Unsere Hündin hat gebissen. Muss sie weg?

  • Das ist klar, aber ich wollte nicht stehenlassen dass ein Hundehalter immer automatisch haftet wenn der Hund einen Einbrecher beißt.

    Welche Faktoren wann, wie, wo und von wem dann noch dazu kommen lassen ja jeden Fall anders beurteilbar werden.

    Und wenn es dann zur Klage kommt, kommts auch nochmal ganz auf Auslegung, Beweise usw. usf. an.

    Genau. Ich kenne einen Fall, da wurde eine Postbotin gebissen. Durch die schlechte Dokumentation des Falles (trotz Meldung durch den Betriebsarzt!) kam es aber zu keinerlei Nachwirkungen für den Hundehalter oder seine Hunde. Bundesland war dabei Niedersachsen.

  • Das ist klar, aber ich wollte nicht stehenlassen dass ein Hundehalter immer automatisch haftet wenn der Hund einen Einbrecher beißt.

    Welche Faktoren wann, wie, wo und von wem dann noch dazu kommen lassen ja jeden Fall anders beurteilbar werden.

    Und wenn es dann zur Klage kommt, kommts auch nochmal ganz auf Auslegung, Beweise usw. usf. an.

    Genau. Ich kenne einen Fall, da wurde eine Postbotin gebissen. Durch die schlechte Dokumentation des Falles (trotz Meldung durch den Betriebsarzt!) kam es aber zu keinerlei Nachwirkungen für den Hundehalter oder seine Hunde. Bundesland war dabei Niedersachsen.

    Eine Postbotin ist aber auch wiederum etwas ganz anderes, als ein Einbrecher.

  • Nochmal OT:


    Man muss da unterscheiden. Wird es im Gesetz auch (nachzulesen § 833 Satz 2 BGB).

    Bei privaten Tierhalter gilt immer die Gefaehrungshaftung. Im Einzelfall wird dann geschaut zu wieviel % der Halter haftet, usw.

    Das ist klar, aber ich wollte nicht stehenlassen dass ein Hundehalter immer automatisch haftet wenn der Hund einen Einbrecher beißt.

    Welche Faktoren wann, wie, wo und von wem dann noch dazu kommen lassen ja jeden Fall anders beurteilbar werden.

    Und wenn es dann zur Klage kommt, kommts auch nochmal ganz auf Auslegung, Beweise usw. usf. an.

    Aber genau das tut er doch erstmal. Ausser der Hund ist eben wichtig fuer den Job o.ae.

    Der genau Wortlaut ist:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 833 Haftung des Tierhalters

    Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

  • Eine Postbotin ist aber auch wiederum etwas ganz anderes, als ein Einbrecher.

    Ja, das ist mir klar. Es soll doch nur verdeutlichen, dass man eben nicht sagen kann "so und so ist es". Beim Falle mit dem Einbrecher weiß ich, dass es einen Unterschied macht, ob auf den Hund hingewiesen wird. Durch Warnschilder zum Beispiel. Erprobt durch einen Diensthundeführer mit nicht ganz nettem Hund.

  • Das ist doch das was ich meine. :denker:

    Der private Hundehalter muss natürlich erstmal haften. Sag ich ja gar nichts Anderes.

    Aaaaaber, kommt es dann eben zu einer Klage, dann gibts eine ganze Menge Faktoren die dafür sorgen könnten, dass diese Haftung gar nicht eintritt.

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 833 Haftung des Tierhalters

    Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

    Das ist ja im Grunde durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Davon hat man als Geschädigter ja "nichts". Ich bin mal durch ein fremdes Pferd verunfallt. Die Tierhalterin hat dann eben in sofern den Schaden bezahlt, dass ihre Haftpflicht die Kosten für meine Behandlung übernommen haben. Meine Krankenversicherung hat dafür ihre Haftplicht in Regress genommen und sich die Kosten dort zurückgeholt.


    Ein Einbrecher der Gebissen wird, wird natürlich behandelt und diese Kosten würden zum Beispiel auch durch die eigene Krankenversicherung übernommen werden. Dessen Versicherung holt sich das Geld dann ggf. von der Haftpflicht des Tierhalters wieder.

  • Aus diesem Satz lese ich jetzt, dass Wachhunde, die gezielt als solche eingesetzt sind, raus sind.

  • Aber so richtig einsichtig ist sie für mich nicht.

    Natürlich sucht man für sich Erklärungen und im Zweifel schiebt man lieber anderen den schwarzen Peter zu, aber ich an ihrer Stelle hätte spätestens nach den ersten Antworten hier ganz kleine Brötchen gebacken.


    Mein Eindruck kann ja auch täuschen… wir werden es wohl nicht mehr erfahren.

  • Bei dem ganzen Kommentaren sind wir hier ja auch immer etwas vorschnell und vergessen manchmal, dass die Threads teilweise noch gar nicht so alt sind.


    Dieser ist 23 Stunden alt da kann durchaus noch etwas kommen....

  • Bei den Haltern der Hunde muss leider sofort der Groschen fallen, dass sie selbst ursächlich für den Vorfall sind.


    Auch muss unmittelbar die Führung der Hunde ausschließlich durch die Erwachsenen erfolgen und die Sicherung des einen Hundes mit MK.


    Gleichzeitig schnellstmöglich einen Trainer ins Haus holen, der den Haltern die Grundlagen über Hundeverhalten, Lernverhalten und den sinnvollen!!! Umgang mit Kindern bzw. eben nicht.


    Fallen diese Groschen bei den Haltern jetzt schnell, dann besteht für die Hunde noch eine Chance auf ein gutes Leben.


    Tun sie es nicht, werden die Halter, neben den bestehenden Konsequenzen des Vorfalls, maximalen sozialen Druck aus der dörflichen Gemeinschaft erleben und vermutlich auch Anzeigen, sobald sie wieder Kinder mit Hunden alleine gehen lassen.


    Die Halter haben es in der Hand, es bei einem einmaligen Vorfall zu belassen oder es wird sehr weitreichende Konsequenzen geben - sozial und auch behördlich.

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