Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 21

  • Tatuzita Was ist denn daran lustig?

    Ich weiß jetzt natürlich nicht wie es bei bad_angel aussieht, aber ich weiß wie das bei uns in der Firma läuft.
    Ja natürlich sollte es so jemanden geben, neue Mitarbeiter sollten auch eingearbeitet werden etc.


    Fakt ist der Chef hat keine Vertretung und ist einfach mal unangekündigt weg, neue Mitarbeiter können sich die Prozesse entweder selbst beibringen oder haben Pech und unser Erste-Hilfe und Brandschutzbeauftragter ist seit 7 Jahren in Rente, steht aber noch auf allen Formularen etc.

    Deutscher industrieller Mittelstand ist schon was Feines.

  • Das ändert doch nichts daran, das eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich verpflichtend ist? Das ist etwas anderes als ein interner Abeitssicherheitsbeauftragter. Das ist gerade im Mittelstand in der Regel ein Externer, der genau für solche Fragen herangezogen werden kann.

  • Stimmt die Fachkraft muss es auch noch geben. Und falls es keine gibt wird es dringend Zeit sich da jemanden zu suchen.


    Und ja in der Regel ist das ein externer Anbieter weil das ein echt spezialisierter Mensch sein muss. Der sollte dann auch ab und zu mal Begehungen der Arbeitstätte mit dem internen Beauftragten machen.

  • Ich würde dein bisheriges Autohaus anrufen und fragen, ob du woanders hinfahren kannst.


    Das wird keine teure Reparatur sein, da haben die sicher keine Lust, dass du da mehrmals aufschlägst, falls die Teile bestellen müssen.

  • Wir sind einfach zum nächsten Markenvertreter. Da die das eh über die Garantie abrechnen beim Hersteller (ist ja eine Herstellergarantie nicht eine Werkstattgarantie) selbst passt das.

  • Darf ein Tierarzt einfach einen jungen, gesunden Hund einschläfern, wenn die Besitzer es wollen?


    Eine Freundin, Hundetrainerin, konnte es nicht fassen und fragt sich, ob das rechtens ist und ob sie etwas dagegen tun kann (Veterinäramt oder so). Aber ich denke eigentlich nicht.


    Konkret war es ein junger Herdenschutz-Mix, der zweimal dem Mann gedroht hat (aber nicht verletzt), es gab keine Vermittlungsversuche, die Tierärztin hat sogar geraten, ihn einzuschläfern, weil er im Tierheim angeblich keine Chance hätte, und sie haben es sofort gemacht.

  • In so nem Fall sollten Vetamt und Tierärztekammer eingeschaltet werden.

    Vermutlich kommt aber nichts raus, weil dann in der Regel noch ein Beißvorfall aus dem Hut gezaubert wird, der das Einschläfern rechtfertigt. Oder der Hund "geriet in der Praxis außer Kontrolle, es wäre unverantwortlich gewesen, den nochmal frei rumlaufen zu lassen."

  • Darf ein Tierarzt einfach einen jungen, gesunden Hund einschläfern, wenn die Besitzer es wollen?

    Nein eigentlich nicht, weil für eine Einschläferung durch den Tierarzt eine medizinische Indikation vorhanden sein muss und "nicht vermittelbar" ist definitiv keine.



    Ob es etwas bringt dies zu melden mmh... k.A.

    Der Tierarzt könnte dann z.B. sagen, dass es "Verhaltensauffälligkeiten mit übersteigerten Aggressionsverhalten" gab.

    Gern wird auch "Verdacht auf Hirntumor" dann geltend gemacht.

    Wenn er sich rechtfertigen muss.

  • Aber steht irgendwo, dass eine medizinische Indikation vorliegen muss? Soweit ich weiß, steht nur im Tierschutzgesetz, dass ein „vernünftiger Grund“ für eine Tötung vorliegen muss. Total schwammig, und das würde ja bedeuten, ein Tierarzt kann das einfach so entscheiden, oder?

    Oder gibt es da noch eine andere Gesetzeslage, von der jemand weiß?

    Danke für eure Mühen.

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