Wie findet man ein neues Zuhause?

  • Es wird, wurde damals jedenfalls, noch nicht mal geprüft ob es berechtigt ist oder nicht.

    Das wird erst geprüft, wenn man einen Mahnbescheid bekommt und dagegen vorgeht. Das Gericht prüft das im Vorfeld nicht.

    Ich wäre mit solchen Ratschlägen vorsichtig. Der Anspruch der hier konstruiert wird dürfte kaum durchsetzbar sein, jedenfalls auf Basis der hier dargestellten Informationen.

    Zudem ergibt ein Mahnbescheid wenig Sinn, wenn der vermeintliche Schuldner nicht zahlen kann.

  • Ich verstehe immer noch nicht, warum ihr den Hund nicht selbst inseriert.

    Seit Monaten jammerst du herum wegen der Hündin, aber sie einfach zu inserieren, geht nicht.


    Ihr habt es doch selbst in der Hand, wem ihr sie mitgeben würdet.

    Ich z.B. würde mir keinen Hund über eine Tierschutzorganisation holen, aber von Privat jederzeit.

    Da braucht es auch keine professionellen Fotos, die Hündin ist doch gar nicht so ein Problemfall, das sich da nichts finden ließe.

  • Ich hab die ganze Geschichte nicht im Kopf, aber der Mann hat doch ein Haus mit Aussenbereich für den Hund? Wenn ich mich an deiner Stelle in dieser Situation tatsächlich nicht weiter um den Hund kümmern kann/will, würde ich den Hund da wieder zurück bringen und dann entsprechende Stellen anrufen, dass da ein Hund nicht versorgt wird, weil der Besitzer ins Heim kam. In so einem Fall müsste sich doch das Vetamt? (weiß nicht genau wer da Ansprechpartner ist, aber würde einfach da mal nachfragen) um den Hund kümmern, der dann auch nen Platz im Tierheim bekäme und dann können sich diese Stellen mit dem Besitzer rumärgern um an Geld zu kommen. Klar ist es ganz toll dass du dich bisher um den Hund gekümmert hast, aber es ist halt nicht deine Aufgabe und wenn du das jetzt nicht mehr leisten kannst oder willst, müssen die entsprechenden Stellen informiert werden, damit die ihrem Job nachgehen können.

  • Nicht als Tipp, sondern für mich aus Neugier.


    Was wäre denn aus dem Hund geworden, wenn ihr ihn nicht aufgenommen hättet, wenn es euch dort nicht gäbe? Gut, die Verwandten, die sich jetzt um Haus und Hof kümmern, müssten das regeln. Aber nicht jeder Verwandte ist ein Tier-bzw. Hundefreund. Und ich hätte auch keine Lust, mich finanziell um ein teures Tier zu kümmern (also für eine Pension z.Bsp. zu zahlen), dessen Besitzer eben keinen Plan B hatte. Es ist ja schließlich kein Erbfall, sprich - die Verwandten können nicht das Grundstück verkaufen um an Barmasse zu kommen. Was wird aus solch einem Tier, sind nicht gerade für solche Situationen Tierheime der Anlaufpunkt?


    Mal ganz unabhängig davon, dass ihr das nicht möchtet und dass es für die Hündin wahrscheinlich sehr schwer werden würde. Nur generell, mich würde das mal interessieren.


    Respekt für deine Entscheidung, hast ein großes Herz!

  • Ich wäre mit solchen Ratschlägen vorsichtig.

    Das war kein Ratschlag, sondern eine konkrete Antwort auf die zitierte Frage.

    Daran ist was genau sachlich falsch?

  • Nein, der Besitzer hat kein Haus. Das war eine Mietwohnung die wieder vermietet ist.


    Ich verstehe immer noch nicht, warum ihr den Hund nicht selbst inseriert.

    Seit Monaten jammerst du herum wegen der Hündin, aber sie einfach zu inserieren, geht nicht.

    Das musst du auch nicht verstehen. Ich werde es auch nicht nochmal erklären oder etwas dazu schreiben.

