehe ich außer dort lassen ehrlich gesagt keine Option.
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Ich bin Hamburgerin und muss leider sagen, das ich keinen Fall kenne in denen eine Haltegenehmigung bewilligt wurde. Hamburg ist da sehr restriktiv aufgestellt.
Ich erwähne das weil ihr das zu hören bekommen werdet, auch wenn ihr das nicht vor habt. Nämlich den Hund nicht zu melden. Egal wie freundlich der Hund ist, es wird schier unmöglich eine Wohnung zu finden (Vermieter wissen das der Hund im Prinzip nur illegal gehalten sein kann) und wenn ihr gemeldet werdet, denn die Nachbarn wissen es auch, dann habt ihr echte Probleme. Ja, es gibt Stadtviertel wo es fast egal ist, aber will man da wohnen
Will sagen, Hamburg und Listenhund.. das sieht ganz düster aus.
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Wäre es keine Option nach Schleswig Holstein zu ziehen? Ist in der Nähe von HH und hat KEINE Rassenliste. Natürlich vorausgesetzt der Hund darf überhaupt eingeführt werden.
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Niedersachsen genauso.
Es bleibt aber das Problem, dass die Einfuhr nach Deutschland erboten ist, egal in welches Bundesland.
Drücke euch die Daumen für eine Lösung!
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Niedersachsen genauso.
In Niedersachsen brauch man doch aber erst den Hundeführerschein, oder? Oder gilt das nur für Neuanschaffung eines Hundes?
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Auszug:
Hundehalter müssen generell einen Sachkundenachweis zum Führen eines Hundes beibringen. Hierbei gibt es auch Ausnahmen. Hat der jeweilige Hundehalter in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang einen Hund besessen, so gilt er als sachkundig.
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Dann bleibt euch wohl nichts anderes übrig, als angrenzend entweder in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen eine Wohnung zu suchen.
Eben nicht direkt Hamburg ...
Ok; war zu langsam.
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Da der Hund nicht nach Deutschland eingeführt werden darf, ist die Frage müßig, ob er in Hamburg gehalten werden darf.
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- Vor einem Moment
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