Unsere Hündin hat gebissen. Muss sie weg?

  • Die Auflagen wird der Hund aber trotzdem bekommen und die Behörden könnten eine Abgabe auch als Vertuschungsversuch werten. Den Hund jetzt jemandem aufs Auge zu drücken, der dann später von den Auflagen überrascht wird, fände ich auch nicht die feine englische Art. Wenn der Vorfall angezeigt wurde, dann läuft da bereits was von Seiten der Ämter, d.h. der Hund wird auf jeden Fall begutachtet oder ggf. direkt nach Aktenlage eingestuft. Da nützt die Abgabe gar nichts, kann womöglich nur noch mehr Ärger bringen.

    Der Vorfall wurde doch schon der Versicherung gemeldet? Es ist doch schon klar, das nichts übernommen wird?

    Natürlich bringt das ganze nichts, wenn das Ordnungsamt informiert wurde. Aber das läuft doch nicht automatisch, sonst wären wohl einige Familienhunde eingestuft.

  • Und ich hab auch nirgends geschrieben, dass man einem neuen Besitzer etwas vorlügen oder vertuschen soll! Man kann solche Hunde auch ehrlich abgeben und mit offenen Karten spielen.

  • Natürlich bringt das ganze nichts, wenn das Ordnungsamt informiert wurde. Aber das läuft doch nicht automatisch, sonst wären wohl einige Familienhunde eingestuft.

    Naja - jeder Beißvorfall muß auch vom Arzt entsprechend gemeldet werden, insofern denke ich, das ist eh schon unterwegs ;-)


    Ist klar - wenn jemand mit einem Biß nicht zum Doc geht, geht a auch nix von alleine los, solange der Geschädigte nicht anzeigt. Aber sobald der Doc involviert ist.....

  • Wenn der Vorfall angezeigt wurde, dann läuft da bereits was von Seiten der Ämter, d.h. der Hund wird auf jeden Fall begutachtet oder ggf. direkt nach Aktenlage eingestuft.

    Muss das Krankenhaus nicht ohnehin Anzeige erstatten bei einem Beissunfall?


  • Naja - jeder Beißvorfall muß auch vom Arzt entsprechend gemeldet werden, insofern denke ich, das ist eh schon unterwegs ;-)


    Ist klar - wenn jemand mit einem Biß nicht zum Doc geht, geht a auch nix von alleine los, solange der Geschädigte nicht anzeigt. Aber sobald der Doc involviert ist.....

    Ok, also ich kenne genug Fälle, da haben Familienhunde gebissen, man ist zum Arzt gegangen und da kam genau: nichts.

  • Ich meine, dass das bei einem Hundebiss ähnlich läuft und der Behördenweg von selbst in Gang kommt. Oder lieg ich da völlig falsch?

    Als sich damals der Schäferhund in meinem Gesicht verbissen hat und das chirurgisch versorgt werden musste im KH wurde gar nichts gemeldet und da wir (leider) von einer Anzeige etc abgesehen haben kam auch sonst nix raus.


    Allerdings war ich damals ungefähr 14 und kein Kleinkind, evtl läufts da anders?

  • Kommt halt auch drauf was da erzaehlt wird ;)

    Aber Kleinkind + fremder Hund + Daten der Hundehalter + wahre Angaben = das wird mWn nicht ignoriert. Und gerade wenn es um Kleinkinder geht ist das mWn alles nochmal staerker unter Beachtung...

  • Als sich damals der Schäferhund in meinem Gesicht verbissen hat und das chirurgisch versorgt werden musste im KH wurde gar nichts gemeldet und da wir (leider) von einer Anzeige etc abgesehen haben kam auch sonst nix raus.


    Allerdings war ich damals ungefähr 14 und kein Kleinkind, evtl läufts da anders?

    Wahrscheinlich gibt es auch einen Gap zwischen Theorie und Praxis. Oder bei der Arbeitsbelastung die Ärzte habe, wird manches nicht so umgesetzt wie es sollte.


    Ich weiß, dass es bei Betriebsunfällen gemeldet wird. Also, wenn der Postbote gebissen wird. Aber auch da muss dann wirklich alles stimmig sein, sonst ist der Hundehalter fein raus.

  • Würde ich das Mädel nach dem Beißvorfall nochmal alleine mit Hund antreffen - ich würde Himmel und Hölle in Bewegung setzen, damit euch der Arsch auf Grundeis geht und ihr euch lange, ausführlich und für euch teuer damit auseinandersetzen könnt, dass euer Verhalten rechtlich betrachtet nicht in Ordnung ist

    Bis auf das Eis bereit zustellen, damit der Arsch schön kalt wird, wird die Familie des geschädigten Kindes eben auch nur Anzeige erstatten können und dann warten müssen. Also mal ganz ruhig.

  • Würde ich das Mädel nach dem Beißvorfall nochmal alleine mit Hund antreffen - ich würde Himmel und Hölle in Bewegung setzen, damit euch der Arsch auf Grundeis geht und ihr euch lange, ausführlich und für euch teuer damit auseinandersetzen könnt, dass euer Verhalten rechtlich betrachtet nicht in Ordnung ist

    Bis auf das Eis bereit zustellen, damit der Arsch schön kalt wird, wird die Familie des geschädigten Kindes eben auch nur Anzeige erstatten können und dann warten müssen. Also mal ganz ruhig.

    Ich kann auch als nicht davon betroffene Person melden, wenn regelmäßig gegen das Mindestalter zum Ausführen eines Hundes verstoßen wird.


    In diesem Fall hat sich das Kind bereits als unfähig zum Vorbeugen von Gefahren durch Hunde bewiesen. Da würde ich sehr ruhig immer wieder Meldung erstatten.

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