Wie dicht muss ein Gartenzaun sein?

  • Für den Schaden, den der eigene Hund verursacht, ist man immer haftbar, egal ob der Terrier nun eine Pfote auf euer Grundstück gesetzt hat oder nicht.

    Kann also sein, dass der Halter des Hundes trotzdem Schadensersatzansprüche an euch hat.

    Dann gibt man das seiner Hundehalterhaftpflicht-Versicherung und die prüfen die Forderungen, fertig ist die Kiste.

    Dass euch noch etwas drohen könnte, glaube ich nicht, hängt aber vom Ordnungsamt ab. Wenn ihr alles so gut abgedichtet hat wie du schreibst, könnt ihr einer Prüfung ja gelassen entgegen sehen.


    Ich persönlich würde niemals jemanden melden, wenn mein Hund an ein fremdes Grundstück geht und dort Rabatz macht und noch so ungeschickt ist, sich durch den Zaun ziehen zu lassen (und ich so blöd, das zuzulassen), aber gibt ja verschiedene Menschen.

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