Beißerei. Andere Partei gibt mir die alleinige Schuld. Was kann ich tun?
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die Polizei war vor Ort, der Vorfall ist aktenkundig
Wurde denn eine Anzeige gegen den DobermannHalter aufgenommen? Eine Anzeige muss doch vorgelesen und unterschrieben werden. Das wird wohl kaum vor Ort passiert sein.
lies doch einfach den Eingangspost dann weißt du ziemlich genau was passiert ist und auch warum hier geraten wird nichts selbst zu unternehmen und alles einen Anwalt machen zu lassen
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Hi
hast du hier Beißerei. Andere Partei gibt mir die alleinige Schuld. Was kann ich tun?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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die Polizei war vor Ort, der Vorfall ist aktenkundig
Wurde denn eine Anzeige gegen den DobermannHalter aufgenommen? Eine Anzeige muss doch vorgelesen und unterschrieben werden. Das wird wohl kaum vor Ort passiert sein.
Es gibt keinen Straftatbestand der fahrlässigen Sachbeschädigung
Nur der fahrlässigen Körperverletzung
Jede Versicherung zählt 50 Prozent des gegnerischen Schadens....
Finanziell ist das für den Halter des schwerer verletzen Hundes der Supergau
In diesem Fall habe ich dafür wohl allerdings wenig Mitleid
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Muss nicht ohnehin das Krankenhaus Anzeige erstatten?
Nein, also zumindest nicht in HH.
Wir bekommen viele Fälle von Gewaltdelikten etc, das müssen die Geschädigten selbst machen, es gibt dann aber die Rechtsmedizin, die ein Gutachten erstellt, was vor Gericht von der geschädigten Person verwendet werden kann.
LG
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Hier in Österreich:
Bei Verletzung eines Menschen durch einen Hundebiss hat bei wutkranken bzw. wutverdächtigen Tieren (Tollwut) eine Anzeige an die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) zu erfolgen. Wutverdächtig ist ein Tier, wenn Tollwut nicht ausgeschlossen werden kann.
Sollte aus dem Biss eine schwere Körperverletzung resultieren, ist die Ärztin/der Arzt jedenfalls verpflichtet, eine Anzeige bei der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft zu prüfen.
Wutverdächtige Hunde, welche die Verletzungen verursacht haben, müssen nicht eingeschläfert werden, sofern sie zehn Tage lang sicher verwahrt sind und innerhalb dieser Zeit zweimal von einer Tierärztin/einem Tierarzt auf Tollwut untersucht wurden. Die erste Untersuchung hat bei einer Tierärztin/einem Tierarzt unmittelbar nach der Verletzung zu erfolgen, die zweite Untersuchung am zehnten Tag nach der Verletzung.
Die Tierärztin/der Tierarzt muss das Ergebnis beider Untersuchungen auf einem Formblatt eintragen und dieses der Polizei und den Gesundheitsbehörden übermitteln.
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Ich ärgere mich total, dass ich nicht mehr gekämpft habe und mich besser verteidigt.
Du hattest sicher einen Schock und in so einer Ausnahmesituation denkt man nicht an alles. Ich wünsche Dir alles Glück dieser Erde, dass Du aus dieser Sache gut raus kommst.
Was gibt es für asoziale Hundehalter.....
Denkt ihr ich brauche einen Anwalt?
JA!
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Hier in Österreich:
Bei Verletzung eines Menschen durch einen Hundebiss hat bei wutkranken bzw. wutverdächtigen Tieren (Tollwut) eine Anzeige an die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) zu erfolgen. Wutverdächtig ist ein Tier, wenn Tollwut nicht ausgeschlossen werden kann.
Sollte aus dem Biss eine schwere Körperverletzung resultieren, ist die Ärztin/der Arzt jedenfalls verpflichtet, eine Anzeige bei der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft zu prüfen.
Wutverdächtige Hunde, welche die Verletzungen verursacht haben, müssen nicht eingeschläfert werden, sofern sie zehn Tage lang sicher verwahrt sind und innerhalb dieser Zeit zweimal von einer Tierärztin/einem Tierarzt auf Tollwut untersucht wurden. Die erste Untersuchung hat bei einer Tierärztin/einem Tierarzt unmittelbar nach der Verletzung zu erfolgen, die zweite Untersuchung am zehnten Tag nach der Verletzung.
Die Tierärztin/der Tierarzt muss das Ergebnis beider Untersuchungen auf einem Formblatt eintragen und dieses der Polizei und den Gesundheitsbehörden übermitteln.
nenn doch mal deine Quellen für deine Text. Hundebisse sind nicht wie du es hier beschreibst perse meldepflichtig dass entscheiden die örtlichen Ordnungsbehörden. Bei uns Zum Beispiel muss da nur gemeldet werden wenn ein TW verdacht besteht (das ist überall so)
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nenn doch mal deine Quellen für deine Text. Hundebisse sind nicht wie du es hier beschreibst perse meldepflichtig dass entscheiden die örtlichen Ordnungsbehörden. Bei uns Zum Beispiel muss da nur gemeldet werden wenn ein TW verdacht besteht (das ist überall so)
Aus dem Daumen gelutscht hab ich es mir nicht:
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ah ok, Österreich also. Da ist einiges anderes als in Deutschland
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Ich kann mir bei dem dir geschilderten Verhalten des Dobermanns auch nur schwer vorstellen, dass das der erste Vorfall mit diesem Hund war.
Vielleicht ist es möglich, andere Geschädigte ausfindig zu machen (auch wenn diese vielleicht nicht angezeigt haben).
Ich wünsche dir alles Gute und dass du zu deinem Recht kommst.
Gute Besserung euch beiden.
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