Gebissen...wie läuft der Vorgang mit der Versicherung?
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Weißt Du, da man bekanntlich hinterher immer schlauer ist als vorher :kopfwand: , redet man sich oft so leicht!
Ich für meinen Teil bin schon so oft be******** worden, dass ich so etwas in Zukunft sofort regeln würde.
Bonny ist mal so heftig attackiert worden, und ich Trottel habe vor lauter Schock dem Besitzer gesagt:" Ach ich glaube alles ist in Ordnung", mit weichen und absolut instabilen Knien habe ich das Weite gesucht!
Zwei Tage später habe ich im Genick die ganze Verkrustung gefühlt! Also doch was passiert!
Nachdem meiner so ein "mutiger Typ" ist, hatte er keinerlei Anzeichen von Schmerz geäußert!Im Nachhinein wäre es jedoch witzlos zum Hundehalter zu marschieren und eine Verletzung zu melden, der hätte mir das Blaue vom Himmel gelogen, und das bei Starkregen!
Sollte mir das nochmal widerfahren, dann werde ich es vor Ort abklären!
Leider ist es so, dass es viele unehrliche Menschen gibt, die zwar A sagen, aber niemals B!So langsam bemerke ich das, zwar spät, aber nie zu spät!
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Hi
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Zitat
Zahlt die Versicherung nur, wenn beide Hunde angeleint sind und einer gebissen wurde?
Ich kenn´s nur so, dass die Versicherung zahlt, wenn beide Hunde angeleint waren oder wenn der unangeleinte den angeleinten Hund beisst. Wir hatten das Vergnügen auch schon desöfteren und sind jedesmal leer ausgegangen.
Ist aber mal interessant zu lesen, wenn Versicherungen anders handeln! -
Na, da bin ich jetzt aber auch sehr gespannt. Noch wurde nichts der Versicherung gemeldet, da ich die TA-Rechnung erst Ende der Woche (vielleicht auch Anfang nächster Woche) bekomme, wenn die Bisswunde komplett verheilt ist und der "Fall" beim TA abgeschlossen werden kann.
Jetzt mach ich mir wirklich Sorgen :/ Dann heißt das also, wenn mein Hund abgeleint ist, darf er von jedem anderen abgeleinten Hund gebissen werden und die müssen nicht für den Schaden aufkommen??? Na, das nenn ich dann eine super Regelung :kopfwand: -
Dominica hier waren 3 so Fälle (einer frei, der andere angeleint), in allen 3 Fällen haben die Versicherung max. 50% übernommen. Begründungen waren u.a., das der Hund an der Leine provoziert hat, weil er durch die Leine nicht richtig kommunizieren kann! Das ging über Anwälte, war aber nichts zu machen! Einer der gebissenen Hunde (der an der Leine war) hat nicht überlebt!
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Das ist doch unglaublich! :kopfwand:
Ich hoffe, die Versicherung zahlt bei uns Aber das Wichtigste ist, dass die Bisswunde wieder komplett verheilt und es Rocky wieder gut geht!
Mein armer Schatz geht im Moment fast allen Rüden aus dem Weg (wenn er abgeleint ist). Gestern kam wieder ein Rüde auf ihn zu, ich bin einfach weiter gegangen und dachte Rocky und der andere Hund würden sich beschnuppern. Aber er hatte solche Angst, dass er schnell zu mir kam und sich die ganze Zeit nach dem Rüden umgeschaut hatte -
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Zitat
Jetzt mach ich mir wirklich Sorgen :/ Dann heißt das also, wenn mein Hund abgeleint ist, darf er von jedem anderen abgeleinten Hund gebissen werden und die müssen nicht für den Schaden aufkommen??? Na, das nenn ich dann eine super Regelung :kopfwand:
Genauso ist es u.Umständen.Was allerdings nichts daran ändert, daß der Halter immer für seinen Hund haften muß. Dann muß er es eben aus seiner eigenen Tasche bezahlen.
Nur weil die Versicherung nicht zahlt (aus welchen Grund auch immer), heißt das doch noch lange nicht daß der Halter desahalb nicht haftbar ist.Schönen tag noch
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Hallo
ja, die lieben Versicherungen. Hat man keine sagt man "hätteste mal" hat man eine sagen sie "ne, dafür sind wir nicht zuständig".Bei Verwandten war mal der Fall, daß ihr Pferd einige Autos angeknappert hat, als diese entlang der Koppel geparkt waren. Das Pferd war versichert, doch die Versicherung sagte: "Selber schuld wer dort parkt." Wie haben zwar kulanter Weise einen kleinen Teil bezahlt aber den Rest musste der Pferdehalter aus eigener Tasche bezahlen.
Was die rechtliche Sache angeht man kann zum Anwalt rennen, aber wenn die TA Kosten nicht zu enorm sind, wird der Anwalt mehr kosten als es einbringt.
Wir hatten hier so einen Fall. Hund nicht versichert. Halter wollte / konnte nicht zahlen. Polizei sagte kann man nichts machen....
Naja, hoffe deinem Kleinen gehts gut und Ihr bekommt auch Euer Geld wieder.Liebe Grüße
Heike -
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Hallo!
Also das mit dem haften ist so nicht ganz richtig.
Wenn der Halter haftbar ist, zahlt die Versicherung. Ist der Halter nicht haftbar zu machen, dann zahlt die Versicherung auch nicht. Dann ist der Halter aber auch nicht in der Haftung, d.h. er muss auch aus privater Tasche rechtlich nicht zahlen.
So wurde es mir im Bezug auf mein Pferd immer erklärt und beim Hund wirds wohl genau so sein.
LG Benita
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Zitat
Hallo!
Also das mit dem haften ist so nicht ganz richtig.
Wenn der Halter haftbar ist, zahlt die Versicherung. Ist der Halter nicht haftbar zu machen, dann zahlt die Versicherung auch nicht. Dann ist der Halter aber auch nicht in der Haftung, d.h. er muss auch aus privater Tasche rechtlich nicht zahlen.
So wurde es mir im Bezug auf mein Pferd immer erklärt und beim Hund wirds wohl genau so sein.
LG Benita
Vollkommener Widerspruch.
Die Versicherung zahlt nach ihren Versicherungsbedingungen die teilweise auch von der Haftung abhängig gemacht werden. Und bei der Gefahrenhaftung.
Nach deiner Aussage würde ja z.B. bei grober Fahrlässigkeit des Hundehalters, der Geschädigte leer ausgehen. Das kann nicht sein und ist auch nicht so. Bei Verschulden des Hundehalters, egal in welcher Art, wird man den Halter zur Übernahme der Kosten zwingen können - ob er versichert ist oder nicht, spielt keinerlei Rolle dabei.Schönen Tag noch
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