    Wenn dich mein gejammer nervt, dann überlies es einfach.


    die Hündin ist doch gar nicht so ein Problemfall, das sich da nichts finden ließe.

    Anscheinend schon. Sonst hätten wir schon jemanden gefunden. Bei unserer Physio z.B. haben sie einige gemeldet aber leider gab es immer mind. ein Kriterium das nicht passte.


    Lg
    Sacco

  • Die naheliegende Schlußfolgerung ist doch, daß der Garten zu seiner Mietwohnung gehörte?


    Aber anyhow, ist auch völlig wurscht.


    Der Hund sitzt jetzt bei Sacco und es muß eine Lösung her, mit der sie auch gewissenstechnisch leben kann.

  • Ich hab die ganze Geschichte nicht im Kopf, aber der Mann hat doch ein Haus mit Aussenbereich für den Hund? Wenn ich mich an deiner Stelle in dieser Situation tatsächlich nicht weiter um den Hund kümmern kann/will, würde ich den Hund da wieder zurück bringen und dann entsprechende Stellen anrufen, dass da ein Hund nicht versorgt wird, weil der Besitzer ins Heim kam. In so einem Fall müsste sich doch das Vetamt? (weiß nicht genau wer da Ansprechpartner ist, aber würde einfach da mal nachfragen) um den Hund kümmern, der dann auch nen Platz im Tierheim bekäme und dann können sich diese Stellen mit dem Besitzer rumärgern um an Geld zu kommen. Klar ist es ganz toll dass du dich bisher um den Hund gekümmert hast, aber es ist halt nicht deine Aufgabe und wenn du das jetzt nicht mehr leisten kannst oder willst, müssen die entsprechenden Stellen informiert werden, damit die ihrem Job nachgehen können.

    Mit solchen Ratschlägen muss man bitte vorsichtig sein - Die TE hat hier längst die Haltereigenschaften für den Hund übernommen (Wer der Eigentümer ist, ist dazu irrelevant) und als Halter eines Hundes ist man für die tierschutzgerechte Versorgung des Tieres nun Mal zuständig. Kann man dieser Verpflichtung nicht nachkommen, muss man sich zumindest um eine Unterbrinung bei einer dafür geeigneten Institution (Tierheim, Tierpension, Hundetrainer, Privatbetreuung, was auch immer) gewährleisten. Wer diese Kosten dann trägt, ist eine andere Sache, aber einfach Hund in den Garten sperren und sagen "Upsi, der Eigentümer ist im Heim" ist in so einem Fall halt nicht die Lösung - Immerhin hat der Eigentümer ja rechtlich gesehen die Versorgung seines Hundes sichergestellt, bevor er ins Heim gekommen ist und ist ja durchaus noch in der Lage, seinen Willen zu kommunizieren - Offensichtlich in dem Fall eine Abgabe des Hundes. Dass die TE im Sinne des Hundes eine andere Lösung als ein Tierheim finden möchte, ist blöd gesagt ihr eigenes Problem, rechtlich gesehen würde eine Abgabe in ein Tierheim absolut korrekt sein (Und ja, ich weiß, Tierheime sind übervoll und verlangen Geld, aber wenn das Vetamt den Hund abnimmt, kommt man in der Regel auch nicht gratis davon)

  • Nein, der Besitzer hat kein Haus. Das war eine Mietwohnung die wieder vermietet ist.

    Und da konnte er die Hündin einfach mal so im Garten lassen? Im Gemeinschaftsgarten? Und das hat keinen gestört?

    Der Hund war da nicht im Garten. Der Hund war da auf der Terrasse die zu der Wohnung gehört. Der Garten gehört zu der Wohnung nebenan.

    Selbst wenn es ein Gemeinschaftsgarten gewesen wäre, hätte das die Mieter von der anderen Wohnung und der Wohnung oben drüber nicht gestört. Die haben sich beim zweiten Sturz mit um die Hündin gekümmert.


    Lg

    Sacco

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