Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 21

  • von ihr habe ich ja die Aussage, der Hunde sei nur als Besuch hier

    Vielleicht nochmal mit ihr reden, dass der Hund ja jetzt schon lange "auf Besuch" ist und du das, wenn die Kläfferei nicht aufhört, das der Hausverwaltung meldest. Nicht nett, aber vielleicht wirkt die Drohung.

    Das ist mir (aktuell noch) zu derb. Schlimmstenfalls muss ihr Hund weg und sie fängt dann an, jeden Beller der anderen Hunde anzuzetteln :dizzy_face:

  • Auf was stehen Eure 4beinigen Gourmets so?

    Vanilleeis, geschlagene Sahne, kandierte Haselnüsse.

    (Heute ist Weihnachtsfestessen.)


    Der große Hund hat dieses Jahr auch Geschmack an Plätzchen gefunden und ist seitdem ein Staubsauger.

  • dachte bis jetzt, dass eine Haltung eines Hundes gar nicht verwehrt werden kann (nur mit besonderer Begründung) und erst recht nicht, wenn andere Hunde im Haus bereits genehmigt sind.

    Spätestens dann, wenn der Hund ohne Genehmigung gehalten und auch noch für Ärger (Beschwerden anderer Mieter) sorgt, ist es mit irgendeinem bis dahin vielleicht noch vorhandenem Goodwill des Vermieters vorbei. Andere, bereits vorhandene Hunde sind kein Hindernis, um weitere Hunde zu verbieten. Ebenso kann die Anzahl der Hunde pro Wohneinheit limitiert werden. Hundehaltung kann auch komplett verboten werden. Was nicht erlaubt ist, ist generell Haustierhaltung (was auch Mäuse, Fische oder Katzen beinhaltet) zu verbieten.

    Interessant wäre hier die betreffende Klausel im Mietvertrag.

    Selbst bei grundsätzlicher Erlaubnis wird der Vermieter sich meist vorbehalten, die per Vertrag grundsätzlich erlaubte Hundehaltung bei entsprechenden Voraussetzungen (Beschwerden anderer Mieter) doch noch zu verbieten. Im eigenen Interesse sollte man daher darauf achten, dass der eigene Hund keinen Anlass zu Beschwerden gibt wie z.B. langes Bellen, anspringen von Menschen im Treppenhaus, massives Untersuchen fremder Einkaufs- oder Manteltaschen usw.

    Blöd ist es dann, wenn man böse Nachbarn hat. Da kommt man dann schnell in die Beweispflicht, dass der Hund unschuldig war.

  • dachte bis jetzt, dass eine Haltung eines Hundes gar nicht verwehrt werden kann (nur mit besonderer Begründung) und erst recht nicht, wenn andere Hunde im Haus bereits genehmigt sind.

    Spätestens dann, wenn der Hund ohne Genehmigung gehalten und auch noch für Ärger (Beschwerden anderer Mieter) sorgt, ist es mit irgendeinem bis dahin vielleicht noch vorhandenem Goodwill des Vermieters vorbei. Andere, bereits vorhandene Hunde sind kein Hindernis, um weitere Hunde zu verbieten. Ebenso kann die Anzahl der Hunde pro Wohneinheit limitiert werden. Hundehaltung kann auch komplett verboten werden. Was nicht erlaubt ist, ist generell Haustierhaltung (was auch Mäuse, Fische oder Katzen beinhaltet) zu verbieten.

    Interessant wäre hier die betreffende Klausel im Mietvertrag.

    Selbst bei grundsätzlicher Erlaubnis wird der Vermieter sich meist vorbehalten, die per Vertrag grundsätzlich erlaubte Hundehaltung bei entsprechenden Voraussetzungen (Beschwerden anderer Mieter) doch noch zu verbieten. Im eigenen Interesse sollte man daher darauf achten, dass der eigene Hund keinen Anlass zu Beschwerden gibt wie z.B. langes Bellen, anspringen von Menschen im Treppenhaus, massives Untersuchen fremder Einkaufs- oder Manteltaschen usw.

