Gebissen...wie läuft der Vorgang mit der Versicherung?
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Hallo,
schick ihnen die Rechnung, mach es so wie du geschrieben hast und gib eine Frist von 2 Wochen. Ansonsten mach es mit Anwalt. Also du hast Chancen das Geld zurück zu bekommen, ist halt, wenn sie sich da sehr zieren und rum machen eine etwas längere Geschichte, aber dies macht ja dann der Anwalt, diesen müssen die dann auch bezahlen. Dass solltest du auch in dein Schreiben reinschreiben.
Viel Glück, vielleicht sehen sie jetzt dann endlich dass es besser ist sich so zu einigen. Zum Glück ist dein Süßer wieder in Ordnung. Hat er jetzt eigentlich Angst vor anderen Hunde?
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Hi
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Hallo Patricia
An eine 2-Wochen-Frist hatte ich auch gedacht. Dann mach ich das so, danke! Ich bin nächste Woche eh bei meinem Anwalt, dann frag ich ihn am besten wie ich weiter vorgehen soll und ob es wirklich was bringt, wenn ich dann rechtlich gegen sie vorgehe.
Rocky hat leider immernoch ein kleines Hämatom am Ohr, aber zum Glück keine Schmerzen mehr Er ist jetzt noch angespannter und ängstlicher, wenn wir auf einen Rüden treffen. Wenn er abgeleint ist, geht er den meisten Rüden aus dem Weg.
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Also süße ich würde das nicht so machen, sie hatten ihre Frist als du mit denen Telefoniert hast. Das muss reichen, sowas gibts einfach nicht.
Was meinst du wie hoch die rechnung wird?
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Eiegentlich hast du Recht Claudi, aber ich bin es einfach Leid mich ständig mit irgendwelchen Versicherungen und Gegnern rumzuschlagen und zu streiten. Mit dem Brief verschaff ich mir vielleicht noch ein bisschen Zeit und somit auch etwas Kraft und wer weiß, vielleicht schüchtert sie mein Brief etwas ein?
Ich denke, die Rechnung wird in jedem Fall eine 3-stellige Summe sein. Die Kosten könnte ich notfalls auch selbst tragen. Aber es geht mir ums Prinzip:
Ihr Hund darf meinen Hund beißen; mein Hund hat Schmerzen und muss den anderen Rüden wieder mit Angst und Unsicherheit begegnen und kann sich draußen nicht mehr entspannen; meine Nerven liegen blank; die HH dürfen mich vom feinsten beleidigen und mich ignorieren...und ich muss auch noch für die TA-Kosten aufkommen :kopfwand: -
Das deine Nerven blank liegen glaube ich und das du nicht streiten magst auch.
Aber was ist wenn deren Hund das nächste mal richtig zuhackt und das "opfer" richtig schlimme verletzungen davon trägt? Ich denke wenn du jetzt aufgibst oder noch eine Frist einräumst haben sie gewonnen und wissen das sie immer damit durch kommen...das wäre echt daneben!!
Ruf einen Anwalt an....
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Gerade habe ich einen Anruf von der Hundehalterin bekommen. Diesmal war ihr Mann nicht da und wir konnten in aller Ruhe und freundlich miteinander reden.
Sie hat bei der Versicherung angerufen und diese hat ihr einen Fragebogen über den Vorfall zugeschickt. Die Versicherung zahlt nur die Hälfte, da beide Hunde abgeleint waren. Besser als gar nichts. Oder sollten die HH den Rest zahlen? Ich habe ihr meine Kto.Daten gegeben, damit sie sie an die Versicherung weiterleiten kann. Es könnte auch sein, dass die Versicherung bei mir anruft, damit ich ich den Fall noch einmal schilder. -
Zitat
Die Versicherung zahlt nur die Hälfte, da beide Hunde abgeleint waren. Besser als gar nichts. Oder sollten die HH den Rest zahlen?
Dann zahlt eben die andere Hälfte der Hundehalter aus seiner Tasche.
Die Versicherung zahlt nur den Teil für den auch der Schutz lt. Vertrag vorgesehen ist, in diesem Fall eben die Gefahrenhaftung. Das ändert noch nichts daran, daß der andere nicht aufgepaßt hat - ist seine Schuld und dafür muß er grade stehen.Schönen Tag noch
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Zitat
Dann zahlt eben die andere Hälfte der Hundehalter aus seiner Tasche.
Die Versicherung zahlt nur den Teil für den auch der Schutz lt. Vertrag vorgesehen ist, in diesem Fall eben die Gefahrenhaftung. Das ändert noch nichts daran, daß der andere nicht aufgepaßt hat - ist seine Schuld und dafür muß er grade stehen.Schönen Tag noch
Richtig, so war das bei mir auch. Allerdings würde ich vorsichtshalber das restliche geld gleich abschreiben -
Angeleint oder nicht angeleint ist ein Punkt im Versicherungsvertrag.
Meine Versicherung haftet auch bei freilaufenden Hunden, also kein Leinenzwang.Gruß,
Caro -
Zitat
Dann zahlt eben die andere Hälfte der Hundehalter aus seiner Tasche.
Die Versicherung zahlt nur den Teil für den auch der Schutz lt. Vertrag vorgesehen ist, in diesem Fall eben die Gefahrenhaftung. Das ändert noch nichts daran, daß der andere nicht aufgepaßt hat - ist seine Schuld und dafür muß er grade stehen.Ich glaub, das kann ich vergessen, dass die HH den Rest bezahlen. Sie hatten sich schon heftigst geweigert den Fall der Versicherung zu melden. Wenn ich ihnen jetzt noch sage, sie sollen den Rest bezahlen, geht der ganze Ärger von vorne los.
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