Privatverkäufer hat mich verarscht

  • Hey, Stopp!

    Jetzt reicht es aber langsam!



    Finde es allerdings sehr traurig hier im Forum, dass die User hier frei rum beleidigen dürfen,

    Die einzige Person, die auf andere schimpft und mit "Namen" versieht, bist Du!

    Genau wegen solchen Idioten kommt mir die Galle hoch,





    Dir kann hochkommen, was will!

    Am Ende liegt der Fehler bei Dir!

    Direkt beim Kauf des Hundes, da hast Du im Vorfeld schon ALLES falsch gemacht, was man nur falsch machen kann!

  • Es waren große Spulwürmer und wieso waren die dann lebendig wenn sie erbrochen worden sind, wenn man entwurmt müssten die normalerweise alle tot ausgeschieden werden? Ob es Rechtsberatung ist weiß ich nicht, es war ein user der sich angeblich mit sowas auskennt, aber es macht Sinn, denn wenn ich dreist angelogen werde dann kann es nicht sein dass ich trotz dem keine Rechte habe.

    Wie war das doch gleich mit den Luegen?

    Man kann den Beitrag inkl. der Antworten lesen und da sagt keiner das du einfach nicht zahlen kannst. Also doch..kannste schon. Musst dann halt die Konsequenzen tragen. Das der Vertrag deswegen nicht ungueltig ist, wurde dir dort ebenfalls gesagt.


    Welche Sonderrechte haettest du denn gerne? Die normalen Rechte passen dir ja nicht, wie du in deinen Antworten staendig schreibst. Also: Welche Sonderrechte beanspruchst du fuer dich und auf welcher Grundlage? Ausser 'mimimi, mich hat der boese Mensch angelogen!'

  • In einem anderen Rechtforum hab ich nachgefragt und mir wurde gesagt, dass ich es nur auf Papier haben muss, dass er die Würmer schon vor dem Kauf hatte, was ich ja jetzt schriftlich habe.

    Liebchen,

    ich will Dir ja keine Illusionen rauben, aber bei 123recht.de haben Dir die User exakt das Gleiche geantwortet wie die User hier.


    Das finde ich interessant. Dein TA hat festgestellt, dass die Würmer vom Vorbesitzer kommen? Wie hat er das denn gemacht ?

    Per Vernehmung des Beschuldigten gem. §163a StPO

  • Also, wenn der Hund erst seit ein paar Tagen da ist und wenn die Würmer mehr als Eier sind, dann werden die schon vorher im Hund gewesen sein, soweit ist das schon richtig.

    Was nicht richtig ist, ist daß man aus dem Wurmbefall darauf schließen kann, daß der Hund nicht entwurmt wurde, siehe meinen letzten Beitrag.

    Was auch nicht richtig ist, ist daß wegen einem banalen Wurmbefall der Kaufpreis nicht zu zahlen ist. Bei Welpen/Junghunden ist Wurmbefall ziemlich normal.


    Also:

    verwurmt übernommen?

    Vermutlich ja.

    Entwurmt übernommen?

    Vielleicht.

    Kann der Tierarzt eine vorangegangene Wurmkur ausschließen?

    Nein.

    Ist der Hund dadurch mangelhaft, der Vertrag nichtig?

    Nein.

    Kann der Käufer rechtmäßig die Ratenzahlung einstellen?

    Nein.

  • kannst ja auch einfach den Betrag der Wurmkur(en) von den noch zu zahlenden Raten abziehen.

    Warum kompliziert und aufgeregt, wenn es auch einfach geht.

  • kannst ja auch einfach den Betrag der Wurmkur(en) von den noch zu zahlenden Raten abziehen.

    Warum kompliziert und aufgeregt, wenn es auch einfach geht.

    Nein, auch das darf man nicht so einfach.


    Post von Inkasso oder ähnliches einfach zu ignorieren ist echt eine sehr gute Idee. Spätestens bei der Reaktion darauf freut man sich nicht mehr und hat mehr Ärger.

    So wie du meinst im Recht zu sein bist du es nun mal nicht. Egal wie du das drehst und wendest.


    Eine fremde Person in einem Forum hat einem gesagt das man im Recht wäre und man das so machen kann und daraus macht man dann das man im Recht ist und das machen kann. Nicht schlecht, wenn man so ein einfaches Weltbild hat.


    LG
    Sacco

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!