    Blöd ist es dann, wenn man böse Nachbarn hat. Da kommt man dann schnell in die Beweispflicht, dass der Hund unschuldig war.

    Keinen Ahnung ob wir alle den gleichen Mietvertrag haben aber da werde ich mal nachlesen. Ich weiß nur, dass wir einen Antrag auf Hundehaltung beim Eigentümer stellen mussten. Die Erlaubnis gilt auch nur für den jeweils im Antrag benannten Hund.

    wir wurden auch x-mal gefragt ob unser Hund auch im Mehrfamilienhaus klar kommt und nicht wegen jedem Furz bellt :hust:

  • Keinen Ahnung ob wir alle den gleichen Mietvertrag haben aber da werde ich mal nachlesen. Ich weiß nur, dass wir einen Antrag auf Hundehaltung beim Eigentümer stellen mussten. Die Erlaubnis gilt auch nur für den jeweils im Antrag benannten Hund.

    Da würde ich einfach erstmal davon ausgehen, dass das bei der Dame genauso ist. Mietverträge sind (wie auch Kreditverträge) meist standardisiert.

  • Keinen Ahnung ob wir alle den gleichen Mietvertrag haben aber da werde ich mal nachlesen. Ich weiß nur, dass wir einen Antrag auf Hundehaltung beim Eigentümer stellen mussten. Die Erlaubnis gilt auch nur für den jeweils im Antrag benannten Hund.

    Da würde ich einfach erstmal davon ausgehen, dass das bei der Dame genauso ist. Mietverträge sind (wie auch Kreditverträge) meist standardisiert.

    Denke ich auch. Ist auch kein privater Vermieter sondern Gemeinde-Wohnungswirtschaft.


    Bin mir nur unsicher, was ich jetzt machen kann. Die offiziell anschwärzen will ich nicht, keine Lust dass dann der Spieß umgedreht wird (Sprichwort Beweispflicht). Klar, mein Getier ist mit Abstand der Ruhigste Hund im Haus und bellt so gut wie nie, belästigt keinen, ist unauffällig aber erzählen und provozieren kann man ja viel

  • Schließe mich an.


    Guck mal hier :smile: :


  • Da würde ich einfach erstmal davon ausgehen, dass das bei der Dame genauso ist. Mietverträge sind (wie auch Kreditverträge) meist standardisiert.

    Denke ich auch. Ist auch kein privater Vermieter sondern Gemeinde-Wohnungswirtschaft.


    Bin mir nur unsicher, was ich jetzt machen kann. Die offiziell anschwärzen will ich nicht, keine Lust dass dann der Spieß umgedreht wird (Sprichwort Beweispflicht). Klar, mein Getier ist mit Abstand der Ruhigste Hund im Haus und bellt so gut wie nie, belästigt keinen, ist unauffällig aber erzählen und provozieren kann man ja viel

    Vielleicht nochmal das Gespräch mit der Dame suchen und deine Problematik Nachtschicht - tagsüber schlafen ansprechen?


    An Verständnis appellieren und um mithilfe bitten könnte vielleicht funktionieren, je nachdem, wie die Dame halt gestrickt ist…

  • Vielleicht nochmal das Gespräch mit der Dame suchen und deine Problematik Nachtschicht - tagsüber schlafen ansprechen?


    An Verständnis appellieren und um mithilfe bitten könnte vielleicht funktionieren, je nachdem, wie die Dame halt gestrickt ist…

    Wie schon geschrieben, haben wir ja schon mit ihr gesprochen. Zum Thema Kläffen hieß es, der sei ja noch jung. Sie fand es auch eher witzig, dass ihr Hund alles kommentiert und ja eine achso große Klappe hat :verzweifelt:

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