Hamburg: Umzug mit Listenhund

  • Du schreibst ja, es wäre eine Mix. Ist es ein Mix aus 2 reinrassigen Elterntieren oder ein "irgendwas Mix der nach SoKa aussieht"? Sollte letzteres der Fall sein könntest du über einen Gentest versuchen aus der Liste rauszukommen. Ich habe eine flüchtige Bekannte mit einem "Kangal-Mix". So wurde er zumindest vom TS tituliert. Für einen Umzug (innerhalb Deutschlands) hat sie einen Gentest machen lassen und ist so der Einstufung als Kangal entkommen.


    Kleine Bemerkung am Rande ... der größte genetische Anteil war Chi ....

    British Staffordshire Terrier Bulmastiff Mix - steht im Eingangsposting

    Damit sind schon 2 Listenhunde beteiligt, wenn ich mich nicht täusche. Da wird auch ein Gentest nicht helfen.

  • wenn ihr nicht unters Importverbot fallt - wären zB Norderstedt, Kaltenkirchen eine Option.

    liegen schon in Schleswig-Holstein, aber sehr nah an HH und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut verbunden

  • Ihr wisst aber schon das hier von einen British Staffordshire Terrier die Rede ist ist Kombi mit Bullmastiff?

    Ich hab mich wirklich bemüht, dazu etwas aussagekräftiges zu finden. Alles, was ich fand, war sinngemäß: Amstaff in kleiner

    Wenn Du da eine seriöse Quelle für eine Aussage hast, dass der British etwas ganz anderes ist als ein Amstaff, dann wäre das hier sicher von Nutzen. Immerhin ist der Bullmastiff-Anteil ja nur Leinen- und MK-pflichtig, aber keine Rasse, die nicht importiert werden darf, wie ich es verstanden hab. Also: Was genau unterscheidet den British so stark vom American, dass er nicht unter das Einfuhrverbot fällt?

    Zitat

    Nach diesem Gesetz dürfen bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden.

    Dies sind Hunde der Rassen:

    • Pitbull-Terrier
    • American Staffordshire-Terrier
    • Staffordshire-Bullterrier
    • Bullterrier

    Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen dürfen aus dem Ausland ebenfalls nicht eingeführt oder verbracht werden, sofern nach den Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird.

    Quelle: https://www.zoll.de/DE/Privatp…aehrliche_hunde_node.html



    In dem von Dir angedeuteten Fall würde sich MV anbieten, da die Nähe zu HH gegeben ist.

  • Ich hab mich wirklich bemüht, dazu etwas aussagekräftiges zu finden. Alles, was ich fand, war sinngemäß: Amstaff in kleiner

    Hier sind die Unterschiede recht gut erklärt.

    Das hilft hier nicht weiter. Es geht um den Unterschied zwischen

    British Staffordshire Terrier und

    American Staffordshire Terrier


    Der American Staffordshire Terrier und seine Mischlinge fallen unter das für ganz Deutschland geltende Importverbot.

    Und ich möchte jetzt von Irish Terrier oder jedem anderen, der was weiß, gern eine Quelle dafür haben, dass der hier genannte British Staffordshire Terrier nicht unter dieses Importverbot fällt. Dafür wäre aber irgendeine Quelle nötig, die offiziell festlegt, dass der British nichts mit dem Am.Staff. zu tun hat.

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