Hamburg: Umzug mit Listenhund

  • Deswegen wurde ja geschrieben dass sie sich informieren müssen ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen der Hund ins Land darf.

    Der Hund darf gar nicht nach D einreisen, außer er stammt ursprünglich aus D und war nur für einen kurzfristigen Auslandsaufenthalt in GB.


    Alle anderen Tipps zu Bundesländern und Co sind also schlicht hinfällig, so lange die Frage nicht beantwortet wurde und das muss der TE einfach klar sein, bevor sich weitere Gedanken gemacht werden.

  • Ich kenne einen Fall - eine Slowenin - ist mit ihrem Staff nach Hamburg gezogen. Hat das Importverbot umgangen, den Hund offiziell als Mix deklariert, sich auch noch in der lokalen Staff Gruppe hier darüber lustig gemacht als ich auf das Importverbot hingewiesen hatte.


    Tja. Mittlerweile sind es 5 Jahre und durch irgendeinen Nachbarschaftskonflikt wurde sie gemeldet und der Hund muss, was ein Wunder, weg. (Bzw versucht sie den innerhalb von D woanders unterzubringen während sie in einem anderen Bundesland eine Whg sucht, beratungsresistent würde es beschreiben)


    Was ich damit sagen will - auch wenn man das Importverbot wie auch immer umgeht, irgendwann kommt es raus. Gerade und vor Allem in Hamburg.

  • Deswegen wurde ja geschrieben dass sie sich informieren müssen ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen der Hund ins Land darf.

    Der Hund darf gar nicht nach D einreisen, außer er stammt ursprünglich aus D und war nur für einen kurzfristigen Auslandsaufenthalt in GB.


    Alle anderen Tipps zu Bundesländern und Co sind also schlicht hinfällig, so lange die Frage nicht beantwortet wurde und das muss der TE einfach klar sein, bevor sich weitere Gedanken gemacht werden.

    Das habe ich schon verstanden.

    Was ist an Importverbot so missverständlich ausgedrückt, dass man sich da noch informieren muss.

    Weil es auch sowas wie Ausnahmen gibt und man kann auch einfach ordentlich antworten und nicht immer alles so pampig daher rotzen und so tun als ob alle anderen, außer man selber, dumm sind :roll:

  • Weil es auch sowas wie Ausnahmen gibt

    In dem Fall (höchstwahrscheinlich) nicht. Ich geh mal nicht davon aus, dass der Hund aus D stammt, sonst hätte die TE das bei der ausführlichen Schilderung sicher erwähnt.


    Das BL ist tatsächlich nur relevant, falls(!) der Hund aus D stammt und (!) hier offiziell gemeldet war.

  • Da der Hund nicht nach Deutschland eingeführt werden darf, ist die Frage müßig, ob er in Hamburg gehalten werden darf.

    Es geht um ein geliebtes Familienmitglied. Mit Haltern die es richtig machen wollen.


    Ich finde es mehr als in Ordnung das auf Ausnahmen oder Sonderregelungen gehofft oder gesucht wird. Man irgendwas vielleicht übersehen hat. Ob es diese gibt, steht auf einem anderen Blatt. Aber sie offenbaren sich logischerweise nicht direkt auf dem ersten Blick

  • Du schreibst ja, es wäre eine Mix. Ist es ein Mix aus 2 reinrassigen Elterntieren oder ein "irgendwas Mix der nach SoKa aussieht"? Sollte letzteres der Fall sein könntest du über einen Gentest versuchen aus der Liste rauszukommen. Ich habe eine flüchtige Bekannte mit einem "Kangal-Mix". So wurde er zumindest vom TS tituliert. Für einen Umzug (innerhalb Deutschlands) hat sie einen Gentest machen lassen und ist so der Einstufung als Kangal entkommen.


    Kleine Bemerkung am Rande ... der größte genetische Anteil war Chi ....

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