Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 21

  • Und immer mal draufschauen, ob das Mäuschen sich normal verhält, also keine Unruhe, Schmerzanzeichen usw.

    Solange alles normal ist (voller Bauch kann zu Müdigkeit führen), schlafen lassen. Bei ungewöhnlichem Verhalten würde ich dann ggfs. doch noch in eine TK. Ich hab aber keine Erfahrung mit Magendrehung, Kreislaufproblemen usw. beim Hund.

    Ich bleibe heute etwas länger wach und beobachte. Aktuell schläft und träumt sie. :smirking_face:

    Einmal!!! im Leben satt sein :rolling_on_the_floor_laughing:

  • Meine Fellnase hat sich heute, während meiner Abwesenheit, an einem Futtersack zu schaffen gemacht. Da ich es nicht sofort bemerkt hatte, habe ich ihr noch normales Abendessen hingestellt. Ich denke sie hat die 3-4-fache Menge gefressen (geschätzt).


    Später wollte sie dann erst gar nicht mehr aus, musste sie fast zwingen. Auf dem Weg wollte sie unbedingt wieder umdrehen und nach Hause. Keine Ahnung, ob sie Schmerzen hat aber sicherlich ist sie völlig überfressen. Bin dann mit ihr umgekehrt.


    Nun frage ich mich, ob ich sie irgendwie unterstützen kann? Bestehen Risiken, bspw. Magendrehung oder sowas? Muss ich sie beobachten? Dass sie in der Nacht irgendwann neben dem Bett steht, davon gehe ich aus. Morgen gebe ich ihr dann Karotten und Johannisbrot für die Verdauung.

    Hier gabs mal einen Thread dazu mit ähnlicher Tematik


  • sagt mal, es gibt ja Hunde, die so ganz kurze, krumme Beine haben, gerade im Tierschutz. Das sieht ja ziemlich ungesund aus. Aber wisst ihr, was konkret an Problemen zu erwarten ist? Arthrose vermutlich... oder?

    Ich hab leider absolut nichts dazu beizutragen, aber freue mich über deine Frage, weil ich mich das derzeit auch frage. =)

  • Samu steht auf süßes, der kriegt dann ein richtig verklärtes Kuchengesicht 🥰

    Sie kriegen hier ja prinzipiell immer was ab am Schluss, meist bleiben sie dafür aber liegen und lassen sich servicieren.

    Für Steak, Lachs und co steht man hier nicht auf aber wenn man Kuchen wittert… 😁

  • Mal eine Frage zum Thema Mietrecht und Hund...


    Grundsätzlich darf ein Vermieter -soweit ich weiß- ja die Betreuung/Besuch eines Hundes (in dem Fall der vom Partner) ja nicht verbieten. ABER wie lange gilt es denn als Betreuung/Besuchsszeit??? Gibt es da überhaupt genaue Festlegungen?

    Man könnte ja theoretisch behaupten, der Hund gehöre einem gar nicht und diesen dann trotzdem auf ewig in der Wohnung haben, man sittet diesen ja nur....



  • von ihr habe ich ja die Aussage, der Hunde sei nur als Besuch hier

    Vielleicht nochmal mit ihr reden, dass der Hund ja jetzt schon lange "auf Besuch" ist und du das, wenn die Kläfferei nicht aufhört, das der Hausverwaltung meldest. Nicht nett, aber vielleicht wirkt die Drohung.

  • knabbermoehre : Ich dachte bis jetzt, dass eine Haltung eines Hundes gar nicht verwehrt werden kann (nur mit besonderer Begründung) und erst recht nicht, wenn andere Hunde im Haus bereits genehmigt sind.

    soweit ich informiert bin, hat der Vermieter aber auch eine Fürsorge-Pflicht und diese erfüllt er ja, indem er bei uns sagt dass bei 2 Hunden zick ist.

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