Hamburg: Umzug mit Listenhund

  • Da im Gesetz AmStaffs extra aufgefuehrt sind, duerfte der English Staffordshire Bullterrier unter den Begriff/die Bezeichnung 'Staffordshire-Bullterrier' und somit unter's Importverbot fallen..

  • Ich hatte den "Bull" extra weggelassen, weil er im Ausgangsposting auch nicht stand und ich mir echt nicht sicher bin, wie die Rasse genau heißt. English Staffordshire Bullterrier hab ich mehr zu gefunden als zu ohne Bull. Und ja, da stimme ich mit Dir Murmelchen überein, da sind die Chancen noch geringer für eine Importmöglichkeit, da der StaffBullk ganz ohne Länderbezeichnung erwähnt wird..

  • Yepp, English oder British Staffordshire ist synonym zu Staffordshire Bull. Und auch der fällt unters Importverbot. Und Kreuzungen halt auch. Und bei einer Begutachtung nach Phänotyp hilft der Anteil Bullmastiff vermutlich auch nicht.


    Legal sehe ich wenig Chancen, aber man könnte es mal mit einer Anfrage beim Zoll probieren.

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