Beißerei. Andere Partei gibt mir die alleinige Schuld. Was kann ich tun?

  • die Polizei war vor Ort, der Vorfall ist aktenkundig

    Wurde denn eine Anzeige gegen den DobermannHalter aufgenommen? Eine Anzeige muss doch vorgelesen und unterschrieben werden. Das wird wohl kaum vor Ort passiert sein.

    lies doch einfach den Eingangspost dann weißt du ziemlich genau was passiert ist und auch warum hier geraten wird nichts selbst zu unternehmen und alles einen Anwalt machen zu lassen

  • die Polizei war vor Ort, der Vorfall ist aktenkundig

    Wurde denn eine Anzeige gegen den DobermannHalter aufgenommen? Eine Anzeige muss doch vorgelesen und unterschrieben werden. Das wird wohl kaum vor Ort passiert sein.

    Es gibt keinen Straftatbestand der fahrlässigen Sachbeschädigung

    Nur der fahrlässigen Körperverletzung


    Jede Versicherung zählt 50 Prozent des gegnerischen Schadens....

    Finanziell ist das für den Halter des schwerer verletzen Hundes der Supergau

    In diesem Fall habe ich dafür wohl allerdings wenig Mitleid

  • Muss nicht ohnehin das Krankenhaus Anzeige erstatten?

    Nein, also zumindest nicht in HH.

    Wir bekommen viele Fälle von Gewaltdelikten etc, das müssen die Geschädigten selbst machen, es gibt dann aber die Rechtsmedizin, die ein Gutachten erstellt, was vor Gericht von der geschädigten Person verwendet werden kann.

    LG

  • Ich kann mir auch gut vorstellen, dass das nicht der erste Vorfall des Dobermannes war. Vielleicht ist der schon „aktenkundig“.

    Ein sehr wichtiger Gedanke! Dem würde ich auch unbedingt nachgehen, mit Hilfe eines Anwalts.

  • Hier in Österreich:


    Bei Verletzung eines Menschen durch einen Hundebiss hat bei wutkranken bzw. wutverdächtigen Tieren (Tollwut) eine Anzeige an die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) zu erfolgen. Wutverdächtig ist ein Tier, wenn Tollwut nicht ausgeschlossen werden kann.

    Sollte aus dem Biss eine schwere Körperverletzung resultieren, ist die Ärztin/der Arzt jedenfalls verpflichtet, eine Anzeige bei der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft zu prüfen.

    Wutverdächtige Hunde, welche die Verletzungen verursacht haben, müssen nicht eingeschläfert werden, sofern sie zehn Tage lang sicher verwahrt sind und innerhalb dieser Zeit zweimal von einer Tierärztin/einem Tierarzt auf Tollwut untersucht wurden. Die erste Untersuchung hat bei einer Tierärztin/einem Tierarzt unmittelbar nach der Verletzung zu erfolgen, die zweite Untersuchung am zehnten Tag nach der Verletzung.

    Die Tierärztin/der Tierarzt muss das Ergebnis beider Untersuchungen auf einem Formblatt eintragen und dieses der Polizei und den Gesundheitsbehörden übermitteln.

  • nenn doch mal deine Quellen für deine Text. Hundebisse sind nicht wie du es hier beschreibst perse meldepflichtig dass entscheiden die örtlichen Ordnungsbehörden. Bei uns Zum Beispiel muss da nur gemeldet werden wenn ein TW verdacht besteht (das ist überall so)

  • ah ok, Österreich also. Da ist einiges anderes als in Deutschland

  • Ich kann mir bei dem dir geschilderten Verhalten des Dobermanns auch nur schwer vorstellen, dass das der erste Vorfall mit diesem Hund war.

    Vielleicht ist es möglich, andere Geschädigte ausfindig zu machen (auch wenn diese vielleicht nicht angezeigt haben).

    Ich wünsche dir alles Gute und dass du zu deinem Recht kommst.

    Gute Besserung euch beiden.

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