Weiteres Vorgehen nach Hundebiss
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Hallo liebes Forum,
ich habe einen vier Jahre alten Parson Russell Terrier. Er ist terriertypisch nicht ganz einfach, aber ich habe mich mit seinen Eigenheiten gut arrangiert und weiß sie zu managen.
Heute ist leider trotzdem etwas sehr doofes passiert. Mein Hund wurde während ich bei der Arbeit war von dem Freund meiner Mutter betreut. Dieser ist ohne Absprache an einen Ort mit sehr sehr vielen Kindern mit meinem Hund gefahren. Mein Hund hat sich wohl von einem Kind bedrängt gefühlt und nach Aussage des Freundes meiner Mutter das Kind nur angebellt. Das Kind hat natürlich angefangen zu schreien und die Eltern waren wohl sehr besorgt und haben das Kind genauer untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass das Kind eine kleine Schramme unter der Kleidung hat (ca. 1 cm lang, wirklich nur eine oberflächliche Schramme, keinen tiefe Bisswunde), die Kleidung war völlig unversehrt. Der Freund meiner Mutter meint, dass die Schramme nicht von meinem Hund seien kann, aber die Eltern sind davon überzeugt und ich war leider nicht dabei, um es zu bezeugen.
Der Freund meiner Mutter hat daraufhin leider einen riesen Fehler gemacht. Da er davon überzeugt war, dass die Schramme nicht von meinem Hund sein kann, wollte er ein Foto von der wohl komplett unbeschädigten Kleidung des Kindes und der Schramme machen, damit die Eltern im Nachhinein nichts falsches behaupten können. Die Eltern wollten dies nicht und er hat daraufhin leider gesagt, dass er die Kontaktdaten nur herausgibt, wenn er Fotos machen dürfe. Das war natürlich ein riesen Fehler, aber dies ist ihm leider erst im Nachhinein bewusst geworden. Da er seine und meine Kontaktdaten nicht herausgeben wollte, haben die Eltern verständlicherweise die Polizei gerufen und auch Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet.
Nun bin ich völlig verzweifelt. Ich habe Angst, dass mein Hund als gefährlich eingestuft wird, vor allem weil ein Kind im Spiel ist. Ich habe mir schon ein bisschen was zu dem Behördengang durchgelesen, aber ich kann einfach nicht einschätzen, als wie schlimm ein solcher Vorfall eingestuft wird.
Hat irgendjemand Erfahrungen, Ratschläge und/oder kann mir erzählen, wie es jetzt weitergeht?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für alle Antworten!
Viele Grüße
Lasi94
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Das ist ja mal echt blöd gelaufen, aber grundlegend muss dein Freund keine Kontaktdaten raus geben. Kontaktdaten einfordern darf nur die Polizei. Daher wäre das auch in Ordnung gewesen, diese zu rufen.
Wäre vielleicht auch nicht so schlecht gewesen, denn die hätten auch dokumentieren können wie die Schramme aussieht und das die Kleidung in Ordnung war. Man man kann sich aber auch Kratzer trotz intakter Kleidung zuziehen.
Hast du eine Haftpflicht? Und hoffentlich auch eine die "Dritt-Gassigeher" mit abdeckt?
Ansonsten kontaktier einen Anwalt und lass dich beraten. Mehr als abwarten was kommt, kannst du im Moment nicht.
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bad_angel Ich fand es insofern doof, dass er die Kontaktdaten nicht herausgegeben hat, weil dadurch die Polizei ins Spiel gebracht wurde und die ganze Sache aktenkundig wurde. Ansonsten hätten die Eltern wohl gar keine Behörden mit ins Spiel gebracht.
Und eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung, die auch "Dritt-Gassigeher" abdeckt habe ich. Aber vor großen Schadensersatzforderungen habe ich momentan nicht wirklich Angst, weil es sich ja "nur" um eine Schramme handelt. Mir geht es eher darum, wie es im Bezug auf meinen Hund weitergeht.
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bad_angel Ich fand es insofern doof, dass er die Kontaktdaten nicht herausgegeben hat, weil dadurch die Polizei ins Spiel gebracht wurde und die ganze Sache aktenkundig wurde. Ansonsten hätten die Eltern wohl gar keine Behörden mit ins Spiel gebracht.
Und eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung, die auch "Dritt-Gassigeher" abdeckt habe ich. Aber vor großen Schadensersatzforderungen habe ich momentan nicht wirklich Angst, weil es sich ja "nur" um eine Schramme handelt. Mir geht es eher darum, wie es in Bezug auf meinen Hund weitergeht.
Aber für einen Wesenstest braucht es ohnehin ein Anzeige bei einer Behörde, sei es über die Polizei oder das Ordnungsamt. Wenn die nun ihr Kind beim Arzt vorstellen und den Sachverhalt darlegen, wird auch da Anzeige erstattet. Bestimmt gegen unbekannt, weil sie ja keine Daten haben.
Vielleicht beruhigen sie sich auch, weil vor Ort eventuell die Gemüter hoch gekocht sind.
Du hast jetzt Angst vor Maulkorb- und Leinenpflicht, die behördlich angeordnet werden? Versteh ich das richtig. Niemand wird dir den Hund direkt weg nehmen, außer sie stufen dich als gänzlich ungeeignet ein, einen Hund zu haben.
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Mein Hund hat sich wohl von einem Kind bedrängt gefühlt und nach Aussage des Freundes meiner Mutter das Kind nur angebellt. Das Kind hat natürlich angefangen zu schreien und die Eltern waren wohl sehr besorgt und haben das Kind genauer untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass das Kind eine kleine Schramme unter der Kleidung hat (ca. 1 cm lang, wirklich nur eine oberflächliche Schramme, keinen tiefe Bisswunde), die Kleidung war völlig unversehrt. Der Freund meiner Mutter meint, dass die Schramme nicht von meinem Hund seien kann,
Die Schramme kann durchaus von deinem Hund stammen, auch ohne zerissene Kleidung. Wenn nicht die ganze Zeit ein Meter Abstand zwischen Kind und Hund war, würde ich mit Sicherheit davon ausgehen.
Ich mußte einmal in einem engen Durchgang an einem bellenden kleinen Hund vorbeigehen, der meine Pudelhündin attackieren wollte. Ich führte meine Hündin an der abgewandten Seite, woraufhin der Hund bellend vorwärtsschoß und in mein Bein schnappte. Die Besitzer nahmen das auch nicht wirklich wahr, sondern stritten ab, daß der Hund geschnappt hatte. Es geschah ja auch blitzschnell. Aber ich habe den Biß gespürt, und zuhause sah ich dann den blutigen Ratscher, obwohl die Hose unversehrt geblieben war.
Kinderhaut ist ja auch nochmal empfindlicher als die von Erwachsenen.
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Aber für einen Wesenstest braucht es ohnehin ein Anzeige bei einer Behörde, sei es über die Polizei oder das Ordnungsamt. Wenn die nun ihr Kind beim Arzt vorstellen und den Sachverhalt darlegen, wird auch da Anzeige erstattet. Bestimmt gegen unbekannt, weil sie ja keine Daten haben.
Vielleicht beruhigen sie sich auch, weil vor Ort eventuell die Gemüter hoch gekocht sind.
Du hast jetzt Angst vor Maulkorb- und Leinenpflicht, die behördlich angeordnet werden?
Hä? Die haben doch Daten
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Ich denke auch, dass die Schramme wahrscheinlich von meinem Hund kommt, kann es aber wie schon gesagt nicht genau sagen, weil ich nicht dabei war. Ich möchte das aber auch gar nicht bestreiten.
Daher geht es mir darum, was in der Folge nun weiter geschehen kann von Seiten der Behörden (bpsw. Maulkorb- und Leinenzwang) und ob jemand Erfahrungen hat, als wie schlimme ein solcher Vorfall eingestuft wird.
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Hä? Die haben doch Daten
Ja, das haben sie und das ist natürlich auch völlig richtig so. Ich hätte Ihnen natürlich sofort meine Daten gegeben.
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Das wird 100% von den jeweiligen Behörden abhängen Die paar Fälle, die ich kenne, verliefen völlig unterschiedlich und man kann wirklich nicht am Geschehenen festmachen, was die Konsequenzen sind. Selbst wenn dein Hund das Kind nur bedroht und erschreckt und nachweißlich nicht gebissen hat, kann das für Auflagen ausreichen.
Was nicht heißt, dass zwingend Auflagen folgen. Wie gesagt, da ist alles möglich. Wäre halt gut, wenn DU dich aufrichtig entschuldigst und nach dem (seelischen) Befinden des Kindes erkundigst.Such dir schonmal einen guten Anwalt mit genau diesem Spezialgebiet raus.
Bei uns in der Gegend kommt es z.B. auch gut an, wenn der Hund eine BH hat oder man nachweisen kann, dass man darauf hin trainiert. Oder regelmäßig eine Hundeschule besucht.
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Schau mal hier:
Einstufung als gefährlicher Hund Das Verfahren Von der Anzeige bis zum Leinen-MaulkorbzwangNach Hundebiss Anzeige droht die Einstufung als gefährlicher Hund! Maulkorb, Leinenzwang, Wegnahme o. Euthansie des Hundes drohen! Informieren Sie sich beim…www.tierrecht-anwalt.de -
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