Unsere Hündin hat gebissen. Muss sie weg?

  • Soviel ich weiß, ja. Ob das auch so durchgesetzt wird, keine Ahnung.

    Wow okay, dass wusste ich nicht. Das ist aber schon eine Frechheit..

    In der Theorie trifft dich zumindest eine Teilschuld, weil du deinen Hund so zu halten hast, dass er andere nicht verletzten kann.

    In der Theorie, kann ein Einbrecher Schmerzensgeld verlangen, wenn er gebissen wurde.


    In der Praxis ist es eben immer noch ein Einbrecher, der sich unerlaubt Zugang verschafft hat.

    Auf dem Grundstück ist es daher die eine Sache, wenn einfaches über den Zaun klettern reicht und der Hund frei rumläuft. Hat jemand aber diverse Türe aufgebrochen und sich damit in einen Bereich begeben, wo der Hund ohne Aufbrechen der Türen niemanden hätte verletzen können, hebelt sich das gegenseitig aus.

    Denn dann wurde der Hund ja so gehalten, dass er niemanden verletzen kann.

  • Mir fehlt der Moment, wo sie sagt, ja, da hab ich echt Mist gebaut und ich werde verhindern, dass sowas wieder vorkommt.


    Ich sehe nicht, dass die die Verantwortung bei sich selbst sucht.

  • Naja - jeder Beißvorfall muß auch vom Arzt entsprechend gemeldet werden,

    In der Schweiz .... in Deutschland nicht

    Ich meine, dass das bei einem Hundebiss ähnlich läuft und der Behördenweg von selbst in Gang kommt. Oder lieg ich da völlig falsch?

    Nur wenn der Verdacht bestünde, der Hund habe zB Tollwut ... dies muss man ggf. nachweisen, auch wenn es keine gesetzliche Pflicht zur TWI gibt

    Soll das bedeuten, dass wenn jemand bei mir einbricht und meine Hunde diese Person aufgrund dessen verletzen würden, ich dafür haftbar bin???

    Das bedeutet es

  • Soweit ich weiß stimmt das mit dem Einbrecher nicht so ganz wie es hier geschrieben wurde.
    Ist einfach fallabhängig. Ich kenne aus der Praxis auch durchaus Fälle in denen Hunde Einbrecher (oder unbefugt eingedrungene Personen) gebissen haben und der Halter nicht haften/zahlen musste (z.B. da "Berufsrisiko" als Einbrecher, Hund generell als Wachhund vorhanden wie auf landwirtschaftlichen Betrieben oder Firmengeländen üblich).

  • Natuerlich bist du haftbar! Du bist fuer jeden Schaden haftbar, den dein Hund verursacht.


    Es geht hier aber nicht um einen Einbrecher. Es geht um ein Kleinkind das gebissen wurde. Weil die HH ihre 12-jaehrige Tochter mit dem Hund losgeschickt haben.

    Ja, beides ist mir durchaus bewusst.

    Nur die „Einbrecher-Version“ hatte ich vorher noch nicht gehört, deshalb nachgefragt und gerade selbst noch recherchiert. Im Übrigen ist das auch rechtlich gesehen nicht schwarz oder weis. Da kommen noch einige Variablen ins Spiel, somit lässt sich die Frage der Haftung in diesem Fall (Einbrecher) nicht mit Ja oder Nein beantworten.


    Die ursprüngliche Haftungsfrage (mit der 12-jährigen Tochter) ist natürlich anders zu bewerten. Hierfür gibt es auch schon einige Gerichtsurteile, an welchen man sich orientieren kann. Kurz gesagt, so wie es alle auch schon geschrieben haben, haftet die HH in vollem Umfang.

  • (z.B. da "Berufsrisiko" als Einbrecher, Hund generell als Wachhund vorhanden wie auf landwirtschaftlichen Betrieben oder Firmengeländen üblich).

    Man muss da unterscheiden. Wird es im Gesetz auch (nachzulesen § 833 Satz 2 BGB).

    Bei privaten Tierhalter gilt immer die Gefaehrungshaftung. Im Einzelfall wird dann geschaut zu wieviel % der Halter haftet, usw.

  • Das ist individuell. Es macht zum Beispiel auch einen Unterschied, ob von außen erkennbar ist, dass du einen Hund hast. Die Erkennbarkeit kann durch Warnschilder gegeben sein.

  • Man muss da unterscheiden. Wird es im Gesetz auch (nachzulesen § 833 Satz 2 BGB).

    Bei privaten Tierhalter gilt immer die Gefaehrungshaftung. Im Einzelfall wird dann geschaut zu wieviel % der Halter haftet, usw.

    Das ist klar, aber ich wollte nicht stehenlassen dass ein Hundehalter immer automatisch haftet wenn der Hund einen Einbrecher beißt.

    Welche Faktoren wann, wie, wo und von wem dann noch dazu kommen lassen ja jeden Fall anders beurteilbar werden.

    Und wenn es dann zur Klage kommt, kommts auch nochmal ganz auf Auslegung, Beweise usw. usf. an.

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