Gebissen...wie läuft der Vorgang mit der Versicherung?
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Dann zahlt eben die andere Hälfte der Hundehalter aus seiner Tasche.
Die Versicherung zahlt nur den Teil für den auch der Schutz lt. Vertrag vorgesehen ist, in diesem Fall eben die Gefahrenhaftung. Das ändert noch nichts daran, daß der andere nicht aufgepaßt hat - ist seine Schuld und dafür muß er grade stehen.Bist du dir sicher? Ist es nicht egal wer Auslöser der Rauferei war? Beide übernehmen nur 50% der Gesamtkosten hätte ich gedacht.
Wo kann man das nachlesen, dass muss doch irgendwo definiert worden sein!?Wenn beide Hunde verletzt sind, dann zahlt man doch nicht die gegnerische Rechnung? Wäre unter Umständen ungerecht.
Der Verursacher der Rauferei wird stärker verletzt, dann hat das Opfer die höheren Kosten, ist doch ungerecht?!Ausserdem sind die Weiber/Hündinnen in diesem Fall schuld
*DoggyDog*
Hoffe du hast Glück und die zahlen einfach. Anstandshalber würde sich das einfach gehören. -
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Hi
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Tja, über den Absatz von Hund habe ich heute auch schon gerätselt
Erstens ist das natürlich eine Frage der Haftung und zweitens eine Frage der Deckung.
(Nennen wir den beißenden Hund A, den gebissenen Hund B.)
1. Möglichkeit:
Die Versicherung des Halters von A stellte fest,
dass der Halter von A in dem Fall zu 100% haftet, weil die Tiergefahr allein von Hund A ausging, bzw. die Tiergefahr des Hundes B gegenüber der Tiergefahr des Hundes A zurücktritt.Wäre dem so, so hieße das, die Hundehalterhaftpflicht von A deckt nur 50% eines solchen Schadens.
Dann muss tatsächlich der Hundehalter von A die restlichen 50% aus seiner Tasche bezahlen.
(Fände ich jetzt irgendwie eine merkwürdige Versicherung dann ..., entweder die decken den Schaden ganz oder lehnen die Deckung ganz ab)Zweite Möglichkeit:
Die Versicherung von A stellte fest:
Von beiden Hunden ging eine Tiergefahr aus, daher haftet der Hundehalter von A auch nur zu 50%.
(So würde ich es zunächst mal vermuten ...)Sie decken also 100% und bieten daher an die 50% des Schadens zu regulieren.
Dann ist hier die Frage, warum der Halter von A die anderen 50% aus eigener Tasche bezahlen sollte?
Wäre der Halter von B der Meinung, dass der Fall eher wie bei Möglichkeit 1 zu sehen ist, so muss er seine Ansprüche gegenüber dem Halter von A geltend machen, der dann wiederum dies an seine Versicherung weitergibt.
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Vielleicht finde ich noch eine eindeutige Passage in meinen Versicherungsunterlagen.
LG
Sonja -
Zitat
Bist du dir sicher? Ist es nicht egal wer Auslöser der Rauferei war? Beide übernehmen nur 50% der Gesamtkosten hätte ich gedacht.
Wo kann man das nachlesen, dass muss doch irgendwo definiert worden sein!?
Das wäre ja noch schöner, wenn es egal wäre wie es zur "Rauferei" kam.
Fakt ist, daß jeder Hundehalter auf Grund der "Gefahrenhaftung" für seinen Hund haftet. (Wie jeder Kfz-halter übrigens auch) Das wäre z.B. dann der Fall wenn der Hundehalter nicht dafür kann, aber sein Hund der Auslöser war. Beispiel: Hund ist an der Leine, jemand hat Angst und beim "ausweichen" stürzt derjeneige. 100% Übernahme.
Dann kommt die Verschuldenshaftung (auch wie beim Kfz). Da haftet ebenfalls der Halter; für die Versicherung spielt hier eine Rolle, ob der Halter seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist; bzw. nicht nachgekommen ist. Dies regeln die allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Vertragsbedingungen der entsprechenden Versicherungsverträge. Danach zahlt eben die Versicherung anteilsmäßig -u. U. unter Anrechnung einer evtl. Teilschuld des Geschädigten.Schönen Tag noch
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Hund du willst mich verwirren! Das ist einbißchen zuviel Versicherung.
Kannst du es vielleicht an Hand meiner Mutmaßung erklären?
Wenn die eine Versicherung nur 50% (Beißer) zahlt, ist dann klar das der andere (Opfer) nur die Hälfte ersetzt bekommt??Und wie es in dem Fall: beide Hunde sind verletzt aussieht, mit der 50/50 Regelung. 50% vom Gesamtbetrag beider TA-Rechnungen, oder Opfer-Täter- und Täter - Opferausgleich??
LG
Sonja -
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Zitat
Wenn die eine Versicherung nur 50% (Beißer) zahlt, ist dann klar das der andere (Opfer) nur die Hälfte ersetzt bekommt??
Wenn eine Versicherung nur 50% bezahlt, heißt es nichts anderes, daß der Versicherungsschutz einfach nicht höher ist. Den Rest muß der Schädiger u.U. aus eigener Tasche bezahlen.
Es ist wie im wahren Leben, haust du einem eine runter zahlst du - nicht die Versicherung, weil es ist Vorsatz; es sei denn du hast ne Versicherung die dies übernimmt. Aber zahlen mußte, so oder so.chönen tag noch
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OK verstanden. Danke!
Und vielleicht noch meine andere Frage.
Bitte, bitte
Die interessiert mich auch sehr!Hast du einen vielleicht einen Link zum Versicherungsschutz Hundehaftpflicht?
LG
Sonja -
eigentlich zahlt die evrsicherung das gar nicht, da beide hunde abgeleint waren. die versicherung zahlt nur wenn 1 hund an der leine war iund einer nicht.
falls sie doch zahlen musst du den betrag voll beim tierarzt bezahlen und dir dann bei der versicherung des anderen besitzers wieder holen
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Zitat
Hast du einen vielleicht einen Link zum Versicherungsschutz Hundehaftpflicht?
LG
SonjaNicht "griffbereit". Müßte auch erst suchen oder googlen. Aber schau doch mal beim HUK-Verband nach. Das ist der "Zentralverband" der Haftpflichtversicherer mit Sitz in Hamburg, die dürften da was griffbereit haben. Allerdings kann jede Gesellschaft ihre eigenen Versicherungsbedingen stellen.
Schönen tag noch
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Zitat
OK verstanden. Danke!
Und vielleicht noch meine andere Frage.
Bitte, bitte
Die interessiert mich auch sehr!Hast du einen vielleicht einen Link zum Versicherungsschutz Hundehaftpflicht?
LG
Sonjafrag doch mal bei deiner versicherung wo dein hund versichert ist, ich glaub das ist nämlich überall anders